Zurich Insurance Europe AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Zurich Holding Ireland Limited hällt mehr als der vierte Teil der Aktien)

Zurich Insurance Europe AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Zurich Holding Ireland Limited, Dublin, Irland, hat uns nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft unmittelbar gehört.

Die Zurich Insurance Company Ltd, Zürich, Schweiz, hat uns nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass

(i)

ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft unmittelbar sowie mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 19 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der Zurich Holding Ireland Limited, Dublin, Irland, gehören, gehört; und

(ii)

ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der Zurich Holding Ireland Limited, Dublin, Irland, gehören, mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

 

Die Zurich Insurance Group AG, Zürich, Schweiz, hat uns nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der Zurich Insurance Company, Ltd Zürich, Schweiz unmittelbar und mittelbar über die Zurich Holding Ireland Limited, Dublin, Irland, gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

 

Frankfurt am Main, im Januar 2024

Zurich Insurance Europe AG

Der Vorstand

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