BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung der BDO Dr. Daiber Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hamburg

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 UmwG
über die bevorstehende Verschmelzung der
BDO Dr. Daiber Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1981 (nachfolgend „BDO AG“), ist Alleingesellschafterin der BDO Dr. Daiber Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 745185 (nachfolgend „Daiber GmbH“).

Es ist beabsichtigt, das Vermögen der Daiber GmbH im Wege der Verschmelzung als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der BDO AG eingereicht. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 13. Februar 2023 abgeschlossen.

Da das Stammkapital der Daiber GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der BDO AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der BDO AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Daiber GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG), wenn nicht Aktionäre der BDO AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der BDO AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Daiber GmbH ist entbehrlich, da der BDO AG sämtliche Geschäftsanteile an der Daiber GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Für die Dauer eines Monats liegen in den Geschäftsräumen der BDO AG, Fuhlentwiete 12, 20355 Hamburg, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der BDO AG und der Daiber GmbH zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der BDO AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen – auf Wunsch auch elektronisch.

 

Hamburg im Februar 2023

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

DER VORSTAND

Dr. Holger Otte                Andrea Bruckner                Parwäz Rafiqpoor                Roland Schulz

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