UMT United Mobility Technology AG
München
Amtsgericht München, HRB 167884
ISIN DE000A2YN702, WKN A2YN70
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin unserer Gesellschaft gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 05. Dezember 2023 gefassten Beschlüsse mit folgendem Inhalt:
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Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022), |
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Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022), |
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Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023), |
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Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats) |
Anfechtungsklage erhoben hat und beantragt hat diese für nichtig zu erklären, hilfsweise deren Nichtigkeit, höchsthilfsweise deren Unwirksamkeit festzustellen.
Die Klage ist beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 188/24 anhängig.
München, im Februar 2024
UMT United Mobility Technology AG
Der Vorstand