LichtWesen AktiengesellschaftPfungstadtHiermit berufe ich als Vorstand am Montag, den 29. Januar 2024, 15.00 Uhrin die Räumlichkeiten der Co-Working Bickenbach, Bahnhofstr. 77, 66404 Bickenbach zu einer außerordentlichen Hauptversammlungder LichtWesen AGein. Tagesordnung:
Die Einladung zur vorstehenden Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines Aktionärsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG. Zur Teilnahme der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft vom 12.11.2021 nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft verzeichnet sind oder die Aktien bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung verzeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung muss spätestens am 7. Tag vor der Versammlung erfolgen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist der Gesellschaft einzureichen. Etwaige Anträge nach §§ 125, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift LichtWesen AG, Pestalozzistraße 1, 64319 Pfungstadt, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06157-150222, oder per E-Mail unter der Anschrift schneider@lichtwesen.de . Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 15. Januar 2024, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.
Pfungstadt, den 22.12.2023 LichtWesen AG Der Vorstand Dr. Petra Schneider |
Außerdordentliche Hauptversammlung:LichtWesen Aktiengesellschaft
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