Deutsche Reinigungswerke AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG an die bezugsberechtigten Aktionäre

Deutsche Reinigungswerke AG

Marburg an der Lahn

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG
an die bezugsberechtigten Aktionäre der
Deutsche Reinigungswerke AG mit dem Sitz in Marburg AG (HRB 7999)

 

Die nachfolgende Aufforderung richtet sich ausschließlich an die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Der Vorstand der Deutsche Reinigungswerke AG mit Sitz in Marburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 7999 (im Folgenden auch „Gesellschaft“) hat am 12. Februar 2024 mit Genehmigung des Aufsichtsrats vom 12. Februar 2024 beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, gegen Bareinlage von derzeit 160.577,00 EUR um bis zu 20.000,00 EUR auf bis zu 180.577,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie („Neue Aktien“) erhöht wird. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2024 gewinnberechtigt.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Bezugsverhältnis von 8,03 zu 1 auf die Neuen Aktien eingeräumt. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für 8,03 alte Aktien 1 Neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Sie sind bei der Deutsche Reinigungswerke AG zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien im rechnerischen Nennbetrag von 1,00 EUR je Neuer Aktie zum Bezugspreis von 60,00 EUR je Aktie im Rahmen einer Bezugsfrist von zwei Wochen zugelassen.

Ein Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar, jedoch nicht an einem organisierten Markt oder einem Freiverkehr handelbar. Die Gesellschaft wird bei dem An- und/​oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln.

Ferner wird den Aktionären ein Überbezug angeboten, das heißt, alle Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben, können sich um den Bezug nicht bezogener Stücke bis zum 26. Februar 2024 bewerben. Findet innerhalb des Überbezugs eine Überzeichnung der nicht bezogenen Stücke statt, entscheidet die Gesellschaft über die Zuteilung.

Von den Aktionären nicht bezogene Aktien können anderen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden und werden über die Zeichnung bei der Deutsche Reinigungswerke AG abgewickelt.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum 26. Februar 2024 bei der Gesellschaft (Deutsche Reinigungswerke AG, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg) auszuüben, indem sie die ausgefüllte und unterzeichnete erste und zweite Ausfertigung des Zeichnungsscheins an die Gesellschaft per Post senden (Zeichnungserklärung).

Zeichnungserklärungen der Aktionäre können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zum Ende der Bezugsfrist (26. Februar 2024) bei der Gesellschaft eingegangen sind.

Entsprechende Vordrucke des Zeichnungsscheins werden den Aktionären durch die Gesellschaft auf Anforderung übermittelt. Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird den Aktionären, die ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeübt haben, eine Überbezugsmöglichkeit eingeräumt, deren Laufzeit am 26. Februar 2024 endet.

Der Ausgabebetrag im Rahmen dieser Platzierung wird vom Vorstand festgelegt.

Der Bezugspreis von 60,00 EUR je Neuer Aktie ist unverzüglich nach Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig und zins- und provisionsfrei auf das Konto der Deutsche Reinigungswerke AG bei der Volksbank Mittelhessen eG (IBAN: DE50 5139 0000 0075 1764 06, BIC: VBMHDE5F) einzuzahlen.

Weitere Nebenverpflichtungen bestehen nicht.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die gesamten Kosten dieser Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.

 

Marburg, den 12. Februar 2024

 

Der Vorstand

Paul Studenroth

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