RETEK AG – Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 15. Mai 2024 um 19.00 Uhr)

RETEK AG

Ihlow

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 19.00 Uhr

zur Betriebsstätte RETEK, Schmiedestraße 5, 26632 Riepe ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Bericht über den Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Entnahme eines Teilbetrags aus den anderen Gewinnrücklagen zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2023

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 511.549,55 Euro aus.
Zum Ausgleich dieses Jahresfehlbetrages 2023 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der RETEK AG am 13. März 2024 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 einen Betrag in Höhe von 511.549,55 Euro aus den anderen Gewinnrücklage zu entnehmen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien

In 2023 hat die RETEK AG 2.862 eigene Aktien im Nennwert von 5 Euro zu 14.310,00 Euro erworben und keine eigenen Aktien veräußert.

Der Anteil an eigenen Aktien zum 31. Dezember 2023 am Grundkapital beläuft sich auf 5,57 % (13.916 Stück).

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Aurich zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Namensaktionäre entsprechend der Nennbeträge ihrer Aktien berechtigt.

 

Ihlow, den 19. März 2024

RETEK AG

Martin Knode (Vorstand)

Comments are closed.