KAP AG – Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

KAP AG

Fulda

ISIN: DE 0006208408 /​/​ WKN: 620840

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG UND GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
(MITTEILUNG NACH § 49 ABS. 1 SATZ 1 NUMMER 2 WPHG, § 325 ABS. 1B SATZ 2 HGB)

 

Die ordentliche Hauptversammlung der KAP AG vom 14. Juli 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 50.631.181,95 wie folgt zu verwenden:

Der im Geschäftsjahr 2022 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 50.631.181,95 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 11.651.344,50, das entspricht EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022.

Gesamtbetrag der Dividende = EUR 11.651.344,50
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00
Gewinnvortrag = EUR 39.979.837,45
Bilanzgewinn = EUR 50.631.181,95

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden. Die Dividende soll daher am 19. Juli 2023 ausgezahlt werden.

 

Fulda, im Juli 2023

Der Vorstand

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