BayWa AG – Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

BayWa AG

München

Mitteilung über Beschlussfassung
gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter
Ausschluss des Bezugsrechts)

WKN 519406, WKN 519400, WKN A35JS0
– ISIN DE0005194062, ISIN DE0005194005, ISIN DE000A35JS08 –

 

 

Der Vorstand der BayWa AG hat mit Beschluss vom 26. September 2023, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung der BayWa AG (Genehmigtes Kapital 2020) teilweise ausgenutzt, um das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 91.807.715,84 um EUR 689.495,04 auf EUR 92.497.210,88 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 269.334 neuen auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 2,56 zu erhöhen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer der Satzung ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2024 ausgegeben.

Der Aufsichtsrat der BayWa AG hat der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals am 6. Oktober 2023 zugestimmt.

 

München, im November 2023

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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