Müller-BBM AG
Planegg
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen zu der
am Samstag, den 8. Juli 2023 um 09:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
am Hauptsitz der Müller-BBM AG,
Helmut-A.-Müller-Straße 1 – 5 in 82152 Planegg (Hörsaal),
ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller-BBM AG für das Geschäftsjahr 2022, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 und des Berichtes des Aufsichtsrats Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen sind Teil des Geschäftsberichts 2022, der im Aktionärsportal zur Einsicht bereitsteht. Die Unterlagen liegen zudem in den Geschäftsräumen der Müller-BBM AG in Planegg zur Einsichtnahme aus. Aktionär:innen können auf Verlangen eine Abschrift hiervon erhalten. In der Hauptversammlung am 8. Juli 2023 werden die Unterlagen ebenfalls zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 12.766.715,49 wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum 05.05.2023 gehaltenen 13.953 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 5,00 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 11. Juli 2023. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
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6. |
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Claudia Albersmeyer, Martina Freytag und Dr. Rudolf Jürcke endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Frau Claudia Albersmeyer und Frau Martina Freytag stehen für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung und scheiden daher aus dem Gremium aus. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 sowie § 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 13 Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, jeweils zu einem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Frau Schmidt und Frau Stenert wären im Fall ihrer Wahl „interne Aufsichtsratsmitglieder“ im Sinne von § 13 Ziff. 5 der Satzung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl ist im Zuge einer Einzelwahl beabsichtigt. Frau Schmidt, Frau Stenert und Herr Dr. Jürcke üben keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus und sind nicht Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. |
II. |
Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17b Ziff. 1 der Satzung der Müller-BBM AG diejenigen Aktionär:innen berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionär:innen der Müller-BBM AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 3. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ) bzw. 22:00 Uhr (UTC), bei der Müller-BBM AG eingegangen ist. Aktionär:innen, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Müller-BBM AG auf einem der folgenden Wege elektronisch oder in Textform (§ 126b BGB) zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden: Müller-BBM AG oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de Die elektronische Anmeldung mittels Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Internetadresse
muss der Müller-BBM AG ebenfalls bis zum Ablauf des 3. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ) bzw. 22:00 Uhr (UTC), zugegangen sein. Für die elektronische Anmeldung über das passwortgeschützte InvestorPortal benötigen Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten können Sie den Ihnen zugesandten Hauptversammlungsunterlagen entnehmen. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
oder per E-Mail an:
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Planegg, im Mai 2023
Der Vorstand