Medtron AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 05. September 2023 um 10.00 Uhr

Medtron Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Medtron Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

05. September 2023 um 10.00 Uhr (MESZ)

in den Räumlichkeiten der AD-PART Beteiligungen Geschäftsführungs-AG, Münchener Straße 1, D-66763 Dillingen, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Regularien

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde vom Vorstand erstellt, vom Wirtschaftsprüfer entsprechend geprüft und von diesem in der Aufsichtsratssitzung am 21. Juli 2023 vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat diesen den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 nach Diskussion einzelner Punkte gebilligt und gemäß § 172 AktG festgestellt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Sie werden während der Hauptversammlung vor Ort zur Einsicht ausliegen. Auf Verlangen wird Aktionären eine Kopie postalisch übersandt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, 66763 Dillingen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschuss für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Sonstiges

WEITERE HINWEISE
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich oder elektronisch teilnehmen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auf durch Gesetz und Satzung zugelassene Weise, insbesondere schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege per E-Mail, erteilt werden. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

 

Saarbrücken, im Juni 2023

Medtron AG

Der Vorstand

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