Mercedes-Benz Group AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 ( am 8. Mai 2024, um 10:00 Uhr)

Mercedes-Benz Group AG

Stuttgart

– ISIN DE 000 710 000 0 –

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der Mercedes-Benz Group AG

am Mittwoch, dem 8. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ).

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend jeweils „Aktionäre“1) oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Carl Benz-Arena, Mercedesstraße 73d, 70372 Stuttgart.

1 Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/​investorportal

zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Unabhängig von einer Anmeldung und der Ausübung von Aktionärsrechten im Wege der elektronischen Zuschaltung wird die Hauptversammlung in voller Länge für im Aktienregister eingetragene Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton live im InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/​investorportal

übertragen.

Die Eröffnung der Hauptversammlung, die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann auch die interessierte Öffentlichkeit im Internet unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt – auch im Wege elektronischer Kommunikation – ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

ABSCHNITT A

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches zum Geschäftsjahr 2023. Sie sind einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern und der Erklärung zur Unternehmensführung, jedoch mit Ausnahme des Jahresabschlusses der Mercedes-Benz Group AG, im Geschäftsbericht 2023 enthalten. Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG für das Geschäftsjahr 2023 sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert. Auf der genannten Internetseite steht auch der Vergütungsbericht zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 6.048.941.390,46 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 5,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie 5.517.122.921,70 €
Einstellung in Gewinnrücklagen 531.818.468,76 €

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 14. Mai 2024.

Ein Teilbetrag von 153.015.547,40 € des zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vorgeschlagenen Betrages entfällt auf 28.870.858 eigene Aktien, die am 31. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Da sich die Zahl der unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändern wird, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet. Dabei werden bei einer unveränderten Dividende von 5,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie der zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vorgesehene Teilbetrag des Bilanzgewinns sowie die Gesamtausschüttungssumme entsprechend angepasst.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers von Zwischenfinanzberichten

Entsprechend dem der ordentlichen Hauptversammlung 2023 unterbreiteten Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats auf der Grundlage eines gemäß Artikel 16 der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens hat bereits die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Mai 2023 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/​909/​EG der Kommission) genannten Art auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 endet die Amtszeit von Dr. Bernd Pischetsrieder als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Daher ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Der Gesamterfüllung wurde im Hinblick auf die Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2024 nicht widersprochen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt sechs Frauen an, jeweils drei auf Anteilseigner- und auf Arbeitnehmerseite. Im Falle der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin Dr. Doris Höpke erhöht sich die Zahl der auf Anteilseignerseite vertretenen Frauen auf vier. Das Mindestanteilsgebot ist damit sowohl zu diesem Zeitpunkt als auch nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt.

Mit dem Ende der Amtszeit von Dr. Bernd Pischetsrieder als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 auch seine Bestellung zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2024 über die Wahl von Dr. Martin Brudermüller zum Aufsichtsratsvorsitzenden beschließt. Das laufende Mandat von Dr. Martin Brudermüller als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025. Zur Gewährleistung der Stabilität im Aufsichtsratsvorsitz soll in Kenntnis der geplanten Nachfolgeregelung bereits der ordentlichen Hauptversammlung 2024 die Wiederwahl von Dr. Martin Brudermüller als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, und zwar mit Wirkung erst zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2028.

Auch unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des aktuellen Mandats von Dr. Martin Brudermüller bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 entspricht die vorgeschlagene neue Amtszeit der Praxis der Mercedes-Benz Group AG, Anteilseignervertreter für eine kürzere als die gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren zur Wahl vorzuschlagen. Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung und seiner anschließenden Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden wäre sichergestellt, dass Dr. Martin Brudermüller dem Aufsichtsrat für eine Amtsperiode von vier Jahren als Vorsitzender zur Verfügung steht.

Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils mit Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium an. Das Anforderungsprofil sowie der Stand seiner Umsetzung zum 31. Dezember 2023 sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die im Internet unter

group.mercedes-benz.com/​erklaerung-unternehmensfuehrung

als separates Dokument und unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Dr. Doris Höpke, Bad Tölz, C-Suite/​Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors),

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zur Anteilseignervertreterin im Aufsichtsrat zu wählen.

b)

Dr. Martin Brudermüller, Mannheim, Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (börsennotiert)

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, erneut zum Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu wählen.

Das Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind im Anschluss an diese Tagesordnung unter Abschnitt B wiedergegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

abrufbar und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 Aktiengesetz einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2023, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte die Prüfung durch den Abschlussprüfer auch nach inhaltlichen Kriterien. Der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt C wiedergegeben. Er ist auch unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

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ABSCHNITT B

Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
(zu Tagesordnungspunkt 6)

Dr. Doris Höpke, Bad Tölz, Deutschland
C-Suite/​Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors)
Nationalität: Deutsch

Dr. Doris Höpke wurde 1966 in Georgsmarienhütte (Deutschland) geboren.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück, Hannover und Leiden (Niederlande) schloss sie die juristische Ausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen sowie einer Promotion ab. Zudem erwarb sie einen Masterabschluss in Mediation.

Dr. Doris Höpke begann ihre berufliche Laufbahn 1996 beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. als Assistentin des Ressortvorstands Industriehaftpflichtversicherung. Anschließend übernahm sie beim HDI als Syndikusrechtsanwältin die Verhandlung und Regulierung großer Industriehaftpflichtschäden mit deutschen Firmenkunden weltweit. 1999 trat Dr. Doris Höpke in die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re) ein, wo sie zunächst als Juristin im Bereich Corporate Risk tätig war. Ab 2001 nahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Projektmanagement, als Geschäftsbereichsleiterin Aerospace & Special Services sowie als Presidenta Ejecutiva der Munich Re Sucursal en España, Madrid wahr. Von 2014 bis 2022 war Dr. Doris Höpke Mitglied des Vorstands der Munich Re mit Zuständigkeit für verschiedene globale Spezialbranchen wie Gesundheit sowie Luft- und Raumfahrt, Agro- und Kreditrisiken sowie ab 2018 für das Ressort Europa und Lateinamerika. Zudem trug sie ab 2017 die Verantwortung für die weltweite Personalarbeit im Geschäftsfeld Rückversicherung und bekleidete die Funktion der Arbeitsdirektorin.

Seit Mai 2022 ist Dr. Doris Höpke als unabhängige Beraterin tätig. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die persönliche Unterstützung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie die Lösung von Konflikten innerhalb und zwischen Gremien.

Dr. Doris Höpke gehört keinem weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren Kontrollgremium an.

Dr. Martin Brudermüller, Mannheim, Deutschland
Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (börsennotiert) – bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024
Nationalität: Deutsch

Dr. Martin Brudermüller wurde 1961 in Stuttgart geboren. Von 1980 an studierte er Chemie an der Universität Karlsruhe und erhielt dort 1985 sein Diplom. Nach der Promotion, die er 1987 in Karlsruhe abschloss, absolvierte er einen Postdoc-Aufenthalt an der University of California, Berkeley, USA.

Dr. Brudermüller begann seine Laufbahn bei BASF 1988 im Ammoniaklabor. Von 1993 bis 1995 arbeitete er im New Business Development/​Marketing im Unternehmensbereich Zwischenprodukte. 1995 wechselte er zur BASF Italia Spa, Mailand, als Head of Sales Zwischenprodukte, Pharmachemikalien. Anschließend arbeitete er im Stab des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und wurde von 1999 an Director für die Produktion fettlöslicher Vitamine im Unternehmensbereich Feinchemie.

2001 bis 2003 war er Senior Vice President der Zentraleinheit Strategische Planung und von 2003 bis 2006 President des Unternehmensbereichs Functional Polymers. Dr. Brudermüller war ab Mai 2011 stellvertretender Vorstandsvorsitzender und von Mai 2015 bis Januar 2021 Chief Technology Officer (CTO) der BASF SE. Er ist bereits seit dem Jahr 2006 Mitglied des Vorstands und war währenddessen auch für die Region Asien-Pazifik mit Sitz in Hongkong sowie für den Bereich Performance Materials verantwortlich. Seit 2018 ist er Vorsitzender des Vorstands der BASF SE und aktuell verantwortlich für die Bereiche Corporate Legal, Compliance, Tax & Insurance, Corporate Development, Corporate Communications & Government Relations, Corporate Human Resources und Corporate Investor Relations. Er treibt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens voran. Dr. Brudermüller wird mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024 als Mitglied und Vorsitzender aus dem Vorstand der BASF SE ausscheiden.

Dr. Martin Brudermüller ist Mitglied in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien:

Mercedes-Benz AG

Accenture Plc, Dublin, Irland (börsennotiert)

Die Lebensläufe der Kandidaten stehen auch im Internet unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zur Verfügung.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind die vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und stehen in keiner weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Mercedes-Benz Group AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Mercedes-Benz Group AG oder einem wesentlich an der Mercedes-Benz Group AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten zudem vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

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ABSCHNITT C

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
(zu Tagesordnungspunkt 7)

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Namen des Vorstands und des Aufsichtsrats freue ich mich, Ihnen den Vergütungsbericht 2023 der Mercedes-Benz Group AG vorzustellen.

2023 war ein bedeutsames Jahr für die Vergütung der Mercedes-Benz Group AG: die Hauptversammlung hat am 03. Mai 2023 Änderungen am Vergütungssystem für den Vorstand mit einer Zustimmungsquote von 91,00 % gebilligt. Für die Änderungen am Vergütungssystem für den Aufsichtsrat lag die Zustimmungsquote gar bei 98,16 %.

Ziel ist es, über ein klares und verständliches Vergütungssystem zu verfügen. Daher möchte ich im Folgenden die Hauptbestandteile des Vergütungssystems darstellen und die wesentlichen Punkte adressieren, die für die Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 maßgeblich waren.

Neues Vergütungssystem für den Vorstand

Das Vergütungssystem wurde 2023 mit dem Ziel angepasst, die Komplexität zu reduzieren, die Transparenz zu erhöhen und Nachhaltigkeitsziele zu implementieren.

Ebenso wie im vorherigen Vergütungssystem bestehen die Hauptkomponenten aus der Grundvergütung (zuzüglich Nebenleistungen und Versorgungszusagen), der kurzfristigen variablen Vergütung (Jahresbonus) und der langfristigen variablen Vergütung (PPSP).

Wesentliche Änderungen am neuen Vergütungssystem betreffen ab dem Geschäftsjahr 2023 die Transformationsziele im Jahresbonus, die sich mit einem Zu-/​Abschlag von bis zu 25 %-Punkten auf den Zielerreichungsgrad des Jahresbonus auswirken können. Zusätzlich wird der Auszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus gesamthaft nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr ausbezahlt und ist nicht mehr zu 50 % in Form eines Deferrals ausgestaltet. Im Performance Phantom Share Plan (PPSP) werden neben der relativen Umsatzrendite und der relativen Aktien-Performance auch ESG-Ziele (Environmental/​Social/​Governance) als Leistungskriterien berücksichtigt. Im Rahmen der Stock Ownership Guidelines (SOG) sind die Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, Mercedes-Benz Group Aktien bis zwei Jahre nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses zu halten.

Leistungsorientierte Vergütung im Geschäftsjahr 2023

Der konkrete Zusammenhang zwischen der Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Leistung (Pay for Performance) ist für den Aufsichtsrat von großer Bedeutung. Die Leistung wird zum einen durch die finanzielle Performance des Konzerns gemessen. Zusätzlich ist das Erreichen von strategischen Zielen, insbesondere die Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft maßgeblich. Trotz der anhaltenden globalen weltwirtschaftlichen Herausforderungen konnte der Konzern im Geschäftsjahr 2023 den profitablen Wachstumskurs fortsetzen und eine weiterhin überdurchschnittliche Performance erzielen.

Jahresbonus 2023

Die Gesamtzielerreichung des Jahresbonus 2023 wird anhand der Zielerreichung in drei Kategorien berechnet: Finanzielle Leistungskriterien, nichtfinanzielle Leistungskriterien und Transformationsziele.

Wenn das Gesamtziel erreicht wird, werden 100 % der Grundvergütung als Jahresbonus gewährt. Das Gesamtziel kann auch unter- bzw. überschritten werden: Es ist möglich, dass der Jahresbonus zwischen 0 % und 200 % der Grundvergütung liegt.

Trotz herausfordernder Umstände wie die beispielsweise andauernde Inflation und anhaltende globale Unsicherheiten im Geschäftsjahr 2023 führte die starke Unternehmensleistung zu einem überdurchschnittlichen EBIT und Free Cash Flow und demzufolge zu einer finanziellen Zielerreichung von 184 %.

Die Ziele für die nichtfinanziellen Leistungskriterien sind auf unternehmenskulturelle und kundenbezogene Aspekte ausgerichtet. Ein verstärkter Fokus auf Mitarbeiterzufriedenheit und allgemeine Integrität innerhalb des Unternehmens waren im vergangenen Jahr zu beobachten. Die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2023 beträgt 4 % (von maximal 10 %-Punkten).

Die Transformationsziele sind insbesondere vor dem Hintergrund der beschleunigten Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit von Relevanz. Die bisherige Leistung des Unternehmens in diesem Bereich zeigt sich in der verbesserten Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette – von der Produktentwicklung über die Produktion bis hin zur Wiederaufbereitung und Recycling. Im Geschäftsjahr 2023 führten die Bemühungen des Vorstands zu einem Zuschlag auf den Zielerreichungsgrad für die finanziellen Leistungskriterien von 15 %-Punkten.

Mit einer Gesamtzielerreichung von 200 % spiegelt der gewährte Jahresbonus die außerordentlich guten Ergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres wider.

Langfristige variable Vergütung (PPSP 2019)

Die langfristige variable Vergütung incentiviert den langfristigen Unternehmenserfolg und ist in Form eines Performance Phantom Share Plan mit einer Laufzeit von vier Jahren konzipiert. Die langfristige variable Vergütung macht den größten Teil der Vorstandsvergütung aus und trägt dazu bei, die Vorstandsvergütung bestmöglich an den Interessen der Aktionäre auszurichten.

Die Vorstandsmitglieder erhalten zu Planbeginn eine vorläufige Anzahl von Phantom Shares, die am Ende der dreijährigen Performance Periode mit einem Performance-Faktor multipliziert wird, um eine endgültige Anzahl von virtuellen Aktien festzulegen.

Für die langfristige variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommen ist (PPSP 2019), basiert dieser Faktor auf der relativen Umsatzrendite des Unternehmens im Vergleich zur Wettbewerbsgruppe und der relativen Aktien-Performance im Vergleich zur Wettbewerbsgruppe und ist auf 200 % begrenzt. Für die PPSP-Tranchen, die ab dem Geschäftsjahr 2023 zugeteilt werden, sind auch spezifische ESG-Kriterien für die Ermittlung des Performance-Faktors relevant.

