AQUANOVA AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 24. Mai 2024 um 10:00 Uhr)

AQUANOVA AG

Darmstadt

Einladung an unsere Aktionäre
zur Teilnahme an der Hauptversammlung

der

AQUANOVA AG
Birkenweg 8 – 10
64295 Darmstadt

Die Aktionäre der AQUANOVA AG werden hiermit zu einer am

24. Mai 2024 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Birkenweg 8 – 10 /​ 64295 Darmstadt)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichtes für die AQUANOVA AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der AQUANOVA AG, Birkenweg 8-10, 64295 Darmstadt, eingesehen werden.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 2.137.743,57 bildet mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 968.495,32 den Bilanzgewinn in Höhe von € 3.106.238,89.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt € 3.106.238,89 wie folgt zu verwenden:

a. Ausschüttung an die Aktionäre: € 1.884.298,00
durch die Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,52 je Stammaktie
b. Einstellung in Gewinnrücklagen: € 0,00
c. Einstellung in den Gewinnvortrag: € 1.221.940,89
TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Mitglied des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

TOP 5:

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 und 101 AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In den Aufsichtsrat werden

Herr Christoph Kayenburg, Unternehmer, Herrsching

Herr Dr. Oliver Meyer, Rechtsanwalt (Henseler & Partner RAe mbB), Düsseldorf

Herr Dariush Behnam, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der AQUANOVA AG, Rossdorf

für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Christoph Kayenburg ist Vorstand der Kayenburg AG, Herrsching, und gehört keinen Aufsichtsgremien oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

Herr Dr. Oliver Meyer ist Aufsichtsrat der BDS AG, Düsseldorf, und der ATTEC Holding AG, Düsseldorf.

Herr Dariush Behnam ist Mitglied des Board of Directors der JSC AQUANOVA RUS, Dubna.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Um den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen, soll die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 folgende Vergütung:

Einfaches Mitglied des Aufsichtsrates: EUR 40.000,-

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates: EUR 60.000,-

Vorsitzender des Aufsichtsrates: EUR 80.000,-

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft schriftlich an die in der Einladung hierfür mitgeteilte Adresse bis spätestens Freitag, 17. Mai 2024, 24:00 Uhr, unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Anteilsbesitzes einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Bestehen an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen.

Alternativ kann der Aktionär erklären an der Hauptversammlung in elektronischer Form teilzunehmen. Die Gesellschaft wird dem Aktionär hiernach die Zugangsdaten für diese Form der Teilnahme in Schriftform übermitteln.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Form:

Der Vorstand hat entschieden, auch eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen. Dies umfasst auch die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG. Soweit sich Aktionäre für eine Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Weise entscheiden, erfolgt die Stimmrechtsausübung und die Fragemöglichkeit ebenfalls in elektronischer Form.

 

Darmstadt, im März 2024

AQUANOVA AG

Der Vorstand

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