VIA optronics AG – Corporate Governance Kodex – Entsprechenserklärung

VIA OPTRONICS AG

NÜRNBERG

CORPORATE GOVERNANCE KODEX
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

 

Wir bei der VIA optronics AG sind davon überzeugt, dass sich die Einhaltung höchster Corporate Governance Standards positiv auf unsere Performance auswirkt, und legen großen Wert auf die Vertrauensbildung mit Investoren, der Öffentlichkeit und anderen Interessenvertretern. Wir verpflichten uns zu einer transparenten Unternehmenskommunikation und zu einer Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Ziel, den Unternehmenswert langfristig zu steigern.

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der VIA optronics AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der VIA optronics AG (die „Gesellschaft„) erklären Folgendes:

Mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Punkte hat die VIA optronics AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex„) in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch in Zukunft entsprechen:

Den Empfehlungen Sozial- und Umweltfaktoren systematisch zu identifizieren und zu bewerten sowie nachhaltigkeitsbezogene Ziele im internen Kontroll- und Risikomanagement zu berücksichtigen (siehe Ziffer A. 1 und A.3 des Kodex), wird noch nicht vollumfänglich entsprochen. Das Unternehmen ist bestrebt, etwaige negative Auswirkungen auf sein soziales und ökologisches Umfeld so gering wie möglich zu halten. An der systematischen Identifizierung und Bewertung der Risiken wird gearbeitet, um den Empfehlungen perspektivisch vollumfänglich zu entsprechen.

In der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2021 wurde der Empfehlung, die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder in Matrixform (siehe Ziffer C.1 des Kodex) darzustellen und detailliert auf den Sachverstand der Mitglieder des Prüfungsausschusses (siehe Ziffer D.3) einzugehen, noch nicht entsprochen. Eine entsprechende Auskunft wird in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022 gegeben.

Herr Arthur Tan, der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses, ist stellvertretender Vorsitzender und Chief Executive Officer (CEO) von Integrated Micro- Electronics, Inc., zu welcher das hundertprozentige Tochterunternehmen der Gesellschaft eine Geschäftsbeziehung unterhielt (siehe Ziffer C.10 des Kodex). Die Tätigkeit von Herrn Tan als Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses wurde dadurch nicht beeinträchtigt.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder soll insbesondere festlegen, welche nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind (siehe Ziffer G.1 des Kodexes). Um die Komplexität des Vergütungssystems zu reduzieren und die Leistungsmessung zu vereinfachen, enthält das Vergütungssystem keine ausdrücklichen Nachhaltigkeitsziele. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass der Vorstand auch ohne die im Vergütungssystem verankerten nichtfinanziellen Leistungskriterien ESG-Ziele verfolgt und wird das Vergütungssystem auch unter diesem Aspekt regelmäßig überprüfen.

Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Vergütung der Mitglieder des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Aufgaben und Leistungen steht und im Vergleich zu anderen Unternehmen üblich ist. Auf die Definition einer Peer Group (siehe Ziffer G.3 des Kodexes) verzichtet der Aufsichtsrat jedoch, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine solche Verknüpfung mit einer fest definierten Peer Group zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann.

Abweichend von Ziffer F.2 des Kodex wird der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich gemacht. Ferner wird der verpflichtende Zwischenabschluss nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Vor dem Hintergrund, dass das Reporting sowohl den Anforderungen der US-Börsenaufsicht entsprechen muss, als auch den Anforderungen des deutschen Gesetzgebers, nimmt die Erstellung des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Zwischenabschlusses einen längeren Zeitraum in Anspruch.

 

Nürnberg im Dezember 2023

Für den Aufsichtsrat

Dr. Heiko Frank

Für den Vorstand

Roland Chochoiek

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