Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt – Ordentliche Hauptversammlung (am 14.12.2023 um 16:00 Uhr)

Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt

Küllstedt

Hiermit laden wir Sie zu unserer

am 14.12.2023 um 16:00 Uhr

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

der

Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt
Bahnhofstraße 21 a
37359 Küllstedt

in unseren Geschäftsräumen

in der Bahnhofstraße 21 a in 37359 Küllstedt

recht herzlich ein.

I. Tagesordnung

 

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/​2023 nebst dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt in 37359 Küllstedt, Bahnhofstraße 21 a, eingesehen werden.

Es ist eine vorherige Anmeldung und Terminabstimmung zur Einsichtnahme der Unterlagen erforderlich.

 

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Bilanzergebnis 2022/​2023 in Höhe von 222.023,36 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5:
Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt.

Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96. Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus zwei von der Hauptversammlung und aus einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Arbeitnehmer haben bereits Frau Elisabeth Vollmer, Buchhalterin, Küllstedt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Herr Siegfried Stark teilte mit, dass er für eine neue Neuwahl in den Aufsichtsrat nicht zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Werner Hartleb, Veterinäringenieur, Büttstedt

Frank Löffler, Rechtsanwalt, Erfurt

als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt.

 

TOP 6:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gesellschaft unter der Firma

MGS Mandat Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Pfortenstraße 12, 99974 Mühlhausen,

zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2023/​2024 vorsorglich zu bestellen. Die Hauptversammlung verzichtet auf die Durchführung einer Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023/​2024. Die Hauptversammlung überlässt es dem Aufsichtsrat, einen Beschluss zur Durchführung einer Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zu fassen.

 

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 102.738,99 und ist eingeteilt in 4.000 nennbetragslose Stückaktien und 94 nennbetragslose Stückteilrechte (5 Stückteilrechte ergeben eine Stückaktie). Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10.12.2023 um 24:00 Uhr unter der Anschrift: Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt, Bahnhofstraße 21 a, 37359 Küllstedt, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036075/​64183, oder per E-Mail unter der Anschrift lag-kuellstedt@gmx.de zugegangen sein. Sofern sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sie ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift: Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt, Bahnhofstraße 21 a, 37359 Küllstedt, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036075/​64183 oder per E-Mail unter der Anschrift lag-kuellstedt@gmx.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 29.11.2023 um 24.00 Uhr der Gesellschaft zugehen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und ihre Vertreter

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten der Aktionäre und der Vertreter von Aktionären. Dabei handelt es sich um Name und Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonstige Kontaktdaten, Daten über die Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten zur Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs, meist weitergeleitet über weitere Intermediäre.

Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, die sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben, und die mit ihr verbundenen rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und ihrer Vertreter an der Hauptversammlung und/​oder die Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO.

Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden diese wie in dieser Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der selbst teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter sind nach Maßgabe des § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären und deren Vertretern zugänglich zu machen ist.

Die personenbezogenen Daten werden von der Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt spätestens drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses der Gesellschaft, zum Beispiel zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen geboten ist.

Die Kontaktdaten der Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten: Bahnhofstraße 21 a, 37359 Küllstedt.

Landwirtschaftliche Aktiengesellschaft Küllstedt

Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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