Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach – Hauptversammlung (am Mittwoch, 20. Dezember 2023, 14.00 Uhr)

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach

Aichach

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

Hauptversammlung

betreffend die Wirtschaftsjahre 2020, 2021 und 2022

am Mittwoch, 20. Dezember 2023, 14.00 Uhr,

in den Räumen unserer Gesellschaft,

Donauwörther Str. 29, 86551 Aichach,

ein.

Tagesordnung:

1.

Feststellung der Tagesordnung und der Präsenz.

 

 

Betreffend Wirtschaftsjahr 2020:

2.1.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie Bericht des Vorstandes durch diesen für das Geschäftsjahr 2020

3.1.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2020

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

4.1.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt eine Entlastung des Vorstandes vor. Der Vorstand schlägt eine Entlastung des Aufsichtsrates vor.

 

 

Betreffend Wirtschaftsjahr 2021:

2.2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie Bericht des Vorstandes durch diesen für das Geschäftsjahr 2021

3.2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2021

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

4.2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt eine Entlastung des Vorstandes vor. Der Vorstand schlägt eine Entlastung des Aufsichtsrates vor.

 

 

Betreffend Wirtschaftsjahr 2022:

2.3.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie Bericht des Vorstandes durch diesen für das Geschäftsjahr 2022

3.3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

4.3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt eine Entlastung des Vorstandes vor. Der Vorstand schlägt eine Entlastung des Aufsichtsrates vor.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 5. Tages vor der Abhaltung der Hauptversammlung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung zur Hauptversammlung bezeichneten Stellen bis zum Ende der Schalterstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Tag, an dem die Kreditinstitute Geschäftsschluss haben, so endet die Hinterlegungsfrist mit Ablauf des letzten diesem Tag vorangehenden Werktages.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Der Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Hinterlegungsstelle ist in unserer Gesellschaft:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach, Donauwörther Str. 29, 86551 Aichach

 

 

 

Aichach, im November 2023

 

Der Aufsichtsrat und der Vorstand

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