EvoCare Holding AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am Donnerstag, den 28. Dezember 2023, um 11.00 Uhr)

EvoCare Holding AG

Fürth

Amtsgericht Fürth, HRB 17661

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2023

 

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 28. Dezember 2023, um 11.00 Uhr in den Räumen des Notariat Thoma & Weinmann in 90403 Nürnberg, An der Fleischbrücke 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstands über die Entwicklung der Gesellschaft

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EvoCare Holding Aktiengesellschaft, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022

3.

Beschussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

6.

Beschussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

7.

Beschlussfassung über Schaffung eines Bedingten Kapitals III

8.

Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung

9.

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Ergänzende Informationen zur Tagesordnung

Zu TOP 2: Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und somit gem. §§ 172, 173 AktG festgestellt hat. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich.

Zu TOP 3: Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, da die Gesellschaft keinen Gewinn erwirtschaftet hat.

Zu Top 4: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

Zu Top 5: Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

Zu Top 6: Es wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr Jörg Nährig, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Gablonzer Str. 19, 91315 Höchstadt a.d.A.. zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

Zu TOP 7: Mit der Bildung eines neuen Bedingten Kapitals III in Höhe von bis zu 500.000 EUR eingeteilt in 500.000 auf den Namen lautende Stückaktien soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt werden, sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten für die Gesellschaft zu nutzen.

Zu TOP 8: Zur Modernisierung der Satzung sollen u.a. Erweiterungen und Präzisierungen hinsichtlich der Arbeit seiner Organe und der Möglichkeiten der Digitalisierung eingeräumt werden. Außerdem soll die aufgrund eines Redaktionsversehens unbeabsichtigt gestrichene, früher in der Satzung verankerte Regelung zur Einziehung von Aktien ebenso wieder aufgenommen werden. Außerdem soll der Name von Frau Patricia Hein als Entsendungsberechtigte für ein Aufsichtsratsmitglied durch das Wort „Gründer“ ersetzt werden.

Zu TOP 9: Satzungsgemäß verfügt der Aufsichtsrat über 5 Mitglieder. Gegenwärtig ist indes ein Mandat unbesetzt und besteht der Aufsichtsrat aus 4 Mitgliedern. Daher soll er im Wege der Ergänzungswahl durch Wahl von Herrn Frank Bruder komplettiert werden. Als ehemaliger Head of M&A Small/​Mid Cap der Commerzbank AG kann Herr Bruder profunde Expertise bei der weiteren Ausrichtung der EvoCare Holding AG in Richtung IPO einbringen.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden:

EvoCare Holding Aktiengesellschaft
c/​o HV AG
Siemensstraße 3
90766 Fürth
Telefax: 09113238019
E-Mail: info@EvoCare.de

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 20.12.2023 (24:00 Uhr MEZ) unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung kann gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgt durch die Gesellschaft. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.

Eintrittskarten werden nicht vergeben.

 

Stimmabgabe in der Hauptversammlung

Sie können Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.

Sofern Sie verhindert sind, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, empfehlen wir Ihnen Dr. Ralf Kohnen oder Dr. Achim Hein oder einen Dritten zu bevollmächtigen, Ihr Stimmrecht auszuüben. Sofern Sie einen Dritten bevollmächtigen, wird er Ihr Stimmrecht entsprechend den oben dargestellten Beschlussvorschlägen ausüben, es sei denn, Sie geben ihm eine hiervon abweichende Weisung. Eine entsprechende Vollmacht fügen wir dieser Einladung bei. Sofern Sie von ihr Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, diese zu vervollständigen und uns unterschrieben im Original an die Gesellschaft oder per E-Mail an info@EvoCare.de bis spätestens 20.12.2023 (24 Uhr MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft) zuzusenden.

 

Rechte der Aktionäre gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen (dies entspricht 501.234 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der EvoCare Holding Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet wird. Dies ist, da die 24-Tage-Frist an einem Sonntag abläuft, folglich der 01.12.2023.

Fürth, 10.11.2023

Dr. Ralf Kohnen
Vorstand
Dr. Achim Hein
Vorstand
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