Deutsche Immobilien Chancen AG & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Frankfurt am Main
Einberufung der Hauptversammlung
Der Vorstand der
Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
mit Sitz in Frankfurt am Main
lädt die Kommanditaktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
ein, die
am 31. August 2023, 10:00 Uhr,
im Main Palais, Untermainkai 4,
MainTor Quartier, 60311 Frankfurt am Main,
stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr sowie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von EUR 3.028.217,44 ausweist, festzustellen. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 3.028.217,44 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen zur Beschlussfassung vor: Der persönlich haftenden Gesellschafterin wird für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
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4. |
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen zur Beschlussfassung vor: Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
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5. |
Festlegung der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen zur Beschlussfassung vor, für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates mit EUR 20.000,–, die Tätigkeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit EUR 40.000,– und die Tätigkeit des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit EUR 30.000,–, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt, zu vergüten. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Thomas Hartl, Volker Pätzold, Bernd W. Schirmer, Jan Schlüter, Johannes von Hebel und Roland Oppermann, endet jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. August 2023. Die Amtszeit der früheren weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Günther Schlatter und Herr Klaus-Jürgen Sontowski, endete am 30. August 2020 bzw. 31. Dezember 2022. Der Aufsichtsrat schlägt zur Beschlussfassung vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:
Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit von der Beendigung der Hauptversammlung am 31. August 2023 an bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt zur Beschlussfassung vor: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt. |
Ausgelegte Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft Neue Mainzer Str. 20, MainTor, 60311 Frankfurt am Main, können ab dem Datum der Einberufung zur Hauptversammlung folgende Unterlagen eingesehen werden:
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden. |
Adresse für die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Etwaige Anträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an: Deutsche Immobilen Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien |
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. |
Frankfurt am Main, im Juli 2023
Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
(persönlich haftende Gesellschafterin)
– Der Vorstand –