Nach Ablauf eines weiteren Jahres (Haltezeitraum) wird die endgültige Zahl der Phantom Shares mit dem dann geltenden Kurs der Mercedes-Benz Aktie multipliziert und so der Auszahlungsbetrag ermittelt.

Relativ zur Vergleichsgruppe hat die Mercedes-Benz Group AG hinsichtlich der langfristigen Ziele außerordentlich gut abgeschnitten, was sich im Performance-Faktor widerspiegelt. Die Zielerreichung der im Geschäftsjahr 2019 zugeteilten PPSP-Tranche betrug 186 %.

Überarbeitetes Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Das überarbeitete Vergütungssystem für den Aufsichtsrat soll die Komplexität reduzieren, den aktuellen Trends eines globalen Unternehmens entsprechen und hochqualifizierte Kandidaten und Kandidatinnen ansprechen. Die Änderungen haben zu einem Vergütungssystem geführt, das transparent ist und die Handhabung der globalen Steuer- und Sozialversicherungsregelungen vereinfacht; dies ist angesichts der internationalen Zusammensetzung des Aufsichtsrats von besonderer Bedeutung.

Wesentliche Änderungen am Vergütungssystem für den Aufsichtsrat betreffen die Berücksichtigung mehrerer höher vergüteter Funktionen. Seit dem Geschäftsjahr wird die Vergütung ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion bemessen. Zudem wurden die Sitzungsgelder für Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen gestrichen.

Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich den Teams danken, die das ganze Jahr über hart daran gearbeitet haben, ein faires, angemessenes und geeignetes Vergütungssystem zu gewährleisten, sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für ihr Engagement in diesem Thema.

Die Vergütung wird auch im Geschäftsjahr 2024 ein zentrales Thema auf der Tagesordnung des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Bernd Pischetsrieder
Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

Der Vergütungsbericht erläutert gemäß den Vorgaben des § 162 Aktiengesetz (AktG) die Anwendung des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mercedes-Benz Group AG und beschreibt die Höhe und Struktur der den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährten und geschuldeten Vergütung. Das Vergütungssystem entspricht darüber hinaus den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 28. April 2022.

Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder ist aus Sicht des Aufsichtsrats auf die Förderung der Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet und wurde durch die Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG am 3. Mai 2023 mit einer Zustimmungsquote von 91,00% gebilligt. Es ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​group.mercedes-benz.com/​unternehmen/​
unternehmensfuehrung/​vorstand/​verguetung/​

abrufbar. Die Vergütung des Aufsichtsrats sowie die entsprechende Satzungsänderung wurde durch die Hauptversammlung am 3. Mai 2023 gemäß § 113 Abs. 3 AktG mit einer Zustimmungsquote von 98,16 % beschlossen. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​group.mercedes-benz.com/​unternehmen/​
unternehmensfuehrung/​aufsichtsrat/​verguetung.html

abrufbar. Der Vergütungsbericht 2022 wurde der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG am 3. Mai 2023 zur Billigung vorgelegt und mit 86,23 % Ja-Stimmen gebilligt. Das hohe Zustimmungsergebnis bestärkt den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihrer Vorgehensweise einer transparenten Berichterstattung.

Der Vergütungsbericht 2023 wurde durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinausgehend sowohl nach formellen als auch nach inhaltlichen Kriterien geprüft. Der Prüfungsvermerk ist dem Vergütungsbericht 2023 beigefügt.

Grundsätze der Vergütung des Vorstands

Die Automobilindustrie befindet sich mitten in der größten Transformation ihrer Geschichte. Nachhaltigkeit und insbesondere Umwelt- und Klimaschutz zählen zu den drängendsten Themen der Zeit. Als Erfinder des Automobils will die Mercedes-Benz Group AG auch Maßstäbe für die nachhaltige Mobilität setzen. Dabei hat sie sich das Ziel gesetzt, die beschleunigte Transformation in eine vollelektrische und softwaregetriebene Zukunft profitabel zu gestalten und daher mit der auf Nachhaltigkeit und Luxus ausgerichteten Unternehmensstrategie einen besonderen Fokus auf profitables Wachstum gesetzt.

Das Vergütungssystem des Vorstands leistet aus Sicht des Unternehmens einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Es incentiviert die Erreichung unserer strategischen Ziele und setzt wirksame Anreize zur langfristigen wertschaffenden Entwicklung des Unternehmens im Interesse aller Stakeholder: Kunden, Investoren, Mitarbeiter, Geschäftspartner und die Gesellschaft als Ganzes. Vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung der Themen Nachhaltigkeit, Integrität und Diversität, die die Grundlage des Handelns der Mercedes-Benz Group bilden, werden neben finanziellen Leistungskriterien auch ESG-Ziele innerhalb der variablen Vergütung in deutlichem Maße berücksichtigt.

Die Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung im Hinblick auf die Leistung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß der Auffassung des Aufsichtsrats einerseits durch einen hohen Anteil variabler Vergütungsbestandteile und andererseits durch ambitioniert gesetzte Ziele in den Leistungskriterien der variablen Vergütungsbestandteile. Daneben wird der Maßstab der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung von Größe, Komplexität und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens herangezogen.

Überprüfung und Festlegung der Vorstandsvergütung

Für jedes anstehende Geschäftsjahr bereitet der Präsidialausschuss die Überprüfung des Vergütungssystems und der individuellen Vergütungshöhe durch den Aufsichtsrat vor und unterbreitet ihm gegebenenfalls Änderungsvorschläge. Dabei nehmen Präsidialausschuss und Aufsichtsrat bei Bedarf die Beratung durch unabhängige externe Vergütungsexperten in Anspruch; so auch im Berichtszeitraum.

Auf Basis des gebilligten Vergütungssystems und der Vorschläge des Präsidialausschusses legt der Aufsichtsrat für jedes bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Diese soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen. Darüber hinaus trägt der Aufsichtsrat Sorge für die Marktüblichkeit der Ziel-Gesamtvergütung. Hierfür zieht er sowohl einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich heran. Im horizontalen – externen – Vergleich der Ziel-Gesamtvergütung wird im Hinblick auf die Marktstellung des Unternehmens (insbesondere Branche, Größe, Land) zum einen der DAX sowie zum anderen eine internationale Wettbewerbsgruppe bestehend aus börsennotierten Fahrzeugherstellern herangezogen. Die Zusammensetzung der internationalen Vergleichsgruppe des Horizontalvergleichs entspricht der Wettbewerbergruppe, die im Rahmen der Leistungskriterien für die langfristige variable Vergütungskomponente (Performance Phantom Share Plan) berücksichtigt wird.

Neben dem Horizontalvergleich berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im vertikalen – internen – Vergleich zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. des oberen Führungskreises) des Konzerns in Deutschland. Dies erfolgt über einen Vergleich der Relation der Vorstandsvergütung zu den Vergütungen der definierten Personengruppen, auch in ihrer Entwicklung. Darüber hinaus erfolgt ein Marktvergleich der Relation der Vorstandsvergütung zur Gesamtbelegschaft gegenüber den DAX-Unternehmen. Den oberen Führungskreis hat der Aufsichtsrat zu diesem Zweck wie folgt definiert: Er besteht aus den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG innerhalb des Konzerns in Deutschland. Im Falle von wesentlichen Verschiebungen im Horizontalvergleich oder wesentlichen Veränderungen der Relationen zwischen der Vergütung des Vorstands und den vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen und nimmt bei Fehlen sachlicher Gründe für solche Verschiebungen gegebenenfalls eine Anpassung der Vorstandsvergütung vor.

Überblick über die Bestandteile des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem, das am 3. Mai 2023 von der Hauptversammlung gebilligt wurde, findet auf alle Komponenten der Vergütung Anwendung. Lediglich die in der Vergangenheit zugeteilten PPSP-Tranchen bemessen sich noch ausschließlich anhand finanzieller Leistungskriterien basierend auf dem im Jahr 2019 gültigem Vergütungssystem. Ferner unterfällt der aufgeschobene mittelfristige Anteil am Jahresbonus 2021 (›Deferral 2021‹) noch dem Vergütungssystem aus dem Jahr 2020. Das Vergütungssystem besteht grundsätzlich aus festen erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen, deren Summe die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds bestimmt. Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich dabei aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen (geldwerte Vorteile, im Wesentlichen durch die Gesellschaft übernommene Aufwendungen für Sicherheitsleistungen und die Bereitstellung von Dienstwagen), die personen- und ereignisbezogen jährlich unterschiedlich hoch ausfallen können, sowie den jährlichen Beiträgen für die Versorgungszusagen eines jeden Vorstandsmitglieds zusammen.

Die variable erfolgsabhängige Vergütung ist in eine kurz- (Jahresbonus) und eine langfristige variable Vergütung (PPSP) aufgeteilt. Der Jahresbonus wird nach Beendigung des Geschäftsjahres ausbezahlt. Der Jahresbonus wurde bis zum Geschäftsjahr 2022 zu 50 % nach Abschluss des Geschäftsjahres und zu 50 % nach Ablauf eines weiteren Jahres (Deferral) gekoppelt an eine relative Aktienperformance ausgezahlt. Mit Beendigung des Geschäftsjahres 2022 wurde dies eingestellt. Die letzte Auszahlung aus dem Deferral erfolgt demnach 2024. Der Auszahlungsbetrag der langfristigen variable Vergütungskomponente PPSP wird nach Ablauf der vierjährigen Planlaufzeit ermittelt und ausgezahlt.

 

Struktur der Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder

Die Grundvergütung und die kurzfristig orientierte variable Vergütung (Jahresbonus) tragen jeweils rund 30 % zur Zielvergütung (ohne Versorgungszusage und Nebenleistungen) bei, während die langfristig orientierte variable Vergütung (PPSP) rund 40 % der Zielvergütung entspricht. Somit übersteigt die langfristige variable Vergütungskomponente die kurzfristig variable Komponente, so dass der Fokus auf der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens liegt, ohne dass die operativen jährlichen Ziele vernachlässigt werden. Sowohl der Jahresbonus als auch die langfristige variable Vergütung aus dem PPSP mit ihrer Anbindung an zusätzliche, aus Sicht des Aufsichtsrats anspruchsvolle Vergleichsparameter und den Aktienkurs tragen der Empfehlung des DCGK Rechnung, nach der die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen kurz- und langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll.

Der Versorgungsbeitrag für die jeweilige Versorgungszusage der Vorstandsmitglieder errechnet sich derzeit aus 15 % der Summe aus Grundvergütung und dem zum Abschlussstichtag ermittelten gesamten Jahresbonus.

Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die folgende Ziel-Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt, die sich berechnet aus

der Grundvergütung 2023,

den steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen und sonstigen Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2023,

dem kurzfristig orientierten Jahresbonus für 2023 mit dem Wert bei Zielerreichung von 100 %, der im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung kommen wird,

dem Zuteilungswert (dieser entspricht auch dem Zielwert) der langfristigen variablen Vergütung (PPSP Tranche 2023-2026) zum Zuteilungszeitpunkt im Geschäftsjahr 2023 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2027) und

dem Versorgungsaufwand im Geschäftsjahr 2023 (Dienstzeitaufwand für das Geschäftsjahr 2023).

Die Zielvergütung wurde im Rahmen des gültigen Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zur zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2023 erhöht. Die Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 setzt sich somit hälftig aus der vorherigen Zielvergütung und hälftig aus der neuen Zielvergütung zusammen. In den vergangenen Jahren wurden – entgegen der Belegschaft – keine Anpassungen der Zielvergütung vorgenommen. Gemäß der Auffassung des Aufsichtsrats ist die Vergütungserhöhung aufgrund der außerordentlich guten Leistung des Vorstands im Zuge des Transformationsprozesses sowie der damit verbundenen positiven wirtschaftlichen Entwicklung angemessen. Die Erhöhung wird in der Zielvergütungstabelle reflektiert.

Zielvergütung

Ola Källenius
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Jörg Burzer1
Produktion,
Qualität & Supply
Chain Management
Renata Jungo Brüngger
Integrität, Governance
& Nachhaltigkeit
2023 2022 2023 2022 2023 2022
in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€
Grundvergütung 1.770 1.664 885 832 885 832
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und
sonstige Nebenleistungen
85 70 406 261 82 93
Summe fixe Vergütung 1.855 1.734 1.291 1.093 967 925
Kurzfristige variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung 2023
(100 % vom Jahresbonus 2023)
1.770 885 885
Einjährige variable Vergütung 2022
(50 % vom Jahresbonus 202)
832 416 416
Mittelfristige variable Vergütung
Deferral 2022
(50 % vom Jahresbonus 2022)
832 416 416
Langfristige variable Vergütung
PPSP Tranche 2023 2.717 1.358 1.358
PPSP Tranche 2022 2.200 1.100 1.100
Summe variable Vergütung 4.487 3.864 2.243 1.932 2.243 1.932
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 507 510 285 288 250 250
Zielgesamtvergütung 6.849 6.108 3.819 3.313 3.460 3.107

1 Dr. Jörg Burzer wurde zum 1. Dezember 2021 zum Vorstand bestellt. Demzufolge sind in den Nebenleistungen 2022 und 2023 einmalige Kosten enthalten. Dies vor allem für sicherheitsrelevante Umbauten am Wohnobjekt von Dr. Burzer.

Sabine Kohleisen1
Personal & Arbeitsdirektorin
Markus Schäfer
Chief Technology Officer,
Entwicklung & Einkauf
Britta Seeger
Vertrieb
2023 2022 2023 2022 2023 2022
in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€
Grundvergütung 885 832 885 832 885 832
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und
sonstige Nebenleistungen
590 194 177 91 110 75
Summe fixe Vergütung 1.475 1.026 1.062 923 995 907
Kurzfristige variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung 2023
(100 % vom Jahresbonus 2023)
885 885 885
Einjährige variable Vergütung 2022
(50 % vom Jahresbonus 2022)
416 416 416
Mittelfristige variable Vergütung
Deferral 2022
(50 % vom Jahresbonus 2022)
416 416 416
Langfristige variable Vergütung
PPSP Tranche 2023 1.358 1.358 1.358
PPSP Tranche 2022 1.100 1.100 1.100
Summe variable Vergütung 2.243 1.932 2.243 1.932 2.243 1.932
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 253 252 250 251 253 254
Zielgesamtvergütung 3.971 3.210 3.555 3.106 3.491 3.093

1 Sabine Kohleisen wurde zum 1. Dezember 2021 zum Vorstand bestellt. Demzufolge sind in den Nebenleistungen 2022 und 2023 einmalige Kosten enthalten. Dies vor allem für sicherheitsrelevante Umbauten am Wohnobjekt von Frau Kohleisen.

