PANTAFLIX AG – Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

PANTAFLIX AG

München

Amtsgericht München, HRB 235252

Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

 

Die Gesellschaft hat aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 21. Juli 2022 und der Beschlüsse des Vorstands vom 29. September 2023 und des Aufsichtsrats vom 29. September 2023 eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00 ausgegeben. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis entspricht 2.848:1, d. h. 2.848 Aktien der PANTAFLIX AG berechtigen zum Bezug von einer Schuldverschreibung. Es werden Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 8.000.000 neue Aktien zu einem Wandlungspreis von EUR 1,00 je Aktie gewährt.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 21. Juli 2022 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses und die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung mit den Beschlüssen des Vorstands vom 29. September 2023 und des Aufsichtsrats vom 29. September 2023 sind beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt worden.

 

München, im Januar 2024

PANTAFLIX AG

Der Vorstand

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