Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
neodyme AG
Garching b.München
Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. März 2023 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den Freitag, den 21. April 2023, um 14:00 Uhr im Notariat Dr. Johannes Hecht, Theatinerstraße 31, 80333 München, einberufen. Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Angabe des Bilanzgewinns und der fortfolgenden Aufstellung der Verwendung des Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2 aufgrund eines redaktionellen Versehens unzutreffend angegeben wurde. Der korrekte Tagesordnungspunkt 2 lautet wie folgt:
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der neodyme Aktiengesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der neodyme AG in Höhe von EUR 3.657.870,51 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 50.000,00,
|
Im Übrigen bleibt die am 21. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2023 unverändert, auf deren Inhalt – mit Ausnahme des oben genannten redaktionellen Fehlers – vollständig verwiesen wird.
München, im März 2023
Neodyme AG
Der Vorstand