Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptsammlung am 31. August 2023, um 10:00 Uhr

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft

Alfter

Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNLL
ISIN DE000A1TNLL3

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein, die

am Donnerstag, den 31. August 2023, um 10:00 Uhr

am Sitz der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG

in den Ausstellungsräumen der AGROB BUCHTAL GmbH,
Duisdorfer Straße, 53347 Alfter-Witterschlick,

stattfindet.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage

Zu Tagesordnungspunkt 1 wird der Vorstand über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage berichten. Es wird zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 24. April 2023 gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls am 24. April 2023 gebilligt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.

Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (Servaisstraße 9, 53347 Alfter-Witterschlick) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Vorlage und Zugänglichmachung des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns entfällt, da die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 keinen Bilanzgewinn erzielt hat.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

Zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt wurden, die Herren Wilfried Delker und Dr. Stephan Schelo, haben ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt und sind damit aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.03.2023 wurden an ihrer Stelle die Herren Marco Lindgens und Jörg Weber zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung durch das Gericht erfolgte befristet bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft. Daher ist in Bezug auf diese beiden Personen eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Marco Lindgens, Krefeld, Vorstand der Raisin Bank AG

b)

Jörg Weber, Bonn, selbstständiger M&A-Berater

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließen zu lassen.

II.

HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

1.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse angemeldet haben:

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft
c/​o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
D-60605 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse bis spätestens Donnerstag, 24. August 2023, 24:00 Uhr, zugehen.

Ferner haben Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Stimmrechte ausüben wollen, nach § 17 Abs. 2 der Satzung ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Für diesen Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (also Donnerstag, 10. August 2023, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse bis spätestens Donnerstag, 24. August 2023, 24:00 Uhr, zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

2.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme oder den Umfang des Stimmrechts. Aktionäre, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besaßen, sondern diese erst danach erworben haben, können somit nur an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, sofern sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

III.

HINWEISE ZUR STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG Bevollmächtigten, d.h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigten rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die sich durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen die Stimmrechtsvollmacht und Weisungen in Textform (§ 126b BGB) an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.

Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung wird mit der Eintrittskarte nach erfolgter Anmeldung übermittelt. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen oder deren Widerruf oder Änderungen müssen spätestens bis Mittwoch, den 30. August 2023, 16:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein, wenn sie nicht am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen wird:

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft
Vorstand
Servaisstraße
D-53347 Alfter-Witterschlick

Telefax: +49 (0) 228 391-301208
E-Mail: hauptversammlung@deutsche-steinzeug.de

Eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist für während der Hauptversammlung anwesende Aktionäre oder Aktionärsvertreter auch noch während der Hauptversammlung möglich, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

IV.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden über die nachfolgend genannte Internetseite zugänglich gemacht werden:

https:/​/​deutsche-steinzeug.de/​de/​jahreshauptversammlung

V.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer an der Hauptversammlung ist die Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft verantwortlich. Sie erreichen uns und unseren Datenschutzbeauftragten unter

datenschutz@deutsche-steinzeug.de

Wir verwenden die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung.

Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, können Sie unter

https:/​/​deutsche-steinzeug.de/​media/​DSCB_​HV_​2023_​Informationen_​zum_​Datenschutz.pdf

einsehen.

 

Alfter-Witterschlick, im Juli 2023


Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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