Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer Aktiengesellschaft – Einladung zur 111. ordentlichen Hauptversammlung

Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer Aktiengesellschaft

Passau

Einladung zur 111. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, 18. August 2023, 11:00 Uhr,

in die Heilig-Geist-Kirche,
Heiliggeistgasse 8, 94032 Passau,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.411.285,34 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Markus Schröder für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder erlöschen wegen Ablauf der satzungsgemäßen Amtsdauer. Nach § 96 und § 101 des Aktiengesetzes, § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 in Verbindung mit § 129 des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 und § 9 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von den Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die nächste Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:

Thomas Stockbauer-Muhr

Hans Binder

Dr. Thomas Hinterdobler

Werner Sicklinger

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, für das Geschäftsjahr 2023 zum Abschlussprüfer zu wählen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmt sich nach § 17 der Satzung der Gesellschaft, der wie folgt lautet:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Werktage (ausgenommen Samstag) frei bleiben.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen, ebenso ist, falls nicht die Anmeldung beim Vorstand unter Vorlage der Aktien erfolgt, ein von der Wertpapiersammelbank ausgestellter Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.“

Die Hinterlegung kann außer bei den in der Satzung bezeichneten Stellen auch bei der Gesellschaftskasse oder bei der Sparkasse Passau, vertreten durch die Deutsche WertpapierService Bank AG, Hauptversammlung und Gattungsdaten (DPHVG), Landsberger Str. 187, 80687 München, Fax-Nr. 069/​5099-1110, HV-Eintrittskarten@dwpbank.de, erfolgen.

 

Passau, im Juni 2023

Bayerische Löwenbrauerei
Franz Stockbauer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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