Golf- und Country Club Seddiner See AG – Gegenantrag eines Aktionärs nach §126 AktG (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)

Golf- und Country Club Seddiner See AG

Michendorf

Gegenantrag eines Aktionärs nach §126 AktG

 

„An den Vorstand der Golf- und Country Club Seddiner See AG

Sie haben zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 29.8.2023 eingeladen. Ich bin Aktionär der Gesellschaft und werde an der Hauptversammlung teilnehmen. Dem Vorschlag der Verwaltung zu den unten genannten Punkten der Tagesordnung werde ich widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen, entsprechend meinen Gegenanträgen zu stimmen.

 

Punkt 6 der Tagesordnung „Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat“

Der Wahl von Frau Dr. Vivien Richter wird die Zustimmung verweigert. Es wird vorgeschlagen, Johann Rott als Präsidenten des GCCS e.V. zur Wahl zu steilen.

 

Begründung:

Gemäß den Ausführungen in obenstehender Einleitung, insbesondere die für die wirtschaftliche Absicherung der Gesellschaft erforderliche Zusammenarbeit zwischen GCCS AG und GCCS e.V. (siehe Zusammenarbeit GCCS AG./​. GCCS e.V.) sollte der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit dem Präsidenten und Vizepräsidenten des GCCS e.V. besetzt sein. Dieses war in der Vergangenheit geübte Praxis.

Eine Ergänzungsbesetzung des Aufsichtsrates mit Fr. Dr. Richter ist somit abzulehnen und Johann Rott als Mitglied des Vorstands des GCCS e.V. zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied aufzustellen.

 

Aktuelle wirtschaftliche Situation

Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Vorjahre hat ergeben, dass die wirtschaftliche Situation der Golf- und Country Club Seddiner See AG (im folgenden GCCSAG) nicht positiv ist. Es ist jedoch in den nächsten Jahren keine bilanzielle Überschuldung zu befürchten. Die stillen Reserven sind ausreichend als für die nächsten Jahre zu bezeichnen. Jedoch ist die Erlössituation als kritisch zu betrachten. In den Vorjahren konnte dies durch den Verkauf von Aktien geheilt werden. Das um den Aktienkauf bereinigte operative Geschäft läuft hingegen seit Jahren nicht ausreichend gut

 

Anpassung Pacht- und Management-Vertrag

Um die kritische Lage abzuwenden ist Vorstand und Aufsichtsrat der GCCSAG mit dem Vorstand des Golf- und Country Club Seddiner See e.V. (im Folgenden GCCSEV) übereingekommen, die Einnahmen der AG durch eine Anpassung des Management- und Nutzungsvertrags (MuN) zu verbessern.

 

Langfristige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft

Aus Sicht der Antragsteller ist es nicht ausreichend, zur langfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nur die Einnahmen aus dem Pacht- und Management-Vertrag sukzessive zu erhöhen. Vielmehr erscheint es dringend geboten, hier eine für die Aktionäre (und damit Vereinsmitglieder) darüberhinausgehende, tragfähige Strategie zu entwickeln und umzusetzen, um den strukturellen und finanziellen Herausforderungen der Zukunft strukturell zu begegnen. Aus Sicht der Antragsteller hat die GCCSAG bisher hierzu keine schlüssige Strategie vorgelegt. Es ist für die Aktionäre nicht ersichtlich, ob das Bestehen der Gesellschaft langfristig gesichert ist.

Es erscheint möglich, dass die GCCSAG eine Kapitalerhöhung durch z.B. einen Großinvestor plant, um die Liquiditätslage zu verbessern oder entsprechende Investitionen zu tätigen. Eine Kapitalerhöhung würde zur Reduzierung des Wertes der bisher ausgegebenen Aktien und damit zur Schädigung der bisherigen Aktionäre führen. Eine Kapitalerhöhung durch einen Großinvestor würde auch zu einer weiteren Entkopplung von GCCSEV und GCCSAG führen. Die von der GCCSAG angestrebte Mitgliedschaft im DGV (und damit das Anbieten von Spielrechten auf der Anlage) könnte ein Indiz für das o.g. Vorgehen gewertet werden. Dies ist nicht im Sinne der bisherigen Aktionäre und Vereinsmitglieder.

 

Zusammenarbeit GCCS AG./​. GCCS e.V.

Laut dem Bericht des Vorstands des GCCSEV laufen die Verhandlungen zum Pacht- und Management-Vertrag schleppend und nicht immer konstruktiv-obwohl dies aufgrund der angespannten Lage erforderlich ist. Zudem haben Vorstand und Aufsichtsrat der GCCSAG nicht transparent gemacht, in welcher Höhe und wofür zusätzliche Mittel aktuell und zukünftig erforderlich werden.

Auch lassen Vorstand und Aufsichtsrat der GCCSAG lt. Bericht des Vorstands des GCCSEV die zur Bewältigung der Herausforderungen erforderliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem GCCSEV vermissen. Eine Bewältigung der o.g. Herausforderungen ist aus Sicht der Antragsteller nur durch gemeinsame Planung und gemeinsames Handeln möglich. (Beispiel: Einsparungen durch Vermeidung von Umsatzsteuer i.H.v. ca. 150.000 EUR jährlich durch Anpassung der Aufgabenteilung von GCCSAG und GCCSEV).

 

Potentielle Schädigung der Aktionäre

Ein isoliertes und für Aktionäre und Vereinsmitglieder nicht ausreichend transparentes Planen und Agieren der GCCSAG, die nicht ausreichende Kooperationsbereitschaft mit dem GCCSEV lässt die Antragsteller befürchten, dass die Aktionäre zumindest mittelfristig geschädigt werden können.

 

Raiber Raupach, 5.8.2023

 

Der Vorstand

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