Linus Digital Finance AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

Linus Digital Finance AG

Berlin

Wertpapierkennnummer A2QRHL
ISIN DE000A2QRHL6

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

 

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG wird bekannt gegeben, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 9 („Anpassung des Aktienoptionsprogramms sowie Ausweitung des bedingten Kapitals“) und hilfsweise gegen Ziffer 9.2 des Tagesordnungspunkts 9 („Anpassung des Bedingten Kapitals 2021/​I“) erhoben hat.

Die Klagen sind vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 90 O 57/​23 rechtshängig.

 

Berlin, im August 2023

Linus Digital Finance AG

Der Vorstand

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