Hubertus Troska1
Greater China
Harald Wilhelm
Finanzen & Controlling /​
Mercedes-Benz Mobility
2023 2022 2023 2022
in T€ in T€ in T€ in T€
Grundvergütung 885 832 904 850
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und
sonstige Nebenleistungen
687 562 63 65
Summe fixe Vergütung 1.572 1.394 967 915
Kurzfristige variable Vergütung
Einjährige variable Vergütung 2023
(100 % vom Jahresbonus 2023)
885 904
Einjährige variable Vergütung 2022
(50 % vom Jahresbonus 2022)
416 425
Mittelfristige variable Vergütung
Deferral 2022
(50 % vom Jahresbonus 2022)
416 425
Langfristige variable Vergütung
PPSP Tranche 2023 1.358 1.358
PPSP Tranche 2022 1.100 1.100
Summe variable Vergütung 2.243 1.932 2.262 1.950
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 250 250 263 268
Zielgesamtvergütung 4.065 3.576 3.492 3.133

1 Hubertus Troska: Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit von Herrn Troska sind nachlaufende zu versteuernde geldwerte Vorteile für Vorjahre entstanden.
Zudem entstanden Kosten in Bezug auf den Einsatzort von Herrn Troska.

Betragsmäßige Höchstgrenzen und Maximal-Gesamtvergütung

Das Vergütungssystem des Vorstands sieht gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands vor. Die für ein Geschäftsjahr erreichbare Maximalvergütung, einschließlich Grundvergütung, variablen Vergütungskomponenten, Versorgungsaufwand und Nebenleistungen, ist für den Vorsitzenden des Vorstands auf 12.000.000 € brutto und für jedes ordentliche Vorstandsmitglied auf 7.200.000 € brutto begrenzt (»Maximal-Gesamtvergütung«).

Zusätzlich weist die Vergütung der Vorstandsmitglieder neben der Maximal-Gesamtvergütung bereits seit vielen Jahren Begrenzungen der einzelnen variablen Vergütungskomponenten und eine betragsmäßige Höchstgrenze des Barzuflusses (»Cap des Barzuflusses«) auf. Für den Vorsitzenden des Vorstands beläuft sich diese Höchstgrenze auf das 1,7-fache, für die übrigen Vorstandsmitglieder auf das 1,9-fache der Summe aus Grundvergütung, Zieljahresbonus und Zuteilungswert des PPSP.

Die mögliche Kappung des die Maximal-Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023 und/​oder die betragsmäßige Höchstgrenze des Barzuflusses überschreitenden Betrages erfolgt mit der Auszahlung des im relevanten Geschäftsjahr begebenen PPSP, das heißt für das Geschäftsjahr 2023 mit der Auszahlung des PPSP 2023 im Geschäftsjahr 2027.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 sichergestellt, dass die Höchstgrenzen des Barzuflusses eingehalten wurden. Eine finale Aussage zur Einhaltung der Maximal-Gesamtvergütung sowie der betragsmäßigen Höchstgrenze des Barzuflusses für das Geschäftsjahr 2023 ist erst möglich, wenn die Zielerreichung und Auszahlung des im Geschäftsjahr 2023 begebenen PPSP im Geschäftsjahr 2027 feststeht.

Vergütungsbestandteile des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 im Detail

Die einzelnen Komponenten der Vergütung des Vorstands stellen sich im Detail wie folgt dar:

Feste Vergütungsbestandteile Grundvergütung

Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungsbereich und an der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird.

Nebenleistungen

Einen weiteren festen Vergütungsbestandteil stellen die Nebenleistungen dar. Diese enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Sicherheitsleistungen und die Bereitstellung von Dienstwagen. Im Zusammenhang mit Vorstandsmitgliedern, deren Dienstsitz im Ausland liegt, fallen zudem spezielle Standortleistungen an. So sind bspw. für Herrn Troska im Zusammenhang mit seiner Auslandstätigkeit nachlaufende zu versteuernde geldwerte Vorteile für Vorjahre entstanden.

Die Mitglieder des Vorstands waren im Berichtszeitraum darüber hinaus in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte (Directors & Officers Versicherung) mit entsprechendem Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 AktG einbezogen. Die Prämien entrichtete die Gesellschaft.

Altersversorgung

Im Geschäftsjahr 2012 führte das Unternehmen für Neueintritte und Neuernennungen sowohl im Tarifbereich als auch bei Leitenden Führungskräften eine neue betriebliche Altersversorgung ein: den »Mercedes-Benz Pensions Plan« (MBBP). Dieses Altersversorgungssystem sieht jährliche Beiträge durch das Unternehmen vor und ist in seiner Ausrichtung kapitalmarktorientiert. Das Unternehmen gewährt eine Zusagegarantie auf die Summe der eingezahlten Beiträge, die nach einem vorsorgeorientierten Anlagekonzept am Kapitalmarkt investiert werden.

Der Aufsichtsrat hat die Übernahme dieses Altersversorgungssystems für alle seit 2012 neu bestellten Vorstandsmitglieder beschlossen. Die Höhe der jährlichen Beiträge resultiert aus einem festgelegten Prozentsatz, bezogen auf die Grundvergütung und auf den zum Abschlussstichtag ermittelten gesamten Jahresbonus für das jeweilige Geschäftsjahr. Dieser Prozentsatz beträgt im Geschäftsjahr 2023 15 %. Die Beiträge zur Altersversorgung werden bis zum Alter von 62 Jahren gewährt. Der MBBP kommt im Erlebensfall, unabhängig von einer früheren Beendigung des Dienstverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur Auszahlung. Endet das Dienstverhältnis aufgrund von Dienstunfähigkeit, erfolgt die Auszahlung als Invalidenleistung auch vor Vollendung des 62. Lebensjahres.

Die Auszahlung im Altersversorgungssystem MBPP kann in drei Varianten erfolgen:

als Einmalbetrag;

in zwölf Jahresraten, wobei jeder Teilbetrag vom Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Auszahlung angehoben wird (mindestens 1 % p.a. zuzüglich etwaiger Überschussanteile gemäß des in der Versorgungszusage definierten Versicherungstarifs);

als Rente mit einer jährlichen Erhöhung (mindestens 1 % p.a. zuzüglich etwaiger Überschussanteile gemäß des in der Versorgungszusage definierten Versicherungstarifs)

Die Verträge enthalten Regelungen, nach denen bei Ableben des Vorstandsmitglieds vor Erreichen des altersbedingten Versorgungsfalls dem Ehepartner/​eingetragenen Lebenspartner/​benannten Lebensgefährten beziehungsweise den §32 EStG unterfallenden Kindern der erreichte Guthabenstand zuzüglich eines Aufschlags für den verbleibenden Zeitraum bis zur rechnerischen Vollendung des 62. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds zusteht.

Bei einem Ableben nach Eintritt des altersbedingten Versorgungsfalls sind im Falle der Auszahlungsvariante von zwölf Jahresraten die Erben bezugsberechtigt. Im Falle der Auszahlungsvariante Verrentung mit Hinterbliebenenversorgung stehen dem Ehepartner/​ benannten Lebensgefährten/​eingetragenen Lebenspartner 60 % der Eigenrente zu.

Von Anfang 2006 bis Ende 2011 bestand das sogenannte »Pension Capital« (PC), bei dem jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben wurde. Die in 2023 aktiven Vorstandsmitglieder haben – bis auf Herrn Wilhelm – noch zahlungsfrei gestellte Altzusagen aus diesem Modell. Das PC kommt im Erlebensfall, unabhängig von einer früheren Beendigung des Dienstverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Höhe des Zusagebetrags (Summe der gutgeschriebenen Kapitalbausteine inkl. Verzinsung) zur Auszahlung. Endet das Dienstverhältnis aufgrund von Dienstunfähigkeit, erfolgt die Auszahlung als Invalidenleistung auch vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Auszahlung im Altersversorgungssystem des PC kann ebenfalls in drei Varianten erfolgen: als Einmalbetrag oder in zwölf Jahresraten, wobei jeder Teilbetrag vom Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Auszahlung verzinst wird (6 % beziehungsweise 5 % p.a.) bzw. als Rente mit einer jährlichen Erhöhung (3,5 % p.a.).

Die Regelungen zum Ausscheiden, welche vor der Vorstandstätigkeit gewährt wurden, – außer für Herrn Wilhelm – sehen ein Überbrückungsgeld bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze vor, abhängig vom Alter beim Ausscheiden. Der Aufsichtsrat behält sich vor, diese Regelung unter bestimmten Umständen zu revidieren.

Zudem erfolgt für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder eine Bereitstellung eines Fahrzeugs, teilweise für einen definierten Zeitraum.

Der Dienstzeitaufwand für die Pensionsverpflichtungen gegenüber im Berichtszeitraum amtierenden Vorstandsmitgliedern nach IAS 19 lag im Geschäftsjahr 2023 bei 2,3 (i. V. 2,3) Mio. €. Der Barwert der Gesamtverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IAS 19 betrug zum 31. Dezember 2023 21,4 (i. V. 17,0) Mio. €. Unter Berücksichtigung von Lebensalter und Dienstjahren ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Dienstzeitaufwendungen und Barwerte:

Dienstzeitaufwendungen und Barwerte der Vorstandsmitglieder

in T€ Jahr Dienstzeitaufwand Barwert
der Verpflichtungen
Ola Källenius 2023 507 6.026
2022 510 4.767
Dr. Jörg Burzer 2023 285 693
2022 288 191
Renata Jungo Brüngger 2023 250 2.693
2022 250 2.240
Sabine Kohleisen 2023 253 556
2022 252 158
Markus Schäfer 2023 250 3.311
2022 251 2.716
Britta Seeger 2023 253 3.097
2022 254 2.389
Hubertus Troska 2023 250 3.606
2022 250 3.554
Harald Wilhelm 2023 263 1.424
2022 268 951

Anmerkung: Teilweise handelt es sich bei den Zusagen um Ansprüche, welche vor der Vorstandstätigkeit erdient wurden.

Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung soll die richtigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne der Unternehmensstrategie, der Aktionärinnen und Aktionäre, Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der weiteren Stakeholder zu handeln. Um die Umsetzung der Unternehmensstrategie im Sinne der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen, werden daraus operative jährliche Ziele finanzieller und nichtfinanzieller Art abgeleitet, deren Erreichung über den Jahresbonus als kurzfristig orientierte variable Vergütung incentiviert wird. Daneben tritt die langfristig orientierte variable Vergütung, der PPSP, der den langfristigen Unternehmenserfolg im Vergleich zum Wettbewerb und die langfristige Kursentwicklung der Mercedes-Benz Aktie und damit auch die nachhaltige Rendite für die Aktionäre in den Fokus stellt. Zusätzlich wurden für das Geschäftsjahr 2023 erstmalig, gemäß der Auffassung des Aufsichtsrats, anspruchsvolle und strategisch bedeutsame ESG-Ziele in den PPSP integriert.

Jahresbonus

Der Jahresbonus ist eine kurzfristig orientierte variable Vergütung und soll den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Unternehmensstrategie incentivieren, insbesondere die zukunftssichernde Transformation durch nachhaltige und technologische Neuausrichtung des Konzerns hin zu Elektromobilität. Zu diesem Zweck leitet der Aufsichtsrat für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr aus den strategischen Unternehmenszielen anspruchsvolle und ambitionierte operative Ziele ab. Neben finanziellen Leistungskriterien sind dies auch nichtfinanzielle Leistungskriterien und Transformationsziele.

Der Zieljahresbonus, der bei einer Zielerreichung von 100 % zur Auszahlung kommt, ist auf 100 % der Grundvergütung festgelegt. Der Gesamtauszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus berechnet sich wie folgt:

Der ermittelte Jahresbonus wird zu 100 % – in der Regel im März des nachfolgenden Geschäftsjahres – ausbezahlt.

Wert bei 100 %-Zielerreichung (Zieljahresbonus)

Im Geschäftsjahr 2023 entspricht dieser der jeweiligen Grundvergütung.

Begrenzung des Jahresbonus

Der Gesamtauszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus ist begrenzt auf das 2-fache der Grundvergütung des entsprechenden Geschäftsjahres.

Finanzielle Leistungskriterien

Die Ausgestaltung der finanziellen Leistungskriterien soll die langfristige Entwicklung der Gesellschaft hinsichtlich der finanziellen Fähigkeit, in – zum Beispiel – neue Technologien und Geschäftsmodelle mit eigenen Mitteln investieren zu können, fördern. Dies soll die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft nachhaltig absichern.

Die finanziellen Leistungskriterien orientieren sich am operativen Ergebnis des Konzerns (EBIT) sowie dem Free Cash Flow des Industriegeschäfts (FCF IB), die beide jeweils mit 50 % gewichtet werden. Das EBIT und der FCF IB stellen neben dem Umsatz die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die operative finanzielle Leistung des Konzerns dar.

Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2023:

50 % Vergleich EBIT Istwert 2023 zu Zielwert 2023

50 % Vergleich FCF IB Istwert 2023 zu Zielwert 2023

Das EBIT wird als operative Ergebnisgröße für die Geschäftsfelder herangezogen. Als Ergebnis vor Zinsergebnis und Ertragsteuern reflektiert das EBIT die Ergebnisverantwortung der Geschäftsfelder. Der EBIT-Zielwert für das jeweilige Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat auf Basis des festgelegten, anspruchsvollen und am Wettbewerb ausgerichteten mittelfristig zu erzielenden Renditeanspruchs und von den Wachstumszielen abgeleitet. Als Aufsatzpunkt dient hierbei der Umsatz des Vorjahres.

Der FCF IB umfasst neben den Cash Flows der automobilen Geschäftsfelder auch Cash Flows aus Steuern und sonstigen, nicht den Geschäftsfeldern zuzuordnenden Überleitungsposten und ist von besonderer Bedeutung für die Finanzkraft des Konzerns. Der Zielwert für den FCF IB für das jeweilige Geschäftsjahr wird auf Basis des definierten EBIT-Zielwerts der Segmente des Automobilgeschäfts und einer strategischen Zielsetzung für die sogenannte Cash Conversion Rate ermittelt. Die Cash Conversion Rate stellt den Anteil des Periodenergebnisses dar, der nach Berücksichtigung der Auszahlungen für die im Rahmen des strategischen Wachstumsziels erforderlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, Sachanlagevermögen und Working Capital der Liquidität zufließen soll. Für den Ziel-/​Ist-Vergleich werden bei der Ermittlung der Zielerreichung des FCF IB 2023 Anpassungen für bestimmte, bereits im Geschäftsjahr 2022 oder früher in der Zielerreichung des Jahresbonus berücksichtigte Sachverhalte vorgenommen.

