MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft

Priestewitz

Einladung zur Hauptversammlung

Am 25. August 2023 um 14.00 Uhr

findet im

„Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain,

unsere

ordentliche Hauptversammlung

statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/​Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.875.161,89 EUR wie folgt zu verwenden:

400.000,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 4,00 EUR je 50,00 DM/​dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigte Grundkapital von 5.000.000,00 DM (entspricht 2.556.459,41 EUR) zu verwenden.

Von dem verbleibenden Gewinn in Höhe von 1.475.161,89 EUR sind 600.000,00 EUR in die freie Gewinnrücklage einzustellen.

Der danach verbleibende Gewinn in Höhe von 875.161,89 EUR ist, soweit er nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 02.11.2023.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselben verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 4,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

(Beschluss Nr. 3)

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen.

(Beschluss Nr. 4)

7.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG in Verbindung mit § 76 BetrVG 1952 und § 8 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Davon werden vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt.

Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der vier durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor:

1.

Herr Bernd Berger
Landwirt – Pensionär
01561 Priestewitz

2.

Herr Dietmar Rothe
Meister für Instandhaltung und Landtechnik – Pensionär
01558 Großenhain

3.

Herr Rainer Schikatzki
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen
01662 Meißen

4.

Herr Volkmar Zietzschmann
Dipl. Hydrologe – Pensionär
01561 Priestewitz

(Beschluss Nr. 5)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:

Jahresabschluss der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2022

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs.1, 127 AktG:

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder zur Wahl des Abschlußprüfers übersenden.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz /​ OT Baselitz

Entsprechendes gilt gemäß 127 AktG für Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates oder des Abschlussprüfers; jedoch ist eine Begründung des Wahlvorschlags nicht erforderlich.

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs.1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.map-ag.de

 

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind.

 

Priestewitz, den 04.07.2023

 

Vorstand

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