Regionalwert AG Rheinland – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG

Regionalwert AG Rheinland

Köln

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG

Bezugsaufforderung

 

Aufgrund der in § 6 der Satzung unserer Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2023) hat der Vorstand am 04. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 3.449.000 gegen Bareinlage um bis zu EUR 714.000,- auf bis zu EUR 4.163.000 durch Ausgabe von bis zu 1.428 neuen, auf den Namen lautenden vinkulierten Nennbetragsaktien zu erhöhen. Der Nennbetrag jeder neuen Aktie beträgt EUR 500,-. Die neuen Aktien sind ab 01. Januar 2024 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 675,- je Nennbetragsaktie für Altaktionäre.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 5:1 zum Bezug angeboten. Auf je fünf alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär eine neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 675,- zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend der Ermächtigung in § 6 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 01. Januar 2024 bis zum 15. Januar 2024 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 15. Januar 2024 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. Juni 2024 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Köln, im Dezember 2023

 

Der Vorstand

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