Die Bandbreite der möglichen Zielerreichung der beiden finanziellen Ziele EBIT und FCF IB liegt zwischen 0 % und 200 %. Die Untergrenze dieser Bandbreite markieren 25 % des Zielwertes, die Obergrenze bilden 125 % des Zielwertes. Liegt der tatsächlich erreichte Wert auf oder unter dem unteren Wert der Bandbreite, beträgt der Zielerreichungsgrad stets 0 %; ein Totalausfall des Jahresbonus ist möglich. Liegt der tatsächliche Wert auf oder über dem obersten Wert der Bandbreite, ergibt sich der maximale Zielerreichungsgrad von 200 %. Innerhalb der Bandbreite entwickelt sich die Zielerreichung linear.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die folgenden finanziellen Zielwerte festgelegt, die wie folgt erreicht wurden:

Nichtfinanzielle Leistungskriterien

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2023 nicht-finanzielle Leistungskriterien aus den vier im Vergütungssystem vorgesehenen Kategorien Integrität und Compliance, Qualität, Mitarbeiterengagement sowie Kundenbefragungen ausgewählt. Die auf Nachhaltigkeit und unternehmenskulturelle Aspekte ausgerichteten nichtfinanziellen Leistungskriterien gelten wie die finanziellen Leistungskriterien einheitlich für den gesamten Vorstand. Diese Kategorien bilden weitere Bausteine der Unternehmensstrategie ab und sollen somit die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern: zum Beispiel Integrität und Mitarbeiterzufriedenheit als unverzichtbare Bestandteile einer agilen, zukunftsorientierten und sozialen Werten verpflichteten Unternehmenskultur oder Qualität und Kundenzufriedenheit als unverzichtbare Voraussetzung für langfristigen und nachhaltigen Verkaufserfolg.

Für das Geschäftsjahr 2023 ist jede Kategorie gleichgewichtet und mit einem Zu- oder Abschlag auf den Zielerreichungsgrad der finanziellen Leistungskriterien von jeweils bis zu 2,5 Prozentpunkten versehen. Über alle vier Kategorien hinweg führen die nichtfinanziellen Leistungskriterien demzufolge zu einem Zu- oder Abschlag von bis zu 10 Prozentpunkten auf den Zielerreichungsgrad der finanziellen Leistungskriterien. Der Zu- oder Abschlag wird mittels messbarer Kriterien berechnet, die nach Abschluss des Geschäftsjahres durch einen Ziel-/​Ist-Vergleich eine klare Zielerreichung ermitteln lassen. Bei Ermittlung der Summe des Zu- oder Abschlags aus den nichtfinanziellen Leistungskriterien wird kaufmännisch gerundet. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Zuschlag von 4,0 Prozentpunkten (gerundet).

Für die Bewertung werden die folgenden Ausprägungen zugrunde gelegt:

Integrität

Zielerreichungsgrad Zu- oder Abschlag Integritäts Indikator + Zustimmungsrate je Frage
Maximum 2,5 % > 80 % > 74 %
Hoch 2,0 % 71-80 % 65-74 %
Niedrig 1,0 % 61-70 % 60-64 %
Minimum -2,5 % ≤ 60 % ≤ 59 %

Kundenziel: Qualität

Zielerreichungsgrad Zu- oder Abschlag Qualitäts-KPIs der Divisionen
Maximum 2,5 % Der Zu- oder Abschlagswert
ist abhängig vom jeweiligen
Zielwert, der divisions- und
produktspezifisch definiert ist.
Hoch 2,0 %
Niedrig 1,0 %
Minimum -2,5 %

Kundenziel: Kundenzufriedenheit

Zielerreichungsgrad Zu- oder Abschlag Kundenzufriedenheits KPIs aller Divisionen
Maximum 2,5 % Ziel übertroffen ≥10 %
Hoch 2,0 % Ziel übertroffen < 10 %
Niedrig 1,0 % Ziel erreicht
Minimum -2,5 % Ziel nicht erreicht

Mitarbeiterbindung

Zielerreichungsgrad Zu- oder Abschlag Mitarbeiterbindung + Teilnahmequote
Maximum 2,5 % > 35 % > 70 %
Hoch 2,0 % 31-35 % 66-70 %
Niedrig 1,0 % 26-30 % 61-65 %
Minimum -2,5 % ≤ 25 % ≤ 60 %

Transformationsziele

Zur Umsetzung der zukunftsorientierten Maßnahmen zur technologischen und nachhaltigen Neuausrichtung des Konzerns wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 Leistungskriterien und -kennzahlen aus den wichtigsten Zukunftsfeldern definiert. Dabei haben als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie Nachhaltigkeits-/​Environment-Social-Governance (ESG)-Aspekte einen expliziten Stellenwert im Rahmen des unternehmerischen Handelns der Mercedes-Benz Group AG.

Die Transformationsziele bilden sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte ab und wirken sich mit einem Zu- oder Abschlag von bis zu 25 Prozentpunkten auf den Zielerreichungsgrad für die finanziellen Leistungskriterien aus.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat Transformationsziele aus den Themengebieten »Umwelt /​ Social /​ Governance« festgelegt. Diese umfassen die folgenden Aspekte:

CO2-Emissionen

Sicherheitsinnovationen

Stakeholderbeziehungen

Aus dem Zielerreichungsgrad für die Transformationsziele und dem strategischen, organisatorischen und strukturellen Beitrag des Gesamtvorstands unter Würdigung des wirtschaftlichen Umfelds und der Wettbewerbssituation/​-positionierung hat der Aufsichtsrat einen gemeinsamen Zielerreichungsgrad für den Vorstand abgeleitet. Dieser führt für das Geschäftsjahr 2023 zu einem Zuschlag von 15 Prozentpunkten auf den Zielerreichungsgrad für die finanziellen Leistungskriterien.

Der Zuschlag wurde sowohl im Präsidialausschuss, als auch im Aufsichtsrat selbst, besprochen und diskutiert und die Wertung der quantitativen und qualitativen Aspekte dieser Kategorie führten in Summe zu oben erwähntem Zuschlag.

Die CO2-Emissionen wurden rechnerisch ermittelt und mit dem gesetzten Ziel verglichen. In Europa betrugen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Mercedes-Benz Neuwagenflotte unter Anwendung der gesetzlichen Regelungen 111 g/​km2 und bewegten sich somit auf geringerem Niveau als im Vorjahr. In den USA beträgt der Flottenwert für das Modelljahr 2023 170 g CO2/​mi für PKW-Fahrzeuge und 259 g CO2/​mi für die als leichte Nutzfahrzeuge zugelassenen Vans und SUVs. In Europa und in den USA hat Mercedes-Benz durch die Zunahme des Flottenanteils elektrifizierter Fahrzeuge ihre Flottenziele erreicht. In China werden inländisch produzierte und in das Land importierte PKW getrennt und nach Flottenverbrauch ausgewiesen. Das Ziel wurde mit 8,46 l/​100km überschritten.

2 ohne die Fahrzeuge des Gemeinschaftsunternehmens smart Automobile Co., Ltd.

Die Sicherheitsinnovationen verfolgen das Ziel unserer Vision »Zero Accidents«. Hauptinitiativen 2023 waren unter anderem Veranstaltungen in China und Indien zum Thema Straßensicherheit und überdurchschnittliche Ergebnisse bei relevanten Sicherheitsratings.

Bei den Stakeholderbeziehungen sind Veranstaltungen wie beispielsweise die ESG-Konferenz in die Bewertung miteingeflossen. Ferner wurden Veranstaltungen zwischen dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den leitenden Führungskräften zu Themengebieten aus der Nachhaltigkeit durchgeführt. Weiterhin gab es ähnliche Formate in Indien, China und in den USA. Zusätzlich wurde der »Climate Policy Report« aktualisiert und im März 2023 publiziert.

Gesamtzielerreichung Jahresbonus 2023

Die Gesamtzielerreichung des Jahresbonus 2023 setzt sich aus den Zielerreichungen der finanziellen Leistungkriterien, der nichtfinanziellen Leistungskriterien und der Transformationsziele zusammen und beträgt im Geschäftsjahr 2023 200 %.

Für die Mitglieder des Vorstands ergibt sich hieraus der folgende Auszahlungsbetrag des Jahresbonus 2023. Dieser soll im März des Geschäftsjahres 2024 ausbezahlt werden.

Gesamtzielerreichung Jahresbonus 2023

Zielbetrag Finanzielle Leistungskriterien Nichtfinanzielle Leistungskriterien Transformationsziele Gesamtzielerreichung1 Auszahlungsbetrag
in T€ Zielerreichung
in %
Zielerreichung
in %
Zielerreichung
in %
in % in T€
Ola Källenius 1.770 184 % 4 % 15 % 200 % 3.540
Dr. Jörg Burzer 885 1.770
Renata Jungo Brüngger 885 1.770
Sabine Kohleisen 885 1.770
Markus Schäfer 885 1.770
Britta Seeger 885 1.770
Hubertus Troska 885 1.770
Harald Wilhelm 904 1.808

1 Maximale Zielerreichung 200 %

Deferral 2021

Bisher wurde der Jahresbonus zu 50 % nach Abschluss des Geschäftsjahres und zu 50 % nach Ablauf eines weiteren Jahres (Deferral) gekoppelt an eine relative Aktienperformance ausgezahlt. Mit Beendigung des Geschäftsjahres 2022 wurde dies eingestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 kam das Deferral aus dem Jahresbonus 2021 zur Auszahlung. Die relative Entwicklung der Aktie der Gesellschaft im Vergleich zum STOXX Europe Auto Index beträgt für das Deferral 2021 für den Zeitraum 31. Dezember 2021 – 31. Dezember 2022 114 %.

Sollte die Zielerreichung des Jahresbonus eines Geschäftsjahres bereits 200% betragen, erfolgt die Auszahlung des Deferrals zum Nominalwert, wie auch für das Deferral 2021.

Performance Phantom Share Plan (PPSP)

Der PPSP ist ein langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil, der den langfristigen Unternehmenserfolg im Vergleich zum Wettbewerb und die langfristige Kursentwicklung der Mercedes-Benz Aktie und damit auch die nachhaltige Rendite für die Aktionärinnen und Aktionäre in den Fokus stellen soll. Dabei bemisst sich die Zielerreichung des PPSP – bis einschl. des Geschäftsjahrs 2022 – anhand von zwei Leistungskriterien, die jeweils mit 50 % gewichtet werden.

Zum einen wird mit der »relativen Umsatzrendite« im dreijährigen Vergleich zum Wettbewerb ein Leistungskriterium genutzt, welches Anreize setzen soll, nachhaltiges und profitables Wachstum und Effizienzsteigerung sicherzustellen.

Zum anderen wird mit der »relativen Aktien-Performance« ein Leistungskriterium herangezogen, das die Interessen von Vorstand und Aktionären verknüpft.

Die Relevanz des Aktienkurses und damit die Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionären wird noch verstärkt durch die erst nach dem vierten Jahr der Planlaufzeit zum dann gültigen Aktienkurs vorgenommene Berechnung des Auszahlungsbetrags.

Ab dem Geschäftsjahr 2023 sind ESG-Leistungskriterien mit insgesamt 20% in der Zielerreichung des jeweiligen PPSP gewichtet.

Zu Planbeginn legt der Aufsichtsrat im Rahmen der Bestimmung der individuellen jährlichen Ziel-Gesamtvergütung einen Zuteilungswert in Euro fest. Dieser Betrag wird durch den relevanten, über einen vorab festgelegten längeren Zeitraum ermittelten Durchschnittskurs der Mercedes-Benz Aktie dividiert, woraus sich die Anzahl der jeweils vorläufig zugeteilten Phantom Shares ergibt.

Ebenfalls zu Planbeginn werden für die Dauer von drei Jahren (Performance-Zeitraum) die Leistungskriterien gesetzt. Abhängig von der Erreichung dieser Leistungskriterien mit einer möglichen Bandbreite von 0 % bis 200 % werden die zu Planbeginn zugeteilten Phantom Shares nach Ablauf der drei Jahre zunächst in die endgültige Zahl der zugeteilten Phantom Shares umgerechnet.

Nach Ablauf eines weiteren Jahres (Haltezeitraum) wird die endgültige Zahl der Phantom Shares mit dem dann geltenden Kurs der Mercedes-Benz Aktie multipliziert und so der Auszahlungsbetrag ermittelt. Der für die Auszahlung des Planes maßgebliche Aktienkurs ist zugleich maßgeblich für die Zuteilung der vorläufigen Zahl an Phantom Shares für den im jeweiligen Geschäftsjahr neu begebenen Plan.

Auf jede gehaltene Phantom Share entfällt ein Dividendenäquivalent, wenn im betreffenden Jahr Dividende auf Mercedes-Benz Aktien ausgeschüttet wird. Die Höhe des Dividendenäquivalents bestimmt sich dann nach der Dividende, die im betreffenden Jahr auf eine echte Aktie der Gesellschaft bezahlt wird. Es wird im Performance-Zeitraum für die vorläufig zugeteilte Anzahl Phantom Shares gewährt, im Jahr des Haltezeitraums für die endgültige Anzahl Phantom Shares.

Wert bei Zuteilung

Jährliche Festlegung durch den Aufsichtsrat; im Geschäftsjahr 2023 rund das 1,5-fache der Grundvergütung.

Bandbreite der möglichen Zielerreichung

0 bis 200 %, das heißt, der Plan ist nach oben begrenzt. Ein Totalausfall ist möglich.

Wert der Phantom Shares bei Auszahlung

Der nach Ende der Planlaufzeit auszuzahlende Wert der Phantom Shares ist abhängig von der nach den nachfolgend genannten Leistungskriterien gemessenen Zielerreichung und dem für die Auszahlung maßgeblichen Aktienkurs. Dieser Kurs ist auf das 2,5-fache des Kurses bei Planbeginn begrenzt. Ferner ist der finale Auszahlungsbetrag auf das 2,5-fache des Zuteilungswerts zu Planbeginn begrenzt. Dieser Höchstbetrag beinhaltet auch die während der vierjährigen Planlaufzeit ausbezahlten Dividendenäquivalente. Die Summe für das Dividendenäquivalent ist die Addition der Dividendenäquivalentezahlungen von 5,20 EUR je virtueller Aktie, welche für die Pläne 2020 – 2023 im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlt wurde.

