Südzucker AG
Mannheim
Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Erweiterung der Ermächtigung zum Erwerb eigner Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG vom 13. Juli 2023 hat die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 12. Juli 2028 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 2. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 11 und 12 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Südzucker AG beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Mannheim, im Juli 2023
Südzucker AG
Der Vorstand