Jurasoft AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Jurasoft AG

Berlin

ISIN: DE0007009904 | WKN: 700 990

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am 25.07.2023 um 10:00 Uhr

im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

 

TAGESORDNUNG

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jurasoft AG mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

TOP 2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2022 in Höhe von 3.660.251,92 € wie folgt zu verwenden:

Auf jede Stückaktie eine Dividende in Höhe von 16,00 €, was einem Betrag von insgesamt 1.008.000,00 € entspricht, auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 2.652.251,92 € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende ist am 28.07.2023 zahlbar.

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 5.

Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft nach den Vorschriften des UmwG durch Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft formwechselnd gemäß den §§ 190 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln und dazu folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Jurasoft AG (nachstehend auch: „AG“) wird formwechselnd gemäß dem §§ 190 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.

2.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung führt die Firma Jurasoft GmbH und hat ihren Sitz in Berlin (nachstehend auch: „GmbH“).

3.

Für die GmbH gilt die Satzung, die als ANLAGE 1 beigefügt ist, und hiermit festgestellt wird. Die Satzung bildet einen wesentlichen Bestandteil des Umwandlungsbeschlusses.

4.

Das Stammkapital der Jurasoft GmbH beträgt 63.000 €. Es ist eingeteilt in 63.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je 1 EUR mit den Nrn. 1 – 63.000. Das Stammkapital wird in voller Höhe dadurch erbracht, dass das bisherige Grundkapital der Jurasoft AG zum Stammkapital der GmbH wird. Die bisherigen 63.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Aktionäre der AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 werden zu 63.000 Geschäftsanteilen der GmbH im Nennbetrag von je EUR 1,00. Nach dem Kenntnistand des Vorstands zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung werden nach dem Formwechsel folgende Personen als Gesellschafter an der Jurasoft GmbH beteiligt sein:

a.

RA MICRO Software AG, Berlin, mit 56.958 Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00, insgesamt EUR 56.958,00;

b.

Paul Camacho, Berlin, mit 6.000 Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00, insgesamt EUR 6.000,00;

c.

die der Gesellschaft unbekannten Aktionäre, die mit insgesamt 42 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 42,00 entfällt, also mit insgesamt ca. 0,07% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind, mit 42 Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00, insgesamt also EUR 42,00 und damit mit einer Beteiligung von insgesamt ca. 0,07 % des Stammkapitals.

5.

Die Rechte der Gesellschafter untereinander und zu der GmbH ergeben sich nach Eintragung der GmbH im Handelsregister aus dem Gesellschaftsvertrag der GmbH, der als ANLAGE 1 beigefügt ist.

6.

Einzelnen Gesellschaftern oder Dritten werden keine Sonderrechte oder Vorzüge gewährt und es sind für diese Personen keine Maßnahmen vorgesehen. Stimmrechtslose Aktien, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien, Schuldverschreibungen, Genussrechte oder sonstige besondere Rechte oder Vorzüge bestehen bei der AG nicht und werden auch bei der GmbH nicht bestehen.

7.

Auf die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen wirkt sich der Formwechsel wie folgt aus:

a)

Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer aus den bestehenden Anstellungs- und Arbeitsverträgen bleiben unberührt. § 613a BGB ist auf den Formwechsel nicht anwendbar. Die Direktionsbefugnisse des Arbeitgebers werden nach dem Formwechsel von der Geschäftsführung der Jurasoft GmbH ausgeübt.

b)

Gegebenenfalls bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung bestehen.

c)

Ein Betriebsrat oder eine Betriebsverfassung nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist nicht vorhanden.

d)

Auswirkungen mitbestimmungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Art ergeben sich nicht.

8.

Die Ämter von Aufsichtsrat und Vorstand enden mit dem Formwechsel. Abfindungs- Ausgleichs- oder sonstige Ansprüche werden von den Mitgliedern des Vorstands bzw. Aufsichtsrats nicht geltend gemacht. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats bei der GmbH.

9.

Die Kosten des Formwechsels übernimmt die GmbH bis zu einem Betrag von Euro 30.000 EUR.

TOP 6.

Beschlussfassung über die Bestellung der Geschäftsführer der umgewandelten GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Frau Rechtsanwältin Marie-Ivonne Otisi-Schaarschmidt, geboren am 9. Oktober 1968, wohnhaft in Kiel, wird zur Geschäftsführerin der Jurasoft GmbH bestellt. Sie vertritt die GmbH satzungsgemäß und ist von den Einschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit, also befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.

Auslage von Unterlagen

Die Unterlagen zu den Punkten 1 und 5 der Tagesordnung liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Jurasoft AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung der Jurasoft AG in Verbindung mit § 123 Absatz 3 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 18.07.2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, einem deutschen Notar oder bei der sonst in der Einberufung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle bis zum Ende der Schalterstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Hinterlegungsstelle ist: Jurasoft AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin.

Eintrittskarten erhalten Sie über Ihr depotführendes Kreditinstitut.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Wenn Sie Anfragen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese per Post an

Jurasoft AG
Investor Relations /​ Hauptversammlung
Washingtonplatz 3
10557 Berlin
Telefax: 030 /​ 435 98 851
oder per E-Mail an aktien@jurasoft.de

zu richten.

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.jurasoft.de zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 10.07.2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

An die unbekannten Aktionäre der Gesellschaft

Der Gesellschaft sind derzeit Aktionäre unbekannt, die als Inhaber von insgesamt 42 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit insgesamt ca. 0,07 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Für die Durchführung des Formwechsels bitten wir diese Aktionäre, sich möglichst umgehend, spätestens bis zum Tag der Hauptversammlung, bei der Gesellschaft zu melden und unter Nachweis des Umfangs ihres Aktienbesitzes Angaben zu ihrer Person (Name und Vorname oder Firma), ihrem Geburtsdatum sowie ihrer Wohn- oder Geschäftsanschrift zu machen.

Wir bitten darum, diese Angaben per Post an

Jurasoft AG
Investor Relations /​ Hauptversammlung
Washingtonplatz 3
10557 Berlin
per Telefax: 030 /​ 435 98 851
oder per E-Mail an aktien@jurasoft.de

zu richten.

 

Berlin, im Juni 2023

Der Vorstand

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