Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (21. August 2023, 14:00 Uhr)

Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft

Hannover

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Hanseatischen Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft

am 21. August 2023, 14:00 Uhr,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
gemäß § 26n Abs. 1 EGAktG i.V.m. § 118a AktG

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 4.392.468,25 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 4,00 € je Aktie im Nominalbetrag von 10,00 € 4.000.000,00 €
b) Einstellung in den Gewinnvortrag 392.468,25 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG, Kiel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Satzungsänderung betreffend die Ermächtigung zur Einberufung einer virtuellen Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 der Satzung durch Absatz 3 wie folgt zu ergänzen:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft.“

7.

Beschlussfassung über die Satzungsänderung betreffend der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung „Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder“ durch Absatz 3 wie folgt zu ergänzen:

„Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn das betreffende Aufsichtsratsmitglied aus dienstlichen Gründen an der physischen Teilnahme am Ort der Hauptversammlung verhindert ist, wenn das Aufsichtsratsmitglied seinen Wohnsitz im Ausland hat oder eine Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung mit einer unangemessen langen Reisedauer verbunden wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“

8.

Beschlussfassung über die Satzungsänderung betreffend VI.

Zudem soll die Satzung in „VI. Jahresabschluss und Gewinnverwendung“ dahingehend ergänzt werden, dass das „Geschäftsjahr“ in der Überschrift mit aufgenommen wird.

Teilnahmevoraussetzung

Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarten zur Hauptversammlung bei Ihrer depotführenden Bank an.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Montag, den 14.08.2023, während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft in Hannover, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für den Aktionär bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist die Vorlage der Bescheinigung der Hinterlegungsstelle erforderlich.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären die Anmeldebestätigungen mit den erforderlichen Zugangsdaten für die virtuelle Hauptversammlung übermittelt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die

Hanseatische Verlags-Beteiligungs AG
August-Madsack-Straße 1
30559 Hannover

E-Mail: d.jentzsch@madsack.de

Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

 

Hannover, 03.07.2023

Der Vorstand

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