MAB Vermögensverwaltungs AG – Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung (16.08.2023, um 15:00 Uhr)

MAB Vermögensverwaltungs AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000 700000 2

Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, den 16.08.2023, um 15:00 Uhr (MESZ)

in den Geschäftsräumen der Radeberger Gruppe KG,
Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den bilanziell ausgewiesenen Gewinn von EUR 36.594,34 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird durch die §§ 96, 101 Abs. 1 AktG bestimmt. Der Aufsichtsrat besteht nur aus Vertretern der Anteilseigner

(a)

Herr Werner Ludwig scheidet mit Beendigung dieser Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Friederike Franke, Frankfurt am Main, Hauptabteilungsleiterin Recht der Radeberger Gruppe KG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

(b)

Herr Wolfgang Langer scheidet mit Beendigung dieser Hauptversammlung turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wolfgang Langer, Oberursel, Rechtsanwalt, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die spätestens am 10.08.2023 ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaft oder der

HAUCK AUFHÄUSER LAMPE PRIVATBANK AG
Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2161-1234
E-Mail: Proxy-voting-services@hal-privatbank.com

oder einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 11.08.2023 bei unserer Gesellschaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2023“ an die

MAB Vermögensverwaltungs AG
c/​o Radeberger Gruppe KG
60591 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 6065-287

zu richten. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 Aktiengesetz (Gegenanträge) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.

Informationen zum Datenschutz

Die MAB Vermögensverwaltungs AG verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Aktionäre zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zum Zweck der Einladung zur und Durchführung der Hauptversammlung. Ggf. setzt sie bei der Verarbeitung Dienstleister ein, die die Daten jedoch ausschließlich zu den genannten Zwecken und nach Weisung verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Die Daten speichern wir bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten im Widerspruch zu dieser Datenschutzerklärung oder grundsätzlich im Sinne der DSGVO unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Wenn Sie sich zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung anmelden, können andere Aktionäre bei der Hauptversammlung vor Ort gemäß § 129 AktG ggf. die im Anmeldeverzeichnis zu Ihrer Person erfassten Daten einsehen.

 

Frankfurt am Main, Juni 2023

MAB Vermögensverwaltungs AG

Der Vorstand

Comments are closed.