Heidelberg Pharma AG, Ladenburg – Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) (Heidelberg Pharma Aktienoptionsplan 2023), die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023/I

Heidelberg Pharma AG

Ladenburg

WKN: A11QVV
ISIN: DE000A11QVV0

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) (Heidelberg Pharma Aktienoptionsplan 2023), die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023/​I)

 

Die Hauptversammlung der Heidelberg Pharma AG vom 25. Mai 2023 hat unter ihrem Tagesordnungspunkt 8 – unter gleichzeitiger teilweiser Aufhebung und Reduzierung des Bedingten Kapitals 2017/​I sowie unter gleichzeitiger teilweiser Aufhebung und Reduzierung des Bedingten Kapitals 2018/​I – beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 24. Mai 2028 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 2.621.035 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 2.621.035 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Heidelberg Pharma-Aktie“) berechtigen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen („Heidelberg Pharma Aktienoptionsplan 2023“) auszugeben. Soweit Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden, gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Die Hauptversammlung der Heidelberg Pharma AG vom 25. Mai 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 8 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.621.035 durch Ausgabe von bis zu 2.621.035 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Mai 2023 gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Heidelberg Pharma Aktienoptionsplans 2023 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten (Heidelberg Pharma Aktienoptionsplan 2023) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023/​I erfolgten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Heidelberg Pharma AG vom 25. Mai 2023.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten (Heidelberg Pharma Aktienoptionsplan 2023) ist mit der Beschlussfassung am 25. Mai 2023 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital 2023/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Ladenburg, im Mai 2023

Der Vorstand

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