Atruvia AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 4 UmwG (Abspaltung der Ratiodata Romania Holding GmbH)

ATRUVIA AG

Frankfurt am Main

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 4 UmwG

 

Die Atruvia AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 102381, gibt bekannt, dass die Ratiodata SE, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 125160, mit dem Sitz in Frankfurt am Main, als übertragende Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Atruvia AG als übernehmende Gesellschaft ihre an der Ratiodata Romania Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 117775 sowie an der Accesa IT Group GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 192326 gehaltenen Beteiligungen (zusammen die „Beteiligungen“) sowie das den Beteiligungen unmittelbar wirtschaftlich zuzurechnende Vermögen auf die Atruvia AG abspalten wird (Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 126 ff., 138 ff. UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), 10 SE-VO).

Die Atruvia AG ist die alleinige Aktionärin der Ratiodata SE.

Der finale Entwurf des Abspaltungsvertrags zwischen der Atruvia AG und der Ratiodata SE soll spätestens in Q2 2024 beurkundet werden und wird gleichzeitig mit dieser Hinweisbekanntmachung zum Handelsregister der Atruvia AG eingereicht.

Da die Atruvia AG das gesamte Stammkapital der übertragenden Ratiodata SE hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der Atruvia AG nicht erforderlich.

Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts nach § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1a) UmwG, keiner Verschmelzungsprüfung nach § 60 i.V.m. § 9 Abs. 2, 8 Abs. 3 UmwG und keines Verschmelzungsprüfungsberichts nach § 60 i.V.m. §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Abspaltung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der Atruvia AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu zur Abspaltung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe

 

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den folgenden Geschäftsräumen der Atruvia AG zur Einsicht durch die Aktionäre der Atruvia AG ausgelegt:

Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe

 

1.

der finale Entwurf des Abspaltungsvertrags zwischen der Atruvia AG und der Ratiodata SE;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der Atruvia AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

3.

die Jahresabschlüsse der Ratiodata SE für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Karlsruhe, September 2023

Atruvia AG

Der Vorstand

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