Leistungskriterien für den PPSP 2023

Relative Umsatzrendite (40 %):

Die erreichte Umsatzrendite wird im dreijährigen Vergleich zur Wettbewerbsgruppe, bestehend aus börsennotierten Fahrzeugherstellern mit einem Automotive-Anteil von mehr als 70 % vom Umsatz und einem Rating im Investment-Grade-Bereich (BMW, GM, Honda, Hyundai, Kia, Nissan, Porsche, Stellantis, Tesla, Toyota und VW) ermittelt. Für die Erfolgsmessung wird über drei Jahre hinweg die durchschnittliche Umsatzrendite der Wettbewerber ermittelt. In dem Maß, in dem die Umsatzrendite der Mercedes-Benz Group AG um maximal +/​-2 Prozentpunkte von 100 % des ermittelten Durchschnitts der Wettbewerber abweicht, ist das Ziel erreicht.

Die maximale Zielerreichung von 200 % ergibt sich, wenn die Umsatzrendite des Konzerns um 2 Prozentpunkte oder mehr von 100 % des umsatzgewichteten Durchschnittswerts der Wettbewerber nach oben abweicht.

Eine Zielerreichung von 0 % ergibt sich bei einer Abweichung von 2 oder mehr Prozentpunkten nach unten. In der Bandbreite von +/​- 2 Prozentpunkten Abweichung entwickelt sich die Zielerreichung linear.

Relative Aktien-Performance (40 %):

Die relative Aktien-Performance bemisst sich an der Performance-Entwicklung der Mercedes-Benz Aktie im dreijährigen Vergleich zur Performance-Entwicklung der definierten Wettbewerbsgruppe. Entspricht die Performance-Entwicklung der Mercedes-Benz Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %), liegt der Zielerreichungsgrad bei 100 %. Liegt die Performance-Entwicklung der Aktie (in %) 50 Prozentpunkte oder mehr oberhalb (unterhalb) der Entwicklung des Index, liegt der Zielerreichungsgrad bei 200 % (0 %). In der Bandbreite von +/​- 50 Prozentpunkten Abweichung entwickelt sich die Zielerreichung linear.

ESG-Ziele (20%):

Auf Basis der vom Aufsichtsrat definierten Zielkorridore ist dabei für jedes ESG-Ziel eine Zielerreichung von 0 % bis 200 % möglich. Für die jeweiligen ESG-Ziele legt der Aufsichtsrat für den 3-jährigen Performance-Zeitraum einen Wert fest, der einer 100 % Zielerreichung entspricht sowie einen Wert, der einer 0 % Zielerreichung entspricht, und einen Wert, der einer 200 % Zielerreichung entspricht. Um die Zielerreichung pro ESG-Ziel nach Ablauf des 3-jährigen Performance-Zeitraums festzustellen, wird der tatsächlich erreichte Wert pro ESG-Ziel mit den festgelegten Werten pro ESG-Ziel verglichen. Im Anschluss wird auf Basis der Zielerreichung pro ESG-Ziel die Zielerreichung ESG-Ziele berechnet, indem die Zielerreichung pro ESG-Ziel mit ihrer jeweiligen Gewichtung multipliziert wird. Die Ergebnisse werden im Anschluss addiert und ergeben die Zielerreichung der ESG-Ziele.

Zielerreichung für den PPSP 2019

Für den PPSP 2019, der im Geschäftsjahr 2023 nach Ablauf der vierjährigen Planlaufzeit ausgezahlt wurde, ergab sich die folgende Zielerreichung:

Die am Ende des Geschäftsjahres 2021 vollzogene Abspaltung des Nutzfahrzeuggeschäfts hatte Auswirkung auf den PPSP 2019. Die Auszahlung des PPSP 2019 erfolgte auf Basis eines kombinierten Endkurses der Daimler-/​Mercedes-Benz Aktie und der Daimler Truck Aktie. Die PPSP 2019 bis 2021 wurden nach der erfolgreichen Abspaltung des Nutzfahrzeuggeschäfts als konzernspezifische Pläne weitergeführt. Aus dem für die Aktionäre definierten Zuteilungsverhältnis 1:2 und den Börsenkursen der Daimler AG und der Daimler Truck Holding AG im Zeitraum vom 10. bis 31. Dezember 2021 wurde für die Phantom Shares der Mercedes-Benz Group AG ein Umrechnungsfaktor von 1,2199 ermittelt. Dieser wurde auf die bisherige Anzahl Phantom Shares angewendet, um eine wertgleiche Fortführung der PPSP zu ermöglichen (zur Ermittlung der angepassten Anzahl vorläufiger Phantom Shares nach Wirksamwerden der Abspaltung der Truck Sparte wurde für PPSP 2019-2021 ein Umrechnungsfaktor von 1,2199 verwendet).

Die maximale Zielerreichung der Leistungskriterien relative Umsatzrendite und relative Aktienperformance von 200 % hat der PPSP 2019 nicht erlangt. Die Begrenzung des für die Auszahlung maßgeblichen Aktienkurses auf das 2,5-fache des Aktienkurses bei Planbeginn wurde ebenfalls nicht erreicht. Das Cap für den finalen Auszahlungsbetrag (inkl. der während der vierjährigen Planlaufzeit ausbezahlten Dividendenäquivalente) in Höhe des 2,5-fachen des Zuteilungswerts zu Planbeginn (Auszahlungsfaktor) wurde für den PPSP 2019 jedoch erreicht. Es fand somit eine Kappung statt.

Die folgende Grafik stellt die Zielerreichungen, die Aktienkursentwicklung sowie den Auszahlungsfaktor des PPSP 2019 gesamthaft dar:

Die folgende Tabelle stellt pro Vorstandsmitglied den Zuteilungswert sowie den aus der Gesamtzielerreichung und der Aktienkursentwicklung resultierenden Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 dar:

Gesamtzielerreichung PPSP 2019

Zuteilungswert Kurs bei Zuteilung Vorläufige Anzahl Phantom Shares2 Gesamtzielerreichung Finale Anzahl Phantom Shares Kurs bei Auszahlung Auszahlungs-betrag3
in T€ in € in % in € in T€
Ola Källenius 1.835 49,62 45.115 186 % 83.914 67,42 3.965
Dr. Jörg Burzer1 250 6.148 190 % 11.682 788
Renata Jungo Brüngger 1.100 27.044 186 % 50.302 2.377
Sabine Kohleisen1 135 3.320 190 % 6.308 425
Markus Schäfer 880 21.635 186 % 40.242 1.901
Britta Seeger 1.100 27.044 186 % 50.302 2.377
Hubertus Troska 1.100 27.044 186 % 50.302 2.377
Harald Wilhelm 825 20.284 186 % 37.729 1.782

1 Zuteilung als Führungskraft unterhalb des Vorstands. Pläne für die Ebene unterhalb des Vorstands unterscheiden sich in der Zielerreichung bzw. in der Kappung. Pläne die als Vorstand zugeteilt werden, haben einen erhöhten Zielanspruchsgrad.
2 Zur Ermittlung der angepassten Anzahl vorläufiger Phantom Shares nach Wirksamwerden der Abspaltung der Truck Sparte wurde für PPSP 2019-2021 ein Umrechnungsfaktor von 1,2199 verwendet.
3 Der Auszahlungsbetrag wird auf das 2,5-Fache des Zuteilungswertes gekappt inkl. Dividendenäquivalentszahlungen.

Richtlinien für den Aktienbesitz

In Ergänzung zu den Komponenten der Vorstandsvergütung bestehen Richtlinien für den Aktienbesitz des Vorstands (»Stock Ownership Guidelines«). Danach sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, über mehrere Jahre Mercedes-Benz Aktien zu erwerben und diese Aktien bis zu 2 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses dauerhaft zu halten. Die Anzahl der zu haltenden Aktien liegt, abhängig von der funktionalen Verantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, zwischen 20.000 und 75.000 Aktien. Bis die vorgegebene Aktienanzahl erreicht ist, sind grundsätzlich bis zu 25 % der Bruttovergütung aus den Performance Phantom Share Plänen zum Erwerb echter Aktien der Gesellschaft zu verwenden; der Aktienerwerb kann aber auch anderweitig erfolgen.

Zum 31. Dezember 2023 ergab sich für die zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder folgender Stand für die Stock Ownership Guidelines und deren Umsetzung:

Stock Ownership Guidelines

SOG-Ziel Status quo
Anzahl Anzahl in % des SOG-Ziels
Ola Källenius 75.000 31.752 42 %
Dr. Jörg Burzer 20.000 4.511 23 %
Renata Jungo Brüngger 20.000 19.911 99%
Sabine Kohleisen 20.000 3.052 15 %
Markus Schäfer 20.000 16.278 81 %
Britta Seeger 20.000 14.337 72 %
Hubertus Troska 20.000 20.000 100 %
Harald Wilhelm 25.000 5.890 24 %

Malus/​Clawback

Im Rahmen der Dienstverträge sowie der PPSP-Planbedingungen sind sogenannte Malus- bzw. Clawback-Regelungen implementiert.

Danach kann ein Verstoß in der Funktion als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft gegen die Pflichten des § 93 AktG sowie insbesondere die in der Verhaltensrichtlinie der Gesellschaft festgelegten Handlungsgrundsätze zu einer teilweisen oder vollständigen Reduzierung des Jahresbonus führen. Ist ein Abzug des Reduzierungsbetrages von noch nicht ausbezahlten oder von künftigen Boni nicht möglich, besteht in Höhe des Reduzierungsbetrages eine Verpflichtung zur Rückzahlung bereits ausbezahlter Boni. Über eine Reduzierung entscheidet der Aufsichtsrat.

Nach den PPSP-Bedingungen ist für den Fall eines nachweislichen Verstoßes gegen die in der Verhaltensrichtlinie der Gesellschaft festgelegten Handlungsgrundsätze oder gegen andere Dienstpflichten bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Planerlöses eine teilweise oder vollständige Reduzierung möglich. Über eine Reduzierung entscheidet der Aufsichtsrat.

Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine Gründe für eine Anwendung der Malus- bzw. Clawback-Regelungen vor, weshalb keine Reduzierung oder Rückzahlung erfolgte.

Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit

Die Laufzeiten der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder entsprechen den Bestellungszeiträumen.

Wird die Bestellung zum Vorstandsmitglied nach § 84 Abs. 4 AktG widerrufen und liegt ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB vor, endet auch der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Bestellung. In diesem Fall erfolgen für die Zeit ab Wirksamwerden des Widerrufs keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB enthalten die Vorstandsverträge Zusagen auf die Auszahlung der Grundvergütung und auf Bereitstellung eines Fahrzeugs maximal bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Ein Anspruch auf Auszahlung des Jahresbonus besteht dagegen nur zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Organstellung. Der Anspruch auf Auszahlung bereits zugeteilter erfolgsbezogener Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung (PPSP) bemisst sich nach den Bedingungen der jeweiligen Pläne. Bei z.B. Ausscheiden altershalber oder bei einem einvernehmlichen Ausscheiden, werden die Pläne regulär ausbezahlt. Bei z.B. einer einseitigen Mandatsniederlegung erfolgt ein Verlust bereits zugeteilter Pläne.

Soweit die vorstehend beschriebenen Leistungen der Regelung zum sogenannten Abfindungscap des DCGK unterliegen, ist ihre Summe einschließlich Nebenleistungen begrenzt auf den zweifachen Wert der Jahresvergütung und beläuft sich maximal auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages.

Sowohl der kurzfristige als auch der verzögert ausbezahlte, mittelfristige Teil des Jahresbonus (Deferral) und der Auszahlungsbetrag aus dem langfristigen PPSP werden bei vorzeitiger und regulärer Vertragsbeendigung nicht vorzeitig, sondern zu den im Dienstvertrag beziehungsweise in den PPSP-Planbedingungen vereinbarten Zeitpunkten ausbezahlt. Die Ansprüche sind vererbbar.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist in den Verträgen der Mitglieder des Vorstands nicht beinhaltet. Zusagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder Zusagen von Entlassungsentschädigungen bestehen ebenfalls nicht.

Informationen zu den Leistungen bei altersbedingter Beendigung der Tätigkeit können dem Abschnitt »Altersversorgung« entnommen werden.

Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder

Die Vorstandsmitglieder sollen Vorstands- oder Aufsichtsratsmandate und/​oder sonstige administrative oder ehrenamtliche Funktionen außerhalb des Unternehmens nur in begrenztem Umfang übernehmen. Zudem benötigen sie zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. So ist gemäß Auffassung des Aufsichtsrats sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben für das Unternehmen führen. Soweit es sich bei den Nebentätigkeiten um Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen handelt, sind diese im Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG aufgeführt, der im Internet veröffentlicht wird. Für die Wahrnehmung von Mandaten in börsennotierten Gesellschaften, an denen die Mercedes-Benz Group eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung hält, findet bis zu einem gewissen Betrag keine Anrechnung statt. Oberhalb dieses Betrags wird die Vergütung teilweise auf die Vorstandsvergütung angerechnet. Bei der Übernahme von Mandaten in Unternehmen, an denen die Mercedes-Benz Group keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung hält, erfolgt keine Anrechnung auf die Vergütung. Im Geschäftsjahr 2023 waren Renata Jungo Brüngger und Harald Wilhelm Mitglieder des Aufsichtsrats der Daimler Truck Holding AG. Die hierfür seitens der Daimler Truck Holding AG geschuldete Vergütung (Auszahlung in 2024) wird, gemäß den geltenden Bestimmungen, jeweils anteilig mit dem Jahresbonus für 2023 (ebenfalls Auszahlung in 2024) verrechnet. Die Vorgehensweise ist zudem in der Tabelle ›Gewährte und geschuldete Vergütung‹ nachzuvollziehen.

Vergütung von Dritten

Eine Vergütung von Dritten ist im Geschäftsjahr 2023 für die Mitglieder des Vorstands im Hinblick auf ihre Vorstandstätigkeit bei der Mercedes-Benz Group AG nicht erfolgt.

Vergütung der im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands

In den nachfolgenden Tabellen ist für jedes einzelne, im Geschäftsjahr 2023 amtierende Mitglied des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG inkl. der jeweiligen relativen Anteile ihrer Bestandteile ausgewiesen.

