UET United Electronic Technology AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG (Verschmelzung xesion asset management GmbH)

UET United Electronic Technology AG

Eschborn

WKN: A0LBKW
ISIN: DE000A0LBKW6

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

 

 

Es ist beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme das Vermögen die xesion asset management GmbH mit Sitz in Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 32714, als übertragende Gesellschaft ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG).

Die UET United Electronic Technology AG ist die alleinige Gesellschafterin der xesion asset management GmbH. Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der UET United Electronic Technology AG als übernehmender Gesellschaft nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der UET United Electronic Technology AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der UET United Electronic Technology AG können Aktionäre der UET United Electronic Technology AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der UET United Electronic Technology AG erreichen, können jedoch gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es zusammen mit einem Nachweis des Aktienbesitzes bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der UET United Electronic Technology AG eingeht. Das Verlangen ist zu richten an: UET United Electronic Technology AG, Vorstand, Frankfurter Straße 80-82, 65760 Eschborn, oder per E-Mail an folgende Adresse: investor@uet-group.com.

Ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen die folgenden Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen der UET United Electronic Technology AG, Frankfurter Straße 80-82, 65760 Eschborn aus und werden jedem Aktionär der United Electronic Technology AG auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen – auf Verlangen auch elektronisch – zugesandt:

1. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages,

2. die sonstigen gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen (ein Verschmelzungsbericht und ein Verschmelzungsprüfungsbericht wurden nicht erstellt, und eine Verschmelzungsprüfung wurde nicht durchgeführt, da sie gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, 9 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 und 12 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 UmwG bei der vorliegenden Konzernverschmelzung nicht erforderlich sind).

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist zum Handelsregister der UET United Electronic Technology AG eingereicht worden.

 

Eschborn, im Juli 2023

UET United Electronic Technology AG

Der Vorstand

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