ABO Wind Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

ABO Wind Aktiengesellschaft

Wiesbaden

ISIN DE0005760029

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, 27. April 2023, 14:00 Uhr in der Rotunde der Kurhaus Kolonnade, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, ein.

I Tagesordnung:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ABO Wind Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 10. März 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.541.762,20 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung Dividende von 0,54 Euro
je dividendenberechtiger Aktie
9.220.893 x 0,54 Euro:
4.979.282,22 Euro
Einstellung in die Gewinnrücklage: 10.562.479,98 Euro

Die Dividende in Höhe von 0,54 Euro je dividendenberechtigter Aktie ist am dritten Geschäftstag nach der Hauptversammlung, also am Mittwoch, 3. Mai 2023, fällig.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsratsvorsitzende Jörg Lukowsky hat sein Amt mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 27. April 2027 niedergelegt. Daher ist eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat notwendig.

Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird ein Aufsichtsratsmitglied an Stelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds gewählt. Die Amtszeit von Herrn Lukowsky hätte mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Alexander Thomas, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GSK Stockmann Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB (München), wohnhaft in Pullach i. Isartal, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

II Angaben und Hinweise

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der nachfolgenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen nachfolgende Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

1. Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 6. April 2023, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):

ABO Wind AG
c/​o HV AG
Jakob-Oswald-Str. 4
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 42707 51
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises der Berechtigung bei der Gesellschaft werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

2. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten zur Verfügung:

ABO Wind AG
c/​o HV AG
Jakob-Oswald-Str. 4
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 42707 51
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

Zudem bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dies nutzen möchten, müssen hierzu ebenfalls sich anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen.

Wenn der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine solche Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgebunden abzustimmen und nimmt keine Vollmachten zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte entgegen. Einzelheiten wie auch ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse eingehen.

3. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 12. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:

ABO Wind AG, Vorstand
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Fax: +49 611 267 65 599
E-Mail: hv@abo-wind.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Wahlvorschläge oder Gegenanträge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

4. Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht der ABO Wind Aktiengesellschaft, der gebilligte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht der ABO Wind Aktiengesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das am 31. Dezember 2022 beendete Geschäftsjahr sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionären vom Tag der Einberufung an im Internet unter www.abo-wind.de/​hauptversammlung zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

5. Hinweis zum Datenschutz

Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von ihren Aktionären bzw. von den durch diese bevollmächtigten Vertretern zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung, einschließlich des Anmeldeprozesses zur Hauptversammlung sowie der am Hauptversammlungstag stattfindenden Präsenzerfassung. Weitergehende Informationen zum Datenschutz stehen im Internet unter der Adresse:

https:/​/​www.abo-wind.com/​de/​extra/​datenschutz.html

bereit und können kostenlos unter obenstehender Adresse angefordert werden.

 

Wiesbaden, im März 2023

ABO Wind Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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