Der Ausweis entspricht dem bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Ausweis gemäß der Mustertabelle »Zufluss« des DCGK in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 und stellt somit eine gleichbleibend transparente und vergleichbare Darstellung der individuellen Vorstandsvergütung der Mercedes-Benz Group AG sicher. Hierfür wurden für die einzelnen Vergütungsbestandteile Cluster gebildet, denen nachfolgend dargestellte Ausweislogik zugrunde liegt:

Für die einjährige variable Vergütung 2023 erfolgt ein Ausweis gemäß einer erdienungsorientierten Auslegung. Dies bedeutet, dass die einjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr ausgewiesen wird, in dem die Leistungsmessung abgeschlossen und diese somit erdient ist. Die einjährige variable Vergütung wird daher für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, wenngleich der tatsächliche Zufluss erst im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Für das Deferral und den PPSP wird hingegen eine Ausweislogik gewählt, die einer zuflussorientierten Auslegung entspricht. Dies stellt sicher, dass alle auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen der mittel- und langfristigen variablen Vergütung weggefallen bzw. erfüllt sind und die tatsächliche Höhe der Vergütungsinstrumente gemäß dem tatsächlichen Zufluss berichtet werden kann.

Die Summe der »gewährten und geschuldeten Vergütung« im Geschäftsjahr 2023 berechnet sich aus3

3 Bei der Vergütungskomponente »Jahresbonus« entsteht aufgrund der Methodenänderung im Vergütungssystem hinsichtlich der Abschaffung des Deferrals im Berichtszeitraum 2023 ein ausweisbedingter Sondereffekt (der Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023 wird im Folgejahr erstmalig zu 100% ausbezahlt).

der Grundvergütung 2023,

den steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen und sonstigen Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2023,

dem für das Geschäftsjahr 2023 festgestellten, im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung kommenden Jahresbonus für 2023 (einjährige variable Vergütung 2023),

dem mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 geendeten, im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommenen hälftigen mittelfristig orientierten Anteil des Jahresbonus für 2021 (Deferral 2021),

dem im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommenen Wert der langfristigen aktienorientierten Vergütung (PPSP 2019),

den im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommenen Dividendenäquivalenten der laufenden PPSP (2020, 2021, 2022 und 2023).

Zudem wird der Versorgungsaufwand im Geschäftsjahr 2023 (Dienstzeitaufwand für das Geschäftsjahr 2023) dargestellt.

Gewährte und geschuldete Vergütung

Ola Källenius
Vorsitzender des Vorstands
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 1.770 14 % 1.664 25 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 85 1 % 70 1 %
Summe fixe Vergütung 1.855 1.734
Kurzfristige variable Vergütung1
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 3.540 29 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 1.664 25 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen
Mittelfristige variable Vergütung2
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 1.664 14 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020) 1.379 23 %
Langfristige variable Vergütung3
PPSP 2019 3.965 32 %
PPSP 2018 710 11 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 210 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 159 1 % 153 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 239 2 % 230 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 605 5 % 291 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 420 6 %
Summe variable Vergütung 10.382 4.847
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 12.237 100 % 6.581 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 507 510
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 12.744 7.091
Dr. Jörg Burzer
Produktion, Qualität &
Supply Chain Management
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 885 21 % 832 37 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 406 10 % 261 11 %
Summe fixe Vergütung 1.291 1.093
Kurzfristige variable Vergütung1
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.770 41 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 832 37 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen
Mittelfristige variable Vergütung2
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 69 2 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020)
Langfristige variable Vergütung3
PPSP 2019 788 18 %
PPSP 2018 88 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 2 % 76 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 54 1 % 52 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 138 3 % 66 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 58 3 %
Summe variable Vergütung 3.004 1.172
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 4.295 100 % 2.265 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 285 288
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 4.580 2.553

1 Der Jahresbonus wird nun zu 100 % im März des folgenden Geschäftsjahres ausbezahlt. Der Ausweis entspricht dem bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Ausweis gemäß der Mustertabelle »Zufluss« des DCGK in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 und stellt somit eine gleichbleibend transparente und vergleichbare Darstellung der individuellen Vorstandsvergütung sicher. Die einjährige variable Vergütung wird daher für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, wenngleich der tatsächliche Zufluss erst im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Für das Deferral (Mid Term Incentive) und den PPSP (Long Term Incentive) wird hingegen eine Ausweislogik gewählt, die einer zuflussorientierten Auslegung entspricht.
2 Neben den in der Tabelle genannten zugeflossenen Deferrals aus dem Jahresbonus 2020 bzw. 2021 ist ein weiteres Deferral – letztmalig – ausstehend. Dabei handelt es sich für Ola Källenius und Dr. Jörg Burzer um das Deferral 2022 mit einem aufgeschobenen Betrag in Höhe von 1.664 T€ für Ola Källenius und 832 T€ für Dr. Jörg Burzer.
3 Jörg Burzer: PPSP Zuteilungen 2021 und früher wurden vor der Bestellung in den Vorstand zugeteilt.

Gewährte und geschuldete Vergütung

Renata Jungo Brüngger
Integrität, Governance & Nachhaltigkeit
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 885 14 % 832 23 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 82 1 % 93 3 %
Summe fixe Vergütung 967 925
Kurzfristige variable Vergütung1
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.770 27 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 832 23%
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen -51 -1 % -51 -1 %
Mittelfristige variable Vergütung2
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 832 13 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020) 690 19 %
Langfristige variable Vergütung3
PPSP 2019 2.377 37 %
PPSP 2018 710 17 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 1 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 1 % 76 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 120 2 % 115 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 303 5 % 145 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 252 7 %
Summe variable Vergütung 5.536 2.769
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 6.503 100 % 3.694 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 250 250
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 6.753 3.944
Sabine Kohleisen
Personal & Arbeitsdirektorin
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 885 22 % 832 39 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 590 14 % 194 9 %
Summe fixe Vergütung 1.475 1.026
Kurzfristige variable Vergütung1
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.770 44 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 832 39 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen
Mittelfristige variable Vergütung2
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 69 2 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020)
Langfristige variable Vergütung3
PPSP 2019 425 10 %
PPSP 2018 67 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 2 % 76 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 44 1 % 42 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 83 2 % 40 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 32 2 %
Summe variable Vergütung 2.576 1.089
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 4.051 100 % 2.115 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 253 252
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 4.304 2.367

1 Der Jahresbonus wird nun zu 100 % im März des folgenden Geschäftsjahres ausbezahlt. Der Ausweis entspricht dem bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Ausweis gemäß der Mustertabelle »Zufluss« des DCGK in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 und stellt somit eine gleichbleibend transparente und vergleichbare Darstellung der individuellen Vorstandsvergütung sicher. Die einjährige variable Vergütung wird daher für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, wenngleich der tatsächliche Zufluss erst im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Für das Deferral (Mid Term Incentive) und den PPSP (Long Term Incentive) wird hingegen eine Ausweislogik gewählt, die einer zuflussorientierten Auslegung entspricht.
2 Neben den in der Tabelle genannten zugeflossenen Deferrals aus dem Jahresbonus 2020 bzw. 2021 ist ein weiteres Deferral – letztmalig – ausstehend. Dabei handelt es sich für Renata Jungo Brüngger und Sabine Kohleisen um das Deferral 2022 mit einem aufgeschobenen Betrag in Höhe von jeweils 832 T€.
3 Sabine Kohleisen: PPSP Zuteilungen 2021 und früher wurden vor der Bestellung in den Vorstand zugeteilt.

Gewährte und geschuldete Vergütung

Markus Schäfer
Chief Technology Officer,
Entwicklung & Einkauf
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 885 14 % 832 25 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 177 3 % 91 3 %
Summe fixe Vergütung 1.062 923
Kurzfristige variable Vergütung1
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.770 29 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 832 25 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen
Mittelfristige variable Vergütung2
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 832 13 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020) 690 22 %
Langfristige variable Vergütung
PPSP 2019 1.901 31 %
PPSP 2018 303 9 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 1 % 76 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 120 2 % 115 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 303 5 % 145 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 201 6 %
Summe variable Vergütung 5.111 2.362
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 6.173 100 % 3.285 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 250 251
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 6.423 3.536
Britta Seeger
Vertrieb
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 885 13 % 832 22 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen 110 2 % 75 2 %
Summe fixe Vergütung 995 907
Kurzfristige variable Vergütung1
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.770 27 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 832 22 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen
Mittelfristige variable Vergütung2
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 832 12 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020) 690 19 %
Langfristige variable Vergütung
PPSP 2019 2.377 36 %
PPSP 2018 710 19 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 1 % 76 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 120 2 % 115 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 303 5 % 145 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 252 7 %
Summe variable Vergütung 5.587 2.820
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 6.582 100 % 3.727 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 253 254
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 6.835 3.981

1 Der Jahresbonus wird nun zu 100 % im März des folgenden Geschäftsjahres ausbezahlt. Der Ausweis entspricht dem bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Ausweis gemäß der Mustertabelle »Zufluss« des DCGK in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 und stellt somit eine gleichbleibend transparente und vergleichbare Darstellung der individuellen Vorstandsvergütung sicher. Die einjährige variable Vergütung wird daher für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, wenngleich der tatsächliche Zufluss erst im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Für das Deferral (Mid Term Incentive) und den PPSP (Long Term Incentive) wird hingegen eine Ausweislogik gewählt, die einer zuflussorientierten Auslegung entspricht.
2 Neben den in der Tabelle genannten zugeflossenen Deferrals aus dem Jahresbonus 2020 bzw. 2021 ist ein weiteres Deferral – letztmalig – ausstehend. Dabei handelt es sich für Markus Schäfer und Britta Seeger um das Deferral 2022 mit einem aufgeschobenen Betrag in Höhe von jeweils 832 T€.

Gewährte und geschuldete Vergütung

Hubertus Troska
Greater China
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 885 12 % 832 20 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen1 687 10 % 562 13 %
Summe fixe Vergütung 1.572 1.394
Kurzfristige variable Vergütung2
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.770 25 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 832 20 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen
Mittelfristige variable Vergütung3
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 832 12 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020) 690 16 %
Langfristige variable Vergütung
PPSP 2019 2.377 33 %
PPSP 2018 710 17 %
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 1 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 1 % 76 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 120 2 % 115 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 303 4 % 145 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 252 6 %
Summe variable Vergütung 5.587 2.820
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 7.159 100 % 4.214 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 250 250
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 7.409 4.464
Harald Wilhelm
Finanzen & Controlling /​
Mercedes-Benz Mobility
2023 2022
in T€ in % in T€ in %
Grundvergütung 904 15 % 850 29 %
Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und sonstige Nebenleistungen1 63 1 % 65 2 %
Summe fixe Vergütung 967 915
Kurzfristige variable Vergütung2
Einjährige variable Vergütung 2023 (100% vom Jahresbonus 2023) 1.808 30 %
Einjährige variable Vergütung 2022 (50 % vom Jahresbonus 2022) 850 29 %
Anrechnungen aus Mandatsvergütungen -71 -1 % -71 -2%
Mittelfristige variable Vergütung3
Deferral 2021 (50 % vom Jahresbonus 2021) 850 14 %
Deferral 2020 (50 % vom Jahresbonus 2020) 704 24 %
Langfristige variable Vergütung
PPSP 2019 1.782 30 %
PPSP 2018
Dividendenäquivalente PPSP 2023 105 2 %
Dividendenäquivalente PPSP 2022 80 1 % 76 3 %
Dividendenäquivalente PPSP 2021 120 2 % 115 4 %
Dividendenäquivalente PPSP 2020 303 6 % 145 5 %
Dividendenäquivalente PPSP 2019 189 6 %
Summe variable Vergütung 4.977 2.008
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 5.944 100 % 2.923 100 %
Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand) 263 268
Gesamtvergütung (inkl. Versorgungsaufwand) 6.207 3.191

1 Hubertus Troska: Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit von Hubertus Troska sind nachlaufende zu versteuernde geldwerte Vorteile für Vorjahre sowie Standortleistungen entstanden.
2 Der Jahresbonus wird nun zu 100 % im März des folgenden Geschäftsjahres ausbezahlt. Der Ausweis entspricht dem bereits in der Vergangenheit vorgenommenen Ausweis gemäß der Mustertabelle »Zufluss« des DCGK in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 und stellt somit eine gleichbleibend transparente und vergleichbare Darstellung der individuellen Vorstandsvergütung sicher. Die einjährige variable Vergütung wird daher für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen, wenngleich der tatsächliche Zufluss erst im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Für das Deferral (Mid Term Incentive) und den PPSP (Long Term Incentive) wird hingegen eine Ausweislogik gewählt, die einer zuflussorientierten Auslegung entspricht.
3 Neben den in der Tabelle genannten zugeflossenen Deferrals aus dem Jahresbonus 2020 bzw. 2021 ist ein weiteres Deferral – letztmalig – ausstehend. Dabei handelt es sich um das Deferral 2022 mit einem aufgeschobenen Betrag in Höhe von 832 T€ für Hubertus Troska und 850 T€ für Harald Wilhelm.

Vergütung ehemaliger Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023

Dr. Manfred Bischoff wurden im Geschäftsjahr 2023 Rentenzahlungen in Höhe von 857.774 € ausbezahlt. Zudem erhielt Herr Dr. Manfred Bischoff Nebenleistungen in Höhe von 22.615 €. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 100 % der Vergütung aus.

Wilfried Porth erhielt für das anteilige Geschäftsjahr 2022 im Anschluss an seine Mandatsniederlegung (1. Januar 2022 bis 30. April 2022) die mittelfristig orientierte variable Vergütung (Deferral) aus dem Jahresbonus 2021 in Höhe von 832.218 €. Ferner erhielt er den anteiligen Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 277.406 €. Zudem erhielt er Zahlungen aus dem PPSP 2019 in Höhe von 2.484.577 €, Dividendenäquivalente von 469.206 € aus den laufenden PPSP (2020-2022) sowie Rentenzahlungen in Höhe von 155.748 €. Ferner erhielt Wilfried Porth Nebenleistungen in Höhe von 18.742 €. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 4 %, die variablen Vergütungsbestandteile 96 % der Vergütung aus.

Martin Daum erhielt für das anteilige Geschäftsjahr 2021 die mittelfristig orientierte variable Vergütung (Deferral) aus dem Jahresbonus 2021 in Höhe von 762.887 € ausgezahlt. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 0 %, die variablen Vergütungsbestandteile 100 % der Vergütung aus.

Bodo Uebber erhielt im Geschäftsjahr 2023 Zahlungen aus dem PPSP 2019 in Höhe von 2.841.069 € sowie Rentenzahlungen in Höhe von 327.855 €. Zudem erhielt Herr Bodo Uebber Nebenleistungen in Höhe von 20.465 €. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 11 %, die variablen Vergütungsbestandteile 89 % der Vergütung aus.

