BayWa AG, München – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts (ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A31C3H9)

BayWa AG

München

Mitteilung über Beschlussfassung
gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital
unter Ausschluss des Bezugsrechts)

WKN 519406, 519400, WKN A31C3H
– ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A31C3H9 –

Der Vorstand der BayWa AG hat mit Beschluss vom 27. September 2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung der BayWa AG (Genehmigtes Kapital 2020) teilweise ausgenutzt, um das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 91.250.199,04 um EUR 557.516,80 auf EUR 91.807.715,84 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 217.780 neuen auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 2,56 zu erhöhen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer der Satzung ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab November 2022 ausgegeben.

Der Aufsichtsrat der BayWa AG hat der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals am 7. Oktober 2022 zugestimmt.

 

München, im Oktober 2022

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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