Fleischerei-Bedarf Aktiengesellschaft von 1923 – Aufforderung zur Einreichung der effektiven Aktienurkunden zum Zweck der Urkundsberichtigung

Fleischerei-Bedarf Aktiengesellschaft von 1923

Coburg

Aufforderung zur Einreichung der effektiven Aktienurkunden zum Zweck der Urkundsberichtigung

 

 

Der Inhalt der im Umlauf befindlichen 1.000 Aktienurkunden mit dem Ausgabedatum „im Juli 1955“, lautend auf einen Nennbetrag von DM: 100,00, ist zwischenzeitlich hinsichtlich Firmierung unserer Gesellschaft sowie hinsichtlich des Nennbetrags und der Nennbetragswährung unrichtig geworden. Sammelurkunden sind nicht ausgegeben worden; eine Globalverbriefung besteht nicht; eine derartige Verbriefung ist derzeit auch nicht vorgesehen.

Wir fordern daher die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, ihre vorgenannten Aktien nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsschein zum Zwecke der freiwilligen Berichtigung bei uns einzureichen (Fleischerei-Bedarf AG von 1923, Aktienbüro, Brüsseler Str. 87, 50672 Köln). Wir empfehlen einen Versand der Urkunden durch eingeschriebenen Brief. Die Gesellschaft trägt die Portokosten eines Einschreibens gegen Rückschein; weitere Kosten werden nicht erstattet.

Die neuen Urkunden werden auf Grundlage der alten Aktienurkunden vermittels inhaltsberichtigenden Aufdrucks ausgefertigt und an den Einreicher mit eingeschriebenem Brief zurückgewährt.

Die derzeit bestehenden unberechtigten Aktienurkunden einschließlich der zugehörigen Nebenpapiere behalten bis zu einer etwaigen Kraftloserklärung der Aktien aufgrund eines formellen Verfahrens nach § 73 AktG durch das Amtsgericht Coburg weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Coburg, im September 2023

 

Der Vorstand

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