PNE AG – Hinweis auf die Verschmelzung der PNE Offshore Ausland GmbH mit der PNE AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

PNE AG

Cuxhaven

Hinweis der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Hinweis auf die Verschmelzung der PNE Offshore Ausland GmbH mit der PNE AG
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

 

Die PNE AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der PNE Offshore Ausland GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaft mit Sitz in Cuxhaven als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG). Eine Gesellschafterversammlung der PNE Offshore Ausland GmbH findet nicht statt, da sich deren gesamtes Stammkapital in der Hand der übernehmenden PNE AG als Aktiengesellschaft befindet und ein Verschmelzungsbeschluss nicht erforderlich ist, vgl. § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 21.02.2024 beurkundet. Ein Beschluss der Hauptversammlung der PNE AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der PNE Offshore Ausland GmbH ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich, weil die PNE AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der PNE Offshore Ausland GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1a); 9 Abs. 2; 12 Abs. 3; 60 UmwG).

Aktionäre der PNE AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der PNE AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Satzung der PNE AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 26.02.2024 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der PNE AG in der Peter-Heinlein-Straße 2-4, 27472 Cuxhaven, der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der PNE AG und der PNE Offshore Ausland GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der PNE AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der PNE AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Cuxhaven, 22.02.2024

PNE AG

Vorstand

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