Infineon Technologies AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Infineon Technologies AG

Neubiberg

WKN 623100 /​ ISIN DE0006231004

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen
und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/​I)

 

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Februar 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 20. Februar 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.000.000.000,00 zu begeben beziehungsweise für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 130.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 260.000.000,00 zu gewähren, sowie das dazugehörige Bedingte Kapital 2020/​I aufzuheben.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Februar 2024 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 22. Februar 2029 einmalig oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften („nachgeordnete Konzernunternehmen“) auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 6.000.000.000,00 zu begeben, und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu; die Schuldverschreibungen können auch von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen. Der Beschluss wird beim Handelsregister München (HRB 126492) hinterlegt.

Zur Bedienung der Options- und/​oder Wandlungsrechte aus den Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung zugleich das Grundkapital um bis zu € 260.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 130.000.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/​I). Die entsprechende Satzungsänderung wurde noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2024 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

 

Infineon Technologies AG

– Vorstand –

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