Consulting Team Holding Aktiengesellschaft – Bezugsangebot (ISIN: DE000A1YDBQ4 – Neue Namesaktien)

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Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Hildesheim

(ISIN: DE000A1YDBQ4)

Bezugsangebot

 

 

Aufgrund der in § 4 der Satzung unserer Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) hat der Vorstand am 29. August 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 9.648.000,- gegen Bareinlage um bis zu EUR 603.000,– auf bis zu EUR 10.251.000,– durch Ausgabe von bis zu 603.000 Neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Der rechnerische Anteil am Grundkapital jeder Neuen Aktie beträgt EUR 1,–. Die Neuen Aktien (ISIN: DE000A37FT66) sind ab dem 01. Januar 2024 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,65 je Aktie.

Den Aktionären wird das Bezugsrecht dergestalt gewährt, dass die Neuen Aktien von der Quirin Privatbank AG, Berlin auf der Grundlage der Vereinbarung vom 09. Oktober 2023 zwischen der Gesellschaft und der Quirin Privatbank AG im Verhältnis 16:1 mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Quirin Privatbank AG wurde zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die Neuen Aktien den Aktionären, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, insbesondere der nachstehend im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ aufgeführten Bedingungen, im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis (nachstehend definiert) zum Bezug anzubieten und in dem Umfang zu zeichnen und zu übernehmen, in dem Bezugsaktien fristgemäß bezogen werden.

Auf je 16 alte Aktien kann jeder Aktionär eine Neue Aktie zum Ausgabebetrag von je EUR 1,65 zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend der Ermächtigung in § 4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist der jeweilige Bestand an alten Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A1YDBQ4) nach Buchungsschluss am 03. November 2023 („Record Date“). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen abgetrennt. Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A37FT58) werden am 06. November 2023 (morgens) automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Konten der jeweiligen Depotbanken gebucht.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 06. November 2023 bis zum 20. November 2023 (einschließlich)

 

über ihre Depotbank bei der Quirin Privatbank AG, Berlin, als Bezugsstelle während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung“) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Die Gesellschaft hat gem. § 4 Abs. 1 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt. Den Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Wertpapier-Informationsblatt sowie die weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ct-holding.de

 

im Bereich „Investor Relations“ abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Soweit nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, bietet die Gesellschaft den Aktionären, die Bezugsrechte ausüben, im Wege des Überbezugs an, aus dem verbleibenden Bestand nicht bezogener Aktien, Neue Aktien zum Bezugspreis zu erwerben.

Jeder Aktionär, der Bezugsrechte ausübt, kann somit über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 16 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben (sog. Überbezug). Aktionäre, die über ihre Bezugsrechtsquote hinaus weitere Aktien zum Bezugspreis beziehen möchten, können ihren verbindlichen Bezugsauftrag innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank der Abwicklungsstelle Quirin Privatbank AG, Berlin, übermitteln. Hierzu ist den Depotbanken eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht.

Die Zuteilung des Überbezugs durch die Gesellschaft erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt, und zwar bis das gesamte Volumen der Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

 

Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblatts (WIB)

 

Das Wertpapierinformationsblatt wurde am 17. Oktober 2023 auf der Website der Gesellschaft unter

https:/​/​ct-holding.de/​investor-relations/​

 

veröffentlicht.

 

Wichtige Hinweise

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 29. Februar 2024 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.

Die Quirin Privatbank AG ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Vereinbarung mit der Gesellschaft vom 09. Oktober 2023 bezüglich der Zeichnung und dem Angebot der Bezugsaktien aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die Verpflichtung der Quirin Privatbank AG steht im Übrigen unter der aufschiebenden Bedingung des unwiderruflichen Zahlungseingangs des gesamten Zeichnungsbetrages auf dem Kapitalerhöhungskonto bei der Quirin Privatbank AG und der freien Verfügbarkeit des gesamten Zeichnungsbetrags zu Gunsten der Quirin Privatbank AG. Darüber hinaus steht die Ausstellung und Übergabe des Zeichnungsscheins unter der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass zum Zeitpunkt, in dem der Zeichnungsschein für die Neuen Aktien durch die Quirin Privatbank AG an die Gesellschaft zu übergeben ist, alle von der Gesellschaft in der Vereinbarung vom 09. Oktober 2023 übernommenen Gewährleistungen nach Auffassung der Quirin Privatbank AG in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig sind, die Gesellschaft alle ihre gemäß der Vereinbarung vor dem Zeichnungszeitpunkt zu erfüllenden Pflichten erfüllt hat, die Gesellschaft Kopien der Beschlüsse des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Neuen Aktien an die Quirin Privatbank AG übersandt hat und die Aktionäre mittels der Zeichnungsaufträge verbindlich und unwiderruflich gegenüber der Quirin Privatbank AG erklärt haben, die Neuen Aktien von der Quirin Privatbank AG zu übernehmen. Wenn eine der soeben genannten aufschiebenden Bedingungen nicht bis zum 29. April 2024 eingetreten ist, ohne dass die Quirin Privatbank AG auf den Eintritt der Bedingung verzichtet hat, endet die Verpflichtung der Quirin Privatbank AG zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien.

Die Verpflichtung der Quirin Privatbank AG entfällt ferner, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 29. Februar 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich die Gesellschaft und die Quirin Privatbank AG nicht auf einen späteren Termin geeinigt haben. Darüber hinaus hat jede der Parteien der Vereinbarung vom 09. Oktober 2023 das Recht, die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Im Falle der Beendigung der Vereinbarung vom 09. Oktober 2023 vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und der erfolgreichen Rücknahme der Handelsregisteranmeldung verfallen die Bezugsrechte ersatzlos. Ein Anspruch auf Lieferung von Aktien besteht in diesem Fall nicht. Aktionäre, die Bezugsrechte erworben haben, erleiden dann einen entsprechenden Verlust, da Geschäfte mit Bezugsrechten bei einer vorzeitigen Beendigung des Angebots nicht rückabgewickelt werden. Ansprüche eines Anlegers in Bezug auf bereits gegenüber seiner Depotbank im Zusammenhang mit dem Angebot entrichtete Provisionen und sonstige Kosten richten sich ausschließlich nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und seiner Depotbank.

Wenn die Quirin Privatbank AG nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft die Vereinbarung vom 09. Oktober 2023 aus wichtigem Grund fristlos kündigt, können die Aktionäre, Überbezugsberechtigten und Erwerber von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte und/​oder Überbezugsrechte ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben. Ein Rücktritt der Aktionäre, Überbezugsberechtigten und Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

 

Hildesheim, im Oktober 2023

 

Der Vorstand

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