pmOne AG – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien (1.000.000 Namensaktien je 1,00 € pro Stückaktie)

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an weniger als 150 Aktionäre der pmOne AG
und stellt kein prospektpflichtiges Angebot von Aktien i.S.d. Wertpapierprospektgesetzes dar.
Dieses Bezugsangebot ist nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung
in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien bestimmt.

pmOne AG

München

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

 

Die Hauptversammlung der pmOne AG hat am 24.10.2023 beschlossen, das auf null herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um 1.000.000,00 € auf 1.000.000,00 € durch Ausgabe von 1.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zu einem Betrag von je 1,00 € pro Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 7,2796:1 zum Preis von 1,00 € je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 7,2796 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Preis von 1,00 € je Aktie zeichnen und beziehen. Der Bezugspreis ist unverzüglich, spätestens bis zum 13. November 2023 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto IBAN: DE53 6665 0085 0007 0983 83, BIC: PZHSDE66XXX, der pmOne AG bei der Sparkasse Pforzheim Calw. Es empfiehlt sich die Angabe „Kapitalerhöhung der pmOne AG – Einlage“ als Verwendungszweck.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung mitsamt ordnungsgemäß ausgefüllter Zeichnungsscheine auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom 27. Oktober 2023 bis zum 13. November 2023 bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 1,00 € je neuer Aktie gemäß Bezugsanmeldung spätestens bis zum 13. November 2023 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus bis einschließlich 08.12.2023 zu den genannten Bedingungen angeboten, wenn die Aktionäre bis zum Ablauf der o. g. Bezugsfrist verbindliche Bezugsorder angegeben haben. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären – untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – berücksichtigen und das Ergebnis der Zuteilung mitteilen, vorausgesetzt, dass der auf den Mehrbezug entfallende Bezugspreis (Ausgabepreis) ebenfalls bis zum 08.12.2023 in bar auf das o. g. Kapitalerhöhungssonderkonto gezahlt worden ist. Findet innerhalb des Mehrbezugs eine Überzeichnung der nicht bezogenen Stücke statt, sind diese entsprechend wie folgt zuzuteilen. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich ist, allen mehrbezugsberechtigten Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien proportional im Verhältnis der Volumina der Mehrbezugsanmeldungen der am Mehrbezug teilnehmenden Aktionäre zueinander berücksichtigt, und zwar bis das gesamte Volumen der Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Etwaige nicht teilbare verbleibende Aktien werden nach der Reihenfolge des Zahlungseingangs des Bezugs- und Mehrbezugspreises innerhalb der Bezugsfrist verteilt. Sollte ein Mehrbezugswunsch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der mehrbezugsberechtigte Aktionär den für den Erwerb zu viel geleisteten Betrag zurück.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 29. März 2024 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 29.02.2024 die Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister angemeldet worden ist.

 

München, im Oktober 2023

pmOne AG

Der Vorstand

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