Prof. Dr. Thomas Weber wurden im Geschäftsjahr 2023 Rentenzahlungen in Höhe von 396.159 € ausbezahlt. Ferner erhielt Prof. Dr. Thomas Weber eine Zahlung in Höhe von 491.512 € aus den betrieblichen Altersvorsorgemodellen. Zudem erhielt Prof. Dr. Thomas Weber Nebenleistungen in Höhe von 14.844 €. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 100 % der Vergütung aus.

Andreas Renschler wurden im Geschäftsjahr 2023 Rentenzahlungen in Höhe von 158.507 € ausbezahlt. Zudem erhielt er Nebenleistungen in Höhe von 1.098 €. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 100 % der Vergütung aus.

Dr. Dieter Zetsche erhielt im Geschäftsjahr 2023 Zahlungen aus dem PPSP 2019 in Höhe von 6.049.446 € sowie Rentenzahlungen in Höhe von 1.244.216 €. Ferner erhielt Dr. Dieter Zetsche eine Zahlung in Höhe von 848.508 € aus dem betrieblichen Altersvorsorgemodell. Zudem erhielt Herr Dr. Dieter Zetsche Nebenleistungen in Höhe von 30.771 €. Die festen Vergütungsbestandteile machen demnach 26 %, die variablen Vergütungsbestandteile 74 % der Vergütung aus.

Die im Geschäftsjahr 2023 weiteren früheren Vorstandsmitgliedern der Mercedes-Benz Group AG, die vor mehr als 10 Jahren ausgeschieden sind, gewährte und geschuldete Vergütung belief sich auf insgesamt 11,3 (i. V. 11,8) Mio. €.

Vergütung des Aufsichtsrats

Grundsätze der Vergütung des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG hat gem. § 113 Abs. 3 AktG mindestens alle vier Jahre einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen. Diesen Beschluss hat die ordentliche Hauptversammlung 2023 mit einer Zustimmungsquote von 98,16 % gefasst. § 10 der Satzung der Mercedes-Benz Group AG wurde angepasst. Die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung fand erstmals für das Geschäftsjahr 2023 Anwendung.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder steht in einem, aus Sicht des Unternehmens, angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft und berücksichtigt die Empfehlungen des DCGK sowie die Aufsichtsratsvergütung anderer großer börsennotierter Gesellschaften. Zugleich leistet eine angemessene und sachgerechte Vergütung einen wichtigen Beitrag im Wettbewerb um herausragende Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats und damit für die bestmögliche Überwachung und Beratung des Vorstands. Diese wiederum sind Voraussetzung für den langfristigen Unternehmenserfolg.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine funktionsbezogene Festvergütung ohne variable Anteile, um aus Sicht des Unternehmens ihre Unabhängigkeit bei Wahrnehmung der Kontroll- und Beratungsaufgaben und bei Personal- und Vergütungsentscheidungen zu stärken. Darüber hinaus bedarf es gerade in wirtschaftlich angespannten Situationen, in denen variable Vergütungsbestandteile in der Regel zurückgehen, einer intensivierten Überwachung und Beratung des Vorstands, einhergehend mit erhöhter Arbeitsbelastung und Steigerung des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden die ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Auslagen erstattet.

Ausschussvergütung

Für den Vorsitz in den Ausschüssen des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, wird keine darüberhinausgehende Vergütung gewährt, da diese Tätigkeit grundsätzlich von der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden mitumfasst ist, der kraft Gesetzes bzw. gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse diese Funktionen ebenfalls übernimmt.

Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere höher vergütete Funktionen wahrnimmt, bemisst sich die Vergütung ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion. Die Vergütung von Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben mindestens zweimal im Geschäftsjahr getagt hat.

Sonstige Leistungen

Mit Ausnahme der Vergütung der betrieblichen Arbeitnehmervertreter aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis wurden im Geschäftsjahr 2023 an Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der oben beschriebenen Gremientätigkeiten, insbesondere für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Berichtszeitraum darüber hinaus in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen (Directors & Officers Versicherung). Die Prämien entrichtete die Gesellschaft. Dieses Vorgehen entspricht der Marktpraxis und ist, aus Sicht des Unternehmens, angemessen.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Die individuelle gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die zu 100 % aus festen Vergütungsbestandteilen besteht, ist in der nachstehenden Tabelle als erdiente Vergütung für 2023, da die zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht ist, ausgewiesen.

Insgesamt lag die Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz Group AG im Geschäftsjahr 2023 bei 5,9 (i. V. 6,6) Mio. €.

Aufsichtsratsvergütung

Gesamtvergütung
2023 2022
in T€
Dr. Bernd Pischetsrieder (Vorsitzender) 600 532
Ergun Lümali (Stellv. Vorsitzender) 475 429
Sari Baldauf (bis 03.05.2023) 67 182
Michael Bettag 200 152
Ben van Beurden 300 240
Nadine Boguslawski 200 151
Michael Brecht (bis 03.05.2023) 135 316
Dr. Martin Brudermüller 267 151
Elizabeth Centoni 300 209
Dame Polly Courtice 300 143
Marco Gobbetti 200 102
Michael Häberle 300 213
Timotheus Höttges 400 204
Olaf Koch 450 378
Gabriela Neher (seit 03.05.2023) 133 0
Michael Peters (seit 03.05.2023) 133 0
Stefan Pierer (seit 03.05.2023) 133 0
Roman Romanowski 367 193
Prof. Dr. Helene Svahn 200 152
Monika Tielsch 200 152
Elke Tönjes-Werner (bis 03.05.2023) 67 152
Dr. Frank Weber 200 152
Roman Zitzelsberger 300 210

Anmerkung: Tabelle stellt die in 2023 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats dar.

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Ertragsentwicklung der Gesellschaft, der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer und der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder über die letzten fünf Geschäftsjahre. Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand der finanziellen Kennzahlen Jahresüberschuss der Gesellschaft nach HGB sowie EBIT und FCF IB des Konzerns dargestellt. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer berücksichtigt den jährlichen Personalaufwand in Relation zur Anzahl der Arbeitnehmer (Angestellte, Auszubildende und Praktikanten) auf Vollzeitäquivalentbasis (FTE) der Mercedes-Benz Group AG. Darüber hinaus wird die im Geschäftsjahr und in den Vorjahren gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Entwicklung aufgezeigt.

Vergleichende Darstellung

2023 2022 Veränderung 2023/​2022 2021 Veränderung 2022/​2021 2020 Veränderung 2021/​2020 2019 Veränderung 2020/​2019
in T€ in T€ in % in T€ in % in T€ in % in T€ in %
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss der Gesellschaft (HGB) in Mio. € 12.098 8.877 36 % 9.538 -7 % 2.133 347 % -1.678 -227 %
EBIT des Konzerns in Mio. €1 19.660 20.458 -4 % 29.069 -30 % 6.603 340 % 4.313 53 %
FCF IB des Konzerns in Mio. €1 11.881 9.156 30 % 8.606 6 % 8.259 4 % 1.368 504 %
Arbeitnehmer
Relative Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer der Mercedes-Benz Group AG2 5% 5 % 6%
Im Geschäftsjahr amtierende Vorstandsmitglieder3
Ola Källenius 12.237 6.581 86 % 4.284 54 % 3.623 18 % 3.335 9 %
Dr. Jörg Burzer 4.295 2.265 90% 141 1506 %
Renata Jungo Brüngger 6.503 3.694 76 % 2.469 50 % 2.288 8 % 2.089 10 %
Sabine Kohleisen 4.051 2.115 92 % 142 1389 %
Markus Schäfer4 6.173 3.285 88 % 2.100 56 % 1.649 27% 736 124 %
Britta Seeger4 6.582 3.727 77 % 2.462 51 % 1.772 39 % 1.969 -10 %
Hubertus Troska 7.159 4.214 70 % 3.103 35 % 2.940 6 % 3.019 -3 %
Harald Wilhelm 5.944 2.923 103 % 1.928 52 % 1.465 32% 834 76 %
Frühere Vorstandsmitglieder
Dr. Manfred Bischoff (bis 16.12.2003) 880 787 12 % 814 -3 % 828 -2 % 797 4 %
Wilfried Porth (bis 30.11.2021) 4.238 2.406 76 % 2.399 0 % 2.309 4 % 2.756 -16 %
Martin Daum (bis 9.12.2021) 763 690 11 % 2.328 -70 % 1.967 18 % 2.126 -7 %
Bodo Uebber (bis 22.05.2019)5 3.189 2.652 20 % 1.087 144 % 9.834 -89 % 3.135 214 %
Prof. Dr. Thomas Weber (bis 31.12.2016) 903 835 8 % 798 5 % 763 5 % 1.175 -35 %
Andreas Renschler (bis 28.1.2014) 160 71 125 %
Dr. Dieter Zetsche (bis 22.05.2019)6 8.173 4.394 86 % 3.539 24 % 3.878 -9 % 6.580 -41 %
Summe weiterer früherer Vorstandsmitglieder (länger als 10 Jahre ausgeschieden) 11.303 11.752 -4 % 15.266 -23 % 15.065 1 % 15.419 -2 %
Im Geschäftsjahr amtierende Aufsichtsratsmitglieder7
Dr. Bernd Pischetsrieder (Vorsitzender) 600 532 13 % 449 19 % 144 212 % 176 -18 %
Ergun Lümali (Stellv. Vorsitzender) 475 429 11 % 255 68 % 197 29 % 280 -30 %
Sari Baldauf 67 182 -63 % 227 -20 % 154 47 % 195 -21 %
Michael Bettag 200 152 32 % 154 -1 % 132 16 % 153 -14 %
Ben van Beurden 300 240 25 % 186 29 %
Nadine Boguslawski 200 151 33 % 63 138 %
Michael Brecht (bis 03.05.2023) 135 316 -57 % 494 -36 % 398 24 % 499 -20 %
Dr. Martin Brudermüller 267 151 77 % 116 29 %
Elizabeth Centoni 300 209 43 % 117 80 %
Dame Polly Courtice 300 143 110 %
Marco Gobbetti 200 102 96 %
Michael Häberle 300 213 41 % 216 -2 % 158 37 % 185 -15 %
Timotheus Höttges 400 204 96 % 154 32 % 62 148 %
Olaf Koch 450 378 19 % 75 401 %
Gabriela Neher (seit 03.05.2023) 133
Michael Peters (seit 03.05.2023) 133
Stefan Pierer (seit 03.05.2023) 133
Roman Romanowski 367 193 90 % 49 290 %
Prof. Dr. Helene Svahn 200 152 32 % 39 293 %
Monika Tielsch 200 152 32 % 9 1.572 %
Elke Tönjes-Werner (bis 03.05.2023) 67 152 -56 % 154 -1 % 132 17 % 153 -14 %
Dr. Frank Weber 200 152 32 % 154 -1 % 132 16 % 168 -21 %
Roman Zitzelsberger 300 210 43 % 216 -3 % 183 18 % 236 -22 %

1 EBIT und FCF IB 2021: Inkl. aufgegebener Geschäftsbereiche. Anmerkung: EBIT und FCF IB können zum Zwecke der Vergütung gegebenenfalls normiert werden.
2 Personalaufwand: bereinigt um Sondereffekte und ohne Long Term Incentive.
3 2020: Unter Berücksichtigung des freiwilligen Verzichts des Vorstands in Höhe von 20 % der Grundvergütung im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2020.
4 2020: Die Zuflüsse aus der langfristig orientierten variablen Vergütung enthalten auch Umfänge, die vor der Vorstandstätigkeit begeben wurden.
5 2020: enthält Einmalzahlungen aus Pensionszusagen. Von 1.1.2019-22.5.2019 Zahlungen aus dem aktiven Dienstverhältnis, ab 23.5.2019 Zahlungen aus Ruheregelungen sowie nachlaufende Zahlungen.
6 Von 1.1.2019-22.5.2019 Zahlungen aus dem aktiven Dienstverhältnis, ab 23.5.2019 Zahlungen aus Ruheregelungen sowie nachlaufende Zahlungen.
7 2020: Unter Berücksichtigung des freiwilligen Verzichts des Aufsichtsrats in Höhe von 20 % der festen Vergütung und des Sitzungsgelds im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2020. Aufsichtsrat: grundsätzlich ohne Vergütung von Tochtergesellschaften. 2019: inkl. Vergütung von Tochtergesellschaften.

Anmerkung: Dr. Manfred Bischoff war nach seiner Tätigkeit als Vorstand zudem noch Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Ola Källenius
Vorsitzender
des Vorstands
Harald Wilhelm
Finanzen & Controlling /​
Mercedes-Benz Mobility
Dr. Bernd Pischetsrieder
Vorsitzender
des Aufsichtsrats

 

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart

Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Hinweis zur Haftungsbeschränkung

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Mercedes-Benz Group AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Stuttgart, den 15. März 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bock
Wirtschaftsprüfer
Engelmann
Wirtschaftsprüfer

*****

ABSCHNITT D

Weitere Angaben und Hinweise

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 1.069.837.447 auf den Namen lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.069.837.447.

2.

Virtuelle Durchführung der Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz durchgeführt.

Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Mercedes-Benz Group AG ist der Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand für die ordentliche Hauptversammlung 2024 Gebrauch gemacht. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist deshalb ausgeschlossen.

Die Entscheidung über das Format der Hauptversammlung hat der Vorstand unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und dabei insbesondere der Wahrung der Aktionärsrechte, von Nachhaltigkeits- und Kostenerwägungen, der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 sowie der Erfahrungen der virtuellen Hauptversammlung 2023 getroffen.

Die Aktionärsrechte werden auch im virtuellen Format vollumfänglich gewahrt. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten stehen live Rede-, Frage- und Antragsrechte ebenso zu wie in der physischen Hauptversammlung, ohne dass ihnen hierfür persönlicher oder wirtschaftlicher Reiseaufwand entsteht. Der solchermaßen effizienteren und vereinfachten Ausübung der Aktionärsrechte entspricht der gegenüber der physischen Durchführung deutlich geringere Personal-, Ressourcen- und Kostenaufwand der Gesellschaft im virtuellen Format. Darüber hinaus leisten bei virtueller Durchführung sowohl die Aktionäre als auch die Gesellschaft einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Gleichzeitig hat unsere Hauptversammlung 2023 gezeigt, dass im neuen virtuellen Format mit live Rede-, Frage- und Antragsrechten im Vergleich zu den physischen Hauptversammlungen bis 2019 ein deutlich höherer Anteil des Grundkapitals an der Abstimmung teilnimmt. Mit der virtuellen Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 soll diesen positiven Aspekten Rechnung getragen und der Anspruch der Gesellschaft auf eine bedeutende Position auch im Bereich der Digitalisierung unterstrichen werden.

