Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG
Reinhardtsgrimma
Einladung zur Hauptversammlung
Am
23.08.2023 um 10.00 Uhr
findet am Sitz der Gesellschaft,
Zur Alten Schäferei 19, 01768 Reinhardtsgrimma,
unsere
ordentliche Hauptversammlung
statt, zu der wir unsere Aktionäre herzlich einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt, der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmeldet. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.
Der Bevollmächtigte hat darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Der Einlass der Hauptversammlung beginnt ab 9.30 Uhr.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022 |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 493.417,61 EUR (Jahresfehlbetrag 2022 131.813,27 EUR zuzüglich Gewinnvortrag in Höhe von 625.230,88 EUR) wie folgt zu verwenden:
(Beschluss Nr. 1) |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. (Beschluss Nr. 2) |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. (Beschluss Nr. 3) |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Vorstand und Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, zu wählen. (Beschluss Nr. 4) |
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7. |
Wahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG und § 9 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der sechs durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor.
(Beschluss Nr. 5) |
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Der Jahresabschluss 2022, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG eingesehen werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs.1, 127 AktG:
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden.
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Adresse gerichtet werden.
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Entsprechendes gilt gemäß § 127 AktG für Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates oder des Abschlussprüfers, jedoch ist eine Begründung des Wahlvorschlages nicht erforderlich.
Reinhardtsgrimma, Juli 2023
Tobias Wagner
Vorstand