MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
Priestewitz
Einladung zur Hauptversammlung
Am 25. August 2023 um 14.00 Uhr
findet im
„Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain,
unsere
ordentliche Hauptversammlung
statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.
Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.
Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.
Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.875.161,89 EUR wie folgt zu verwenden:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers
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7. |
Wahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG in Verbindung mit § 76 BetrVG 1952 und § 8 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Davon werden vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der vier durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor:
(Beschluss Nr. 5) |
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs.1, 127 AktG:
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlußprüfers übersenden.
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:
MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz / OT Baselitz
Entsprechendes gilt gemäß 127 AktG für Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates oder des Abschlussprüfers; jedoch ist eine Begründung des Wahlvorschlags nicht erforderlich.
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs.1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.map-ag.de
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind.
Priestewitz, den 04.07.2023
Vorstand