Prolignis AG – Bezugsangebot (Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Aktien)

Prolignis AG

Ingolstadt

 

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Prolignis AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 7931, Ingolstadt, („Gesellschaft“) und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Bezugsangebot an die Aktionäre der Prolignis AG

Aufgrund der in § 3 d der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2023/​III) hat der Vorstand am 22.01.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um bis zu EUR 29.052,00 durch Ausgabe von bis zu 29.052 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien zu erhöhen.

Der rechnerische Anteil jeder neuen Aktie am Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 125,00 je Aktie für die Aktionäre. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin insgesamt bis zu EUR 3.631.500,00.

Die neuen Aktien werden den Aktionären zu einem Teil, der jeweils dem Anteil des jeweiligen Aktionärs an dem bisherigen Grundkapital entspricht, zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis entspricht somit dem Verhältnis 100:25. Jeder Aktionär kann für 100 alte Stückaktien also 25 neue Stückaktien zum Ausgabebetrag von je EUR 125,00 zeichnen und beziehen.

Eine wirksame Bezugserklärung kann dabei nur unter gleichzeitiger Vorlage eines ausgefüllten Zeichnungsscheins abgegeben werden.

Das Bezugsrecht auf neue Aktien ist durch unsere interessierten Aktionäre, in der Zeit vom

1. Februar 2024, 0:00 Uhr bis zum 15. Februar 2024, 24:00 Uhr („Bezugsfrist“)

wie folgt auszuüben:

Für die Ausübung ist das bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen und im Original in zweifacher Ausfertigung bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) an die Prolignis AG, Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt, zu übersenden.

Die Aktionäre erhalten den Zeichnungsschein mit den Ausgabebedingungen auf Wunsch auch per Brief übersandt. Zeichnungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn der Zeichnungsschein nicht vollständig ausgefüllt ist oder die vertragsgemäßen Einlageverpflichtungen nicht erfüllt sind.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Dieses Bezugsangebot und die Ausübung des Bezugsrechts stehen unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister.

Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 31. Mai 2024, 24:00 Uhr in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Ingolstadt, im Januar 2024

Prolignis AG

Der Vorstand

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