Deutsche Beteiligungs AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Deutsche Beteiligungs AG

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT /​ ISIN DE000A1TNUT7

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

 

(Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2024/​I)

 

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG vom 22. Februar 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Februar 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 210.000.000,00 Euro zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte oder Options- bzw. Wandlungspflichten auf Namensstückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 13.346.664,34 Euro nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 22. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 13 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.

Die von der Hauptversammlung am 17. Februar 2022 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde, soweit sie nicht ausgenutzt worden ist, mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung vom 22. Februar 2024 aufgehoben.

Zur Gewährung von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG am 22. Februar 2024 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu 13.346.664,34 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.760.998 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen von Options- bzw.

Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen oder soweit die Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des neuen Bedingten Kapitals 2024/​I und der Ermächtigung ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 13 der im Bundesanzeiger am 11. Januar 2024 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2024

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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