Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft
Hanau
Amtsgericht Hanau, HRB 5605
Dritte Aufforderung zur Einreichung der Aktien
zum Zwecke der Beseitigung ihrer Wertpapiereigenschaft
1. |
Die Hauptversammlung der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft („MHI AG“) hat am 28. Juli 2022 beschlossen, § 5 (Aktien- und Aktienurkunden) zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde am 3. August 2022 in das Handelsregister eingetragen. Durch die vorgenannte Satzungsänderung ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ausgeschlossen worden. Die MHI AG möchte deshalb die bislang ausgegebenen Aktienurkunden, auf deren Ausgabe kein Anspruch mehr besteht, von den Aktionären zurückgeben lassen. Das Verfahren der Rückgabe dient hier der Beseitigung der Wertpapiereigenschaft der unrichtig gewordenen Aktienurkunden. Da in § 5 Abs. 2 der Satzung der MHI AG der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung ihres Anteils ausgeschlossen ist, werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben. |
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2. |
Wir richten daher an alle unsere Aktionäre die
ihre sämtlichen Aktien in der Zeit
bei der Hauptverwaltung unserer Gesellschaft in Hanau, Senefelderstraße 14, 63456 Hanau, einzureichen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden verwahren lassen, werden gebeten, diese durch den Verwahrer überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse einzureichen. Aktien, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingereicht wurden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Das Amtsgericht Hanau, Registergericht, hat am 3. Januar 2023 unter Aktenzeichen HR B 5605 (Fall 45) zu einer solchen Kraftloserklärung seine Genehmigung erteilt. |
Hanau, den 9. Januar 2023
Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft | |
Der Vorstand | |
Marco Meurer | Christoph Hagemeier |