Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Berlin
– ISIN: DE000A2BPP88 –
– WKN: A2BPP8 –
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft am 2. August 2023 gefassten Beschluss zu Punkt 1 der Tagesordnung (Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend einen von der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft am 29. März 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss über die Zustimmung zu einem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft und der Latonba AG) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wurde. Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen 95, unter dem Aktenzeichen Az. 95 O 62/23 rechtshängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Berlin, im November 2023
Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Der Vorstand