va-Q-tec AG – Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

va-Q-tec AG

Würzburg

ISIN DE0006636681
WKN 663668

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 2. Juni 2022 beschlossenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022/​I) haben Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG, Würzburg, am 13. Dezember 2022 beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 13.415.00,00 um EUR 1.341.500,00 auf EUR 14.756.500,00 durch Ausgabe von 1.341.500 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2022 zu erhöhen, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots gestellt wurde. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Satzung ausgeschlossen. Am 7. Juli 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat nach Eintritt der Durchführungsvoraussetzungen die Durchführung der Kapitalerhöhung beschlossen.

 

Würzburg, im Juli 2023

va-Q-tec AG

Der Vorstand

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