Im Hinblick auf das virtuelle Format der Hauptversammlung bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Antragsrechts, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts.

Im Aktienregister eingetragene Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 8. Mai 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ) über das InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/​investorportal

in Bild und Ton verfolgen. Wie Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Zugang zum InvestorPortal erhalten, ist nachfolgend im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“ beschrieben. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder Vollmachtserteilung wie nachstehend näher bestimmt ausüben.

3.

Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Die Gesellschaft hat ein InvestorPortal eingerichtet. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich über das zugangsgeschützte InvestorPortal elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise Aktionärsrechte ausüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen. Für Intermediäre (wie etwa Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie für Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung des InvestorPortals.

Das InvestorPortal erreichen Sie unter

group.mercedes-benz.com/​investorportal

Zugang zum InvestorPortal erhalten die Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und ihres zugehörigen Passwortes, die sie den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Passwort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden dieses selbst vergebene Passwort.

Aktionären, die erst nach dem Beginn des 17. April 2024 im Aktienregister eingetragen werden, werden nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten zum InvestorPortal übermittelt. Sie können aber über die nachfolgend im Abschnitt „Anmeldung“ genannte Anmeldeanschrift die Einladungsunterlagen mit der erforderlichen Aktionärsnummer und dem zugehörigen Passwort anfordern. Bevollmächtigte erhalten eigene Zugangsdaten zum InvestorPortal (wie näher im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch andere Bevollmächtigte“ beschrieben).

Zugang zum InvestorPortal haben auch diejenigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre, die nicht zur Hauptversammlung angemeldet sind. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Versammlung können Aktionäre sich jedoch nicht elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und in der Hauptversammlung keine Aktionärsrechte ausüben. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können daher die Versammlung nur als Zuschauer in Bild und Ton live verfolgen.

4.

Anmeldung

Zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre – selbst oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen und rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sind.

Die Anmeldung muss spätestens bis

Freitag, 3. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ),

bei der Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Mercedes-Benz Group AG unter

Mercedes-Benz Group AG
c/​o Computershare Operations Center
Aktionärsservice
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder ab dem 10. April 2024 unter Nutzung des zugangsgeschützten InvestorPortals unter der Internetadresse

group.mercedes-benz.com/​investorportal

zur Hauptversammlung anmelden.

Für den Zugang zum InvestorPortal siehe bitte die Hinweise oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“. Ein Antwortbogen, der sowohl für die Anmeldung in Textform als auch für die Vollmachtserteilung und Briefwahl genutzt werden kann, wird bei postalischer Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung zusammen mit dieser Mitteilung übersandt. Im Übrigen steht ein Muster des Antwortbogens auch unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zur Verfügung.

Die Mitteilung über die Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung auf den 8. Mai 2024 mit den Informationen gemäß § 125 Abs. 5 Aktiengesetz i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 wird per Post an alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre übersandt, die bislang einer Übermittlung per E-Mail nicht zugestimmt, einer Bitte des Unternehmens in Textform um Zustimmung innerhalb eines angemessenen Zeitraums widersprochen oder eine Zustimmung bzw. eine als erteilt geltende Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen haben. Diejenigen Aktionäre, die dem E-Mail-Versand der Hauptversammlungsunterlagen ausdrücklich zugestimmt bzw. einer entsprechenden Bitte des Unternehmens in Textform nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums widersprochen haben, erhalten die Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung per E-Mail mit einem Link auf die Einberufung sowie einem weiteren Link auf das InvestorPortal an die von ihnen hierfür bestimmte E-Mail-Adresse.

Bei oder nach der Anmeldung können Sie auswählen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben oder ob Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder andere Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär (wie etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet – bevollmächtigen wollen. Intermediäre (wie etwa Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu diesen Möglichkeiten werden in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Die Aktien werden durch die Anmeldung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung verfügen. Für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht ist – unabhängig von etwaigen Depotbeständen – der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 3. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 3. Mai 2024 (MESZ) bis zum Ende der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 3. Mai 2024 (MESZ).

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (wie etwa Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt über das oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“ genannte InvestorPortal spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung oder per Brief oder E-Mail. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl per Brief oder E-Mail soll der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannte Adresse zugehen.

Soweit für die Stimmabgabe durch Briefwahl nicht das InvestorPortal genutzt wird, bitten wir, den bei postalischer Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung zusammen mit dieser Mitteilung übersandten Antwortbogen zu verwenden. Ein Muster des Antwortbogens steht auch unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zur Verfügung.

Zur Möglichkeit des Widerrufs und der Änderung der Briefwahl siehe bitte die Hinweise unten im Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Stimmabgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen“.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten Ihnen außerdem an, sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung Sorge zu tragen (siehe oben im Abschnitt „Anmeldung“). Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (wie etwa Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.

Die Vollmacht, ihr Widerruf, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und die Weisungserteilung bedürfen der Textform. Sie erfolgen über das oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“ genannte InvestorPortal spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung oder per Brief oder E-Mail. Bei Nutzung von Brief oder E-Mail sollen die Vollmacht, ihr Widerruf, der Nachweis der Bevollmächtigung und die Weisungserteilung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannte Adresse zugehen.

Mit der Nutzung des InvestorPortals oder der Rücksendung des Antwortbogens wird zugleich gegenüber der Mercedes-Benz Group AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.

Soweit für die Erteilung von Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht das InvestorPortal genutzt wird, bitten wir, den bei postalischer Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung zusammen mit dieser Mitteilung übersandten Antwortbogen zu verwenden. Ein Muster des Antwortbogens steht auch unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zur Verfügung.

Zur Möglichkeit des Widerrufs und der Änderung der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft siehe bitte die Hinweise unten im Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Stimmabgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen“.

Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilen, und dass sie das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch andere Bevollmächtigte

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können auch andere Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär (wie etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, oder einen anderen Dritten – bevollmächtigen, um ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr Stimmrecht, in der virtuellen Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen (siehe oben im Abschnitt „Anmeldung“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Vollmacht, die nicht an einen Intermediär oder ihm nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Vertreter erteilt wird, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Sie erfolgen über das oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“ genannte InvestorPortal spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung oder per Brief oder E-Mail. Bei Nutzung von Brief oder E-Mail sollen die Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannte Adresse zugehen. Mit der Nutzung des InvestorPortals oder der Rücksendung des Antwortbogens wird zugleich gegenüber der Mercedes-Benz Group AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht. Soweit für die Bevollmächtigung nicht das InvestorPortal genutzt wird, bitten wir, den bei postalischer Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung zusammen mit dieser Mitteilung übersandten Antwortbogen zu verwenden. Ein Muster des Antwortbogens steht auch unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zur Verfügung.

Zur Möglichkeit des Widerrufs und der Änderung der Vollmachts- und Weisungserteilung an andere Bevollmächtigte als die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft siehe bitte die Hinweise unten im Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Stimmabgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen“.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären (wie etwa Kreditinstituten) gilt § 135 Abs. 1 bis 7 Aktiengesetz. Insbesondere ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Intermediäre können zum Verfahren für ihre Bevollmächtigung eigene Regelungen vorsehen. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, es sei denn, derjenige, der das Stimmrecht ausüben will, ist gesetzlicher Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner des Aktionärs oder mit ihm bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können ebenso wenig wie Aktionäre physisch in der virtuellen Hauptversammlung präsent sein. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder die Erteilung von (Unter-) Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Insoweit gelten die obigen Hinweise entsprechend.

Für die Nutzung des InvestorPortals werden den Bevollmächtigten nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung durch den Aktionär Zugangsdaten übersandt, die ihnen die Rechtsausübung im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal ermöglichen. Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei den Bevollmächtigten zu ermöglichen.

8.

Letztmöglicher Zeitpunkt für Stimmabgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung sind Änderungen Ihrer Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Dritte einschließlich eines Wechsels zwischen diesen Möglichkeiten noch wie folgt möglich: Über das InvestorPortal können sie bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erfolgen. Bei Nutzung von Brief oder E-Mail sollen sie der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannte Adresse zugehen. Es gelten die Vorrangregelungen des Abschnitts „Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung“.

9.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Bitte beachten Sie, dass eine Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Dritte bzw. ein Widerruf oder eine Änderung derselben über das InvestorPortal stets als vorrangig betrachtet wird und eventuell zusätzlich auf einem anderen zulässigen Übermittlungsweg zugegangene Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung bzw. Widerruf oder Änderung derselben mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs gegenstandslos sind.

Mehrere form- und fristgerechte Erklärungen dieser Art außerhalb des InvestorPortals werden unabhängig von der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs in folgender Rangfolge berücksichtigt:

1.

gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212),

2.

per E-Mail,

3.

per Post.

Sollten auf dem gleichen Übermittlungsweg außerhalb des InvestorPortals Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

10.

Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht, Widerspruch (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz)

10.1

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Mercedes-Benz Group AG oder den anteiligen Betrag von 500.000 € (Letzterer entsprechend 174.260 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 Aktiengesetz Anwendung. Für die Fristberechnung gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz entsprechend. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Mercedes-Benz Group AG zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Sonntag, 7. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Mercedes-Benz Group AG
Vorstand
z. Hdn. Dr. Michael Hörtig, COB/​CO
HPC 096 – F600
70546 Stuttgart

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit dies nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung geschehen ist, unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich Namen und Wohnort beziehungsweise Sitz des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

veröffentlicht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mitgeteilt.

10.2

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von (Abschluss-) Prüfern übersenden. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich zu richten an

Mercedes-Benz Group AG
Investor Relations
HPC 096 – F342
70546 Stuttgart

oder via E-Mail an:
hv2024-gegenantrag@mercedes-benz.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis Dienstag, 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der im vorstehenden Absatz genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen – gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz zu ergänzenden Inhalten – unter der Internetadresse

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz nicht zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz enthält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 Aktiengesetz als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden (siehe oben die Abschnitte D.4 bis D.9). Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht im Aktienregister als Aktionär der Gesellschaft eingetragen ist und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

10.3

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 Aktiengesetz

Vor der virtuellen Hauptversammlung können im Aktienregister eingetragene Aktionäre unabhängig von einer Anmeldung zur Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation in Textform Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Solche Stellungnahmen sind bis spätestens Donnerstag, 2. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ, Zugang), im PDF-Format ausschließlich per E-Mail an

hv2024-stellungnahme@mercedes-benz.com

zu richten.

Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Als Orientierung sollte ein Umfang von 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) dienen.

Zugänglich zu machende Stellungnahmen von Aktionären werden einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs spätestens am Freitag, 3. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Internetadresse

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

veröffentlicht. Unter den Voraussetzungen des § 130a Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz müssen Stellungnahmen der Aktionäre nicht zugänglich gemacht werden. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Aktionäre werden ebenfalls unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

veröffentlicht.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a Aktiengesetz. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären.

10.4

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 Aktiengesetz

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Redebeiträge sind ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 9:30 Uhr (MESZ), mithin bereits eine halbe Stunde vor Beginn der Hauptversammlung, bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/​investorportal

anzumelden. Für den Zugang zum InvestorPortal siehe bitte die Hinweise oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“. Hinweise zur Bedienung des InvestorPortals einschließlich des Verfahrens der Wortmeldung stehen ab Öffnung des InvestorPortals am 10. April 2024 unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

zur Verfügung.

Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung auch in der Hauptversammlung näher erläutern. Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Rede- oder Fragebeiträge festzulegen. Darüber hinaus kann der Vorsitzende den Schluss der Debatte anordnen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Hinweise für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation und zur technischen Prüfung sind unter

group.mercedes-benz.com/​hv-2024

verfügbar.

10.5

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

In der Hauptversammlung kann jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder Bevollmächtigte, der elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet ist, gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f Aktiengesetz anordnet, dass das Auskunftsrechts nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation im Rahmen eines Redebetrags über das InvestorPortal ausgeübt werden kann. Eine anderweitige Ausübung des Auskunftsrechts nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

10.6

Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz

Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über das InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/​investorportal

erklärt werden. Der die Hauptversammlung protokollierende Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und hat selbst Einsicht in die dort eingehenden Widersprüche.

Für den Zugang zum InvestorPortal siehe bitte die Hinweise oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“.

11.

Weitergehende Erläuterungen

Rechte der Aktionäre. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1 und § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz sind unter

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verfügbar.

Live-Übertragung der Hauptversammlung, Bericht des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden. Für im Aktienregister eingetragene Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 8. Mai 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ) über

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im InvestorPortal live in Bild und Ton übertragen. Für den Zugang zum InvestorPortal siehe bitte die Hinweise oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“. Die Eröffnung der Hauptversammlung und die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten unter

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live über das Internet verfolgt werden. Die Verfolgung der Hauptversammlung über diesen Kanal ermöglicht keine Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung, insbesondere keine Stimmrechtsausübung. Unter

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steht nach der Hauptversammlung auch eine Aufzeichnung dieser Reden, nicht aber der gesamten Hauptversammlung, zur Verfügung. Voraussichtlich ab 3. Mai 2024 werden unter

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auch die wesentlichen Inhalte der Reden des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden zugänglich sein, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung zu einer solchen Vorabveröffentlichung besteht, da von der Möglichkeit der Vorabeinreichung von Fragen kein Gebrauch gemacht wird. Modifikationen der Reden für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten.

Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den weiteren gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist ebenfalls über

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zugänglich. Dort stehen zudem die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212, die Unterlagen zu den Punkten 1, 6 und 7 der Tagesordnung und im Nachgang zur Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung. Im zugangsgeschützten InvestorPortal unter

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wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten zugänglich sein. Für den Zugang zum InvestorPortal siehe bitte die Hinweise oben im Abschnitt „Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“.

UTC Zeiten. Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland im relevanten Zeitraum maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Hinweise zum Datenschutz. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere wenn Sie und/​oder Ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, das InvestorPortal nutzen, die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sich in der Hauptversammlung zu Wort melden oder Ihre sonstigen Aktionärsrechte ausüben, verarbeiten wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder Ihre(n) Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des InvestorPortals). Dies geschieht, um Ihnen und Ihren Bevollmächtigten die Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und deren Verfolgung zu ermöglichen. Außerdem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung. Die Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, dialog@mercedes-benz.com, verarbeitet ihre personenbezogenen Daten als datenschutzrechtlich Verantwortliche. Soweit wir zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister einsetzen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Weitergehende Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister finden Sie im Internet unter

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oder können Sie über die in diesem Absatz genannten Kontaktdaten vom Verantwortlichen anfordern.

 

Stuttgart, im März 2024

Mercedes-Benz Group AG

Der Vorstand

 

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