Deutsche Kosmetikwerke AG, Marburg an der Lahn – Bezugsangebot an die bezugsberechtigten Aktionäre der Deutsche Kosmetikwerke AG (ISIN DE000A30U879, WKN DE000A30U87 – Ausgabe von bis zu 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie)

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 26.04.2023:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 25.04.2023

 

Deutsche Kosmetikwerke AG

Marburg an der Lahn

Bezugsangebot

an die bezugsberechtigten Aktionäre der
Deutsche Kosmetikwerke AG mit dem Sitz in Marburg AG (HRB 7948)
(ISIN DE000A30U879, WKN DE000A30U87 )

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

 

Der Vorstand der Deutsche Kosmetikwerke AG mit Sitz in Marburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 7948 (im Folgenden auch „Gesellschaft“) hat am 19.04.2023 mit Genehmigung des Aufsichtsrats vom 19.04.2023 beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, gegen Bareinlage von derzeit EUR 675.000,00 um bis zu EUR 150.000 auf bis zu EUR 825.000,00 durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) erhöht wird. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2023 gewinnberechtigt.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass das gesetzliche Bezugsrecht den Aktionären gemäß § 186 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AktG im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gewährt wird. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird die futurum bank AG, Frankfurt zugelassen mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft zu dem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bezugspreis von EUR 33,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 4,5 zu 1 zum Bezug anzubieten („futurum bank“ oder „Bezugsstelle“ ). Es kann jeweils nur eine Neue Aktie oder ein Vielfaches hiervon bezogen werden. Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen.

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

Bezugsangebot

bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 27. April 2023 bis zum 15. Mai 2023 (jeweils einschließlich)

bei der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der futurum bank AG, Hochstraße 35-37, 60313 Frankfurt, Fax: +49 (0) 69 94 515 98 96, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 33,00 je Neuer Aktie (einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen etwaigen Überbezug) ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der futurum bank zu zahlen:

IBAN: DE24 6103 0000 0000 0528 26
BIC: MARBDE6GXXX
Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung Deutsche Kosmetikwerke AG“.
Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den jeweiligen Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises auf dem vorstehend angegebenen Konto. Bei verspätet eingehenden Zahlungen des Bezugspreises verfallen die Bezugserklärungen.

Die Aktionäre, die kein Depot haben, erhalten direkt von der Gesellschaft einen entsprechenden Zeichnungsschein. Diese Aktionäre müssen den Zeichnungsschein vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die Gesellschaft postalisch im Original übersenden und den Bezugspreis von EUR 33,00 je Neuer Aktie (einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen etwaigen Überbezug) entsprechend dem Zeichnungsschein unverzüglich direkt auf das vorstehend angegebene Konto der Gesellschaft bei der futurum bank einzahlen.

Die Bezugsrechte, die über ein Depot ausgeübt werden, werden unter der ISIN DE000A35JR41 /​ WKN A35JR4 geführt.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der Gesellschaft, die am 28. April 2023, 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“), Eigentümer von auf den Inhaber lautendenden Stückaktien der Gesellschaft sind (= Record Date).

Am darauffolgenden Bankarbeitstag, dem 02. Mai 2023, wird die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die Bezugsrechte, die über ein Depot ausgeübt werden, bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten einbuchen (= Zahlbarkeitstag). Diese werden die Bezugsrechte, die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, den Depots der Aktionäre der Gesellschaft gutschreiben. Vom 27. April 2023 an (=ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A35JR41 /​ WKN A35JR4) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebotes bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Die Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien. Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 15. Mai 2023 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto Nr. 7097 der Bezugsstelle zu übertragen. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte und des Gesamtbezugspreises jeweils bis 15. Mai 2023, 16.00 Uhr MEZ.

Ein Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar, jedoch nicht an einem organisierten Markt oder einem Freiverkehr handelbar. Die Gesellschaft wird bei dem An- und/​oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln.

Von den Aktionären nicht bezogene Aktien können anderen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden.

Ferner wird den Aktionären ein Überbezug angeboten, das heißt, alle Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben, können sich um den Bezug nicht bezogener Aktien bis zum 15. Mai 2023 bewerben. Findet innerhalb des Überbezugs eine Überzeichnung der nicht bezogenen Stücke statt, entscheidet die Gesellschaft über die Zuteilung.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden mit der ISIN DE000A30U879 geführt.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

Risikohinweise

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals vom 19. April 2023 wird unwirksam, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 29. Februar 2024 durchgeführt wird. Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister zu beenden. Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht bei wesentlichen nachteiligen Veränderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft, wesentlichen Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts oder wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine zu geringe Nachfrage nach den Neuen Aktien besteht. Eine etwaige Beendigung gilt dann auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Anleger, die infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.

Im Falle einer Beendigung des Bezugsangebots vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister durch die Gesellschaft bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die Gesellschaft berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einen Verlust erleiden.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist.

Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Marburg, den 19. April 2023

Deutsche Kosmetikwerke AG

Der Vorstand

Comments are closed.