RM Rheiner Management AG – Ordentliche Hauptversammlung (Montag, 14. August 2023, um 11.00 Uhr)

RM Rheiner Management AG

Köln

Wertpapierkenn-Nummer 701 870

ISIN DE 0007018707

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Montag, 14. August 2023, um 11.00 Uhr
Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)

im Lindner Hotel City Plaza,
Magnusstraße 20, 50672 Köln,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 237.153,63 in voller Höhe, d.h. in Höhe von EUR 237.153,63, in die Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95, § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Hans Rudi Küfner, Herr Karl-Heinz Berchter und Herr Bernd Reeker endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also jeweils mit dem Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Es sind somit drei Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit nach Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung vor.

Der Aufsichtsrat schlägt hierzu folgende Personen vor:

a) Herrn Hans Rudi Küfner, Remscheid, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH

Herr Küfner gehört den folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt am Main

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Horus AG, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Augsburg

Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln

b) Herrn Karl-Heinz Berchter, Düsseldorf, Geschäftsführer der VM Consulting GmbH

Herr Berchter gehört den folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG, Mainz

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wohnungsgesellschaft des Rheinischen Handwerks AG, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln

Mitglied des Aufsichtsrats der Esterer AG, Altötting

c) Herrn Bernd Reeker, Meerbusch, Geschäftsführer der Reeker Beteiligungs GmbH

Herr Reeker gehört dem folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat an:

Mitglied des Aufsichtsrates der GSC Holding AG, Düsseldorf

Keiner der vorgeschlagenen Herren ist Mitglied eines einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (24. Juli 2023, 0:00 Uhr (MESZ) – sogenannter „Nachweisstichtag“) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 7. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

RM Rheiner Management AG
c/​o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring, Deutschland
oder per E-Mail: rm2023@itteb.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse

vollmacht@rheiner-management.de

elektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rheiner-management.de/​gegenantraege

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 30. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

RM Rheiner Management AG
HV-Stelle
Friesenstraße 50
50670 Köln
Telefax: 02 21 – 8 20 32 30
E-Mail: info@rheiner-management.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns finden sich im Internet unter

www.rheiner-management.de/​berichte.aspx

und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein. Gemäß § 129 Abs. 5 AktG kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 220.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 220.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.rheiner-management.de/​hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: RM Rheiner Management AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Köln, im Juni 2023

RM Rheiner Management AG

Der Vorstand

 

 

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 10:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

 

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