Deskcenter AG – Bekanntmachung der Nutzung genehmigten Kapitals der Deskcenter AG zur Ausgabe von bis zu 381.271 Neuen Aktien

Deskcenter AG

Leipzig

Bekanntmachung der Nutzung genehmigten Kapitals
der Deskcenter AG zur Ausgabe von bis zu 381.271 Neuen Aktien

 

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. November 2020 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Oktober 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 1.296.361,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.296.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 24. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen worden.

Der Vorstand hat durch Beschluss vom 08. Februar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15. Februar 2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 381.271,00 durch Ausgabe von bis zu 381.271 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Mit Beschluss vom 08. Februar 2024 hat der Vorstand einem Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Neuer Aktie festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2023/​24 gewinnberechtigt.

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. November 2020 sowie § 4 Absatz (3) der Satzung der Deskcenter AG ist das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen.

Ein Formular des Zeichnungsschein ist bei der Gesellschaft erhältlich.

 

Leipzig, im Februar 2024

Der Vorstand

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