Deutsche Geothermische Immobilien AG – Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

WKN: A16122, ISIN: DE000A161226

nach Zusammenlegung: WKN: A35 JR3, ISIN: DE000A35JR33 („konvertierte Stückaktien“)

Die Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG („Gesellschaft“) hat am 16. Dezember 2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 10:1 von EUR 1.815.000,00 um EUR 1.633.500,00 auf EUR 181.500,00 ( „Kapitalherabsetzung“) herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG in Höhe von EUR 1.633.500,00 und zwar (i) zum Zwecke der Verbesserung der Bilanzstruktur, (ii) im Übrigen zum Zwecke der Deckung der bis zum Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung durch Eintragung im Handelsregister aufgelaufenen Verluste und (iii) in Höhe des etwaig verbleibenden Restbetrags zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklagen.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 103427 am 20. Februar 2023 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn (10) auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu einer (1) auf den Namen lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

Die konvertierten Stückaktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Deutsche Geothermische Immobilien AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 12. Juni 2023

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf (Primärmarkt). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 7. Juni 2023.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG nach dem Stand vom 9. Juni 2023 (Record Date), abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A161226) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A35 JR3 /​ ISIN DE000A35JR33).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A35 JRZ /​ ISIN DEA35JRZ3) eingebucht. Die Aktionäre der Deutsche Geothermische Immobilien AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 26. Juni 2023 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A35 JRZ /​ ISIN DEA35JRZ3) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A35 JR3 /​ ISIN DE000A35JR33) im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf (Primärmarkt) ist für den 8. Juni 2023 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2023

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Der Vorstand

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