Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:
Eine Aktionärin hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2023 gefassten Beschlüsse erhoben:
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Tagesordnungspunkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022; |
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Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns; |
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Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin; |
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Tagesordnungspunkt 5: Festlegung der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder; |
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Tagesordnungspunkt 6: Wahlen zum Aufsichtsrat; |
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Tagesordnungspunkt 7: Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr |
Darüber hinaus hat die Aktionärin eine positive Beschlussfeststellungsklage hinsichtlich der beiden auf der Hauptversammlung vom 31. August 2023 gestellten und von der Hauptversammlung abgelehnten Anträge auf Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG erhoben, mit dem Antrag, festzustellen, dass die Beschlüsse zur Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 gefasst worden sind.
Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 573/23 anhängig.
Frankfurt am Main, im Dezember 2023
Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
